Strafprozess Ungarn, politisch motivierte Gewalt

Brisanter Berufungsprozess Maja T.: Staatsanwaltschaft fordert mehr als 13 Jahre Haft und Zuchthaus

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 15:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

In Budapest hat das Berufungsverfahren gegen die aus Jena stammende non-binÀre Aktivistin Maja T. begonnen. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine deutlich lÀngere Haftstrafe und eine VerschÀrfung des Strafvollzugs, wÀhrend die Verteidigung Freispruch erreichen will.

In Ungarn hat das Berufungsverfahren gegen die non-binÀre Person Maja T. aus Deutschland begonnen. - Bild: Pavel Bogolepov/AP/dpa
In Ungarn hat das Berufungsverfahren gegen die non-binÀre Person Maja T. aus Deutschland begonnen. - Bild: Pavel Bogolepov/AP/dpa

Im Berufungsprozess gegen die in Ungarn verurteilte Aktivistin Maja T. fordert die Staatsanwaltschaft eine deutlich lÀngere Haftstrafe und eine VerschÀrfung des Strafvollzugs.

Berufungsverfahren in Budapest gestartet

Sieben Monate nach der Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft hat in Budapest das Berufungsverfahren begonnen. Die non-binĂ€re Person aus Jena, die der linken Szene zugerechnet wird, war im Februar in erster Instanz wegen schwerer tĂ€tlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn schuldig gesprochen worden. Die vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttĂ€tigen AktivitĂ€ten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gefĂ€llt wurden.

Staatsanwaltschaft drÀngt auf höhere Strafe

Im Berufungsverfahren verlangt die Staatsanwaltschaft nun mehr als 13 Jahre Haft. Den genauen Strafantrag benannte sie nicht, was nach Angaben von Experten der ĂŒblichen Praxis in Ungarn entspricht. Der Strafrahmen fĂŒr die angeklagten Taten reicht von zwei bis 24 Jahren Haft. Zudem fordert die Anklage, dass Maja T. die Strafe nicht in einem gewöhnlichen GefĂ€ngnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbĂŒĂŸen soll.

Ein Zuchthaus bedeutet im ungarischen System weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt und erschwert die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Der Staatsanwalt kritisierte, das Gericht erster Instanz habe nicht ausreichend berĂŒcksichtigt, dass die tatverdĂ€chtige Person mögliche lebensgefĂ€hrliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.

Verteidigung sieht Beweise als unzureichend

Die Verteidigung hĂ€lt der Anklage entgegen und plĂ€diert auf Freispruch. Der Verteidiger argumentiert, die Identifizierung von Maja T. auf StraßenĂŒberwachungsvideos vom Tatort sei nicht eindeutig. Außerdem sei nicht bewiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-TĂ€terkreis eine vom Strafrecht definierte kriminelle Vereinigung bilde.

Nach Darstellung der Verteidigung hat der medizinische SachverstĂ€ndige vor Gericht keine eindeutigen Belege dafĂŒr erbracht, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien. Zudem seien die Verfahrensrechte von Maja T. verletzt worden, weil ihr nicht sĂ€mtliches relevante Material in deutscher Übersetzung zur VerfĂŒgung gestanden habe.

Auslieferung aus Deutschland und verfassungsrechtliche Kritik

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht bewertete diese konkrete Auslieferung im Nachhinein als rechtswidrig. Das zustĂ€ndige Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn fĂŒr die non-binĂ€re Person nicht ausreichend ĂŒberprĂŒft, entschied das höchste deutsche Gericht.

Mit einem rechtskrÀftigen Berufungsurteil im Fall Maja T. wird nach Angaben aus Ungarn am 30. September gerechnet.

Politisch brisantes Verfahren mit Signalwirkung

Der Berufungsprozess gegen Maja T. in Budapest steht an der Schnittstelle von Strafverfolgung, Innenpolitik und Grundrechtsdebatten. Die vorgeworfenen Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten sind eingebettet in eine seit Jahren aufgeheizte Auseinandersetzung zwischen extrem rechter und militanten linken Szenen in mehreren europĂ€ischen LĂ€ndern. Dass eine Person aus Deutschland fĂŒr Taten in Ungarn verurteilt wurde, macht den Fall zu einem Beispiel grenzĂŒberschreitender politisch motivierter KriminalitĂ€t.

Besondere Aufmerksamkeit erfÀhrt das Verfahren, weil die Angeklagte als non-binÀre Person gilt und der linken Szene zugerechnet wird. Die Forderung der Staatsanwaltschaft nach mehr als 13 Jahren Haft und einer Unterbringung im ungarischen Zuchthaus wirft ein Schlaglicht auf Unterschiede zwischen deutschen und ungarischen Strafvollzugsstandards. Ein Zuchthaus bedeutet in Ungarn erheblich eingeschrÀnkte Bewegungsfreiheit und erschwerte vorzeitige Entlassung, was in Deutschland politisch und juristisch besonders kritisch diskutiert wird.

Deutsch-ungarische Spannungen und rechtsstaatliche Fragen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Auslieferung von Maja T. in ihrer konkreten Ausgestaltung als rechtswidrig zu bewerten, verschĂ€rft die Debatte zusĂ€tzlich. Sie berĂŒhrt die Frage, wie deutsche Gerichte Haftbedingungen in anderen EU-Staaten prĂŒfen mĂŒssen, wenn sie ĂŒber Auslieferungen entscheiden. Zugleich stellt sich fĂŒr viele Beobachter die Frage, ob ein rechtskrĂ€ftiges Urteil in Ungarn Auswirkungen auf mögliche weitere Verfahren in Deutschland oder auf politische Initiativen gegen extremistische Gewalt haben könnte.

Mit Blick auf das erwartete Berufungsurteil Ende September dĂŒrfte der Ausgang des Verfahrens sowohl in linken als auch in rechten Milieus aufmerksam verfolgt werden. Eine deutliche StrafverschĂ€rfung könnte als Signal verstanden werden, dass der ungarische Staat militante linke Gewalt hart sanktioniert. Ein Freispruch oder eine mildere Entscheidung wĂŒrde hingegen Debatten ĂŒber die Beweislage, die Einstufung des TĂ€terkreises und die Grenzen legitimer politischer Protestformen weiter befeuern.

Bedeutung fĂŒr die deutsche Öffentlichkeit

FĂŒr Leserinnen und Leser in Deutschland ist der Fall auch deshalb bedeutsam, weil er zeigt, welche Konsequenzen politisch motivierte Gewalt jenseits nationaler Grenzen haben kann. Die bereits ergangenen Urteile gegen andere Mitglieder der Antifa-Gruppierung in Deutschland und das nun laufende Berufungsverfahren in Ungarn verdeutlichen, dass Ermittlungsbehörden grenzĂŒberschreitend agieren und Gerichte in verschiedenen Staaten unabhĂ€ngig voneinander harte Sanktionen verhĂ€ngen können. Zugleich rĂŒckt der Fall die Frage in den Vordergrund, wie der Rechtsstaat mit Personen umgeht, die sich selbst nicht in die klassischen Geschlechterkategorien einordnen, und ob Haftbedingungen im Ausland diesem Anspruch gerecht werden.

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