Kartellamt hat Bedenken gegen Preiskontrollmechanismen von Amazon
02.06.2025 - 14:36:50
Das teilte die Behörde am Montag auf Grundlage ihrer vorlÀufigen rechtlichen EinschÀtzung zur Einflussnahme auf die Preise der MarktplatzhÀndler auf dem Amazon Marketplace mit.
HĂ€ndler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen demnach bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht ĂŒberschreiten. Darin könnte nach vorlĂ€ufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften fĂŒr groĂe Digitalunternehmen sowie ein VerstoĂ gegen allgemeine Missbrauchsvorschriften liegen.
Amazon habe jetzt Gelegenheit, zu den VorwĂŒrfen Stellung zu nehmen, so das Kartellamt. "Der Wettbewerb im Onlinehandel in Deutschland wird zu einem groĂen Anteil durch Amazons Regeln fĂŒr die Handelsplattform bestimmt", sagte Andreas Mundt, PrĂ€sident des Bundeskartellamtes. "Da Amazon auf ihrer Plattform in den direkten Wettbewerb zu den ĂŒbrigen MarktplatzhĂ€ndlern tritt, ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen grundsĂ€tzlich wettbewerblich bedenklich." Dies gelte insbesondere dann, wenn die betroffenen HĂ€ndler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken könnten und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt werde.


