Ausland, Flagge von Syrien

Abschiebestopp nach Syrien in Überlegung bei den Innenministern

22.10.2020 - 17:07:54 | ad-hoc-news.de

Die Innenminister der beiden Freistaaten Bayern und Sachsen sprechen sich im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke eines syrischen Islamisten gegen ein grundsÀtzliches Abschiebeverbot nach Syrien aus.

Flagge von Syrien - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
In der Freitagsausgabe der „Welt“ fordert der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, dass die Bundesregierung und dort das AuswĂ€rtige Amt schnellstmöglich Voraussetzungen schaffen muss um islamistische GefĂ€hrder nach Syrien oder in Drittstaaten zurĂŒckzufĂŒhren. Herrmann setzt allerdings voraus, dass die Menschenrechte immer gewahrt bleiben mĂŒssen und auch jeder Einzelfall genau zu prĂŒfen sei. Hintergrund ist, dass auf der Innenministerkonferenz ein grundsĂ€tzlicher Abschiebestopp fĂŒr GewalttĂ€ter und verurteilte StraftĂ€ter bis Ende des Jahres beschlossen wurde und GefĂ€hrder dies als Freifahrtschein fĂŒr kriminelle AktivitĂ€ten betrachten.
Die bayerische Landesregierung fordert bereits seit lĂ€ngerer Zeit eine entsprechende KursĂ€nderung. Innenminister Herrmann will dieses Thema auf der nĂ€chsten Innenministerkonferenz erneut auf die Tagesordnung bringen. Es kann der Bevölkerung nicht vermittelt werden, dass StraftĂ€ter, die schwerste Straftaten begehen oder planen noch weiterhin unter dem Inanspruchnahme des Asylrechts weiterhin in Deutschland Schutz in Anspruch nehmen dĂŒrfen. An dieser Stelle muss der Schutz und die Verantwortung gegenĂŒber der Bevölkerung ein höheres Gewicht gegenĂŒber der SchutzbedĂŒrftigkeit eines GefĂ€hrders haben. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) sprach am Donnerstagnachmittag davon, dass in ganz Deutschland der Umgang mit GefĂ€hrdern ein großes Problem darstelle, wenn es um das Thema Abschiebung gehe. FĂŒr Syrien bestehe aktuell noch ein grundsĂ€tzliches Abschiebeverbot. So hat auch Sachsen auf der Innenministerkonferenz seit 2018 immer wieder Initiativen gestartet, die eine Ausnahmeregelung fĂŒr GefĂ€hrder und StraftĂ€ter zum Zweck hatten. Sachsen scheiterte dabei immer am Votum einer Vielzahl anderer BundeslĂ€nder. Nach Ansicht von Wöller steht die Sicherheit der Bevölkerung im Vordergrund und vor diesem Hintergrund darf ein generelles Abschiebeverbot fĂŒr schwere StraftĂ€ter und GefĂ€hrder kein Tabuthema mehr sein.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-1005145

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