Weltstrafgericht erlĂ€sst Haftbefehle gegen Taliban-FĂŒhrer
08.07.2025 - 16:48:20Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen fĂŒhrende Mitglieder der in Afghanistan herrschenden Taliban erlassen. Dem Taliban-FĂŒhrer Haibatullah Achundsada und dem obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen wegen der Entrechtung von Frauen und MĂ€dchen.Â
Seit der erneuten MachtĂŒbernahme der Taliban am 15. August 2021 wĂŒrden Frauen und MĂ€dchen wegen ihres Geschlechts verfolgt und ihnen Grundrechte und Freiheiten vorenthalten, begrĂŒnden die Richter in Den Haag ihre Entscheidung.Â
Keine Rechte - keine Freiheiten
Nach Auffassung der Richter betreiben die Taliban eine Politik, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Zivilbevölkerung fĂŒhrt: Mord, Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung. Gerade Frauen und MĂ€dchen werde das Recht auf Bildung, PrivatsphĂ€re und Familienleben sowie die Bewegungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorenthalten. Sie dĂŒrften nicht ĂŒber ihren Körper bestimmen.Â
Auch andere Menschen seien Opfer dieser Politik, so die Richter, da die Taliban deren Ausdrucksformen von SexualitĂ€t oder GeschlechtsidentitĂ€t nicht akzeptierten.Â
Die Taliban sprachen von einer «haltlosen Rhetorik», welche die Entschlossenheit der Taliban-Regierung in keiner Weise beeinflusse. «Wir erkennen weder eine Einrichtung unter dem Titel "Internationaler Gerichtshof" an, noch erkennen wir irgendeine Verpflichtung ihm gegenĂŒber an», schrieb der stellvertretende Sprecher, Hamdullah Fitrat, auf X.Â
«Frauen und MĂ€dchen aus der Ăffentlichkeit entfernt»
Es sind die ersten Haftbefehle im Zuge der Ermittlungen gegen die Taliban. Die Anklage sprach von einem wichtigen Zeichen der Richter fĂŒr die Rechte der Frauen und MĂ€dchen. «Durch unter anderem den Entzug der Grundrechte auf Bildung, PrivatsphĂ€re und ein Familienleben durch die Taliban wurden afghanische Frauen und MĂ€dchen zunehmend aus dem öffentlichen Leben entfernt», heiĂt es in einer ErklĂ€rung der AnklĂ€ger. Die Ermittlungen wĂŒrden fortgesetzt.Â
Der ChefanklĂ€ger des Weltstrafgerichts, Karim Khan, hatte im Januar die Haftbefehle beantragt. Der Strafgerichtshof verfĂŒgt nicht ĂŒber eine eigene Polizeimacht und ist bei der Vollstreckung der Haftbefehle auf die Hilfe seiner Vertragsstaaten angewiesen. Sobald sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, muss ein Vertragsstaat sie festnehmen und dem Gericht ĂŒbergeben.Â
Der AnklÀger beruft sich auf zahlreiche Beweise wie Zeugenaussagen, offizielle Erlasse, Videos und ErklÀrungen der Taliban. Er hatte 2022 die Ermittlungen zu Verbrechen Afghanistan wieder aufgenommen.


