EU-Gericht, Klage

EU-Gericht weist Klage gegen Datentransferabkommen mit USA ab

03.09.2025 - 10:35:54 | dts-nachrichtenagentur.de

Das Gericht der EuropĂ€ischen Union hat die Klage eines Franzosen abgewiesen, der die NichtigerklĂ€rung des neuen Rahmens fĂŒr die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der EU und den Vereinigten Staaten gefordert hatte.

EuropĂ€ischer Gerichtshof (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
EuropĂ€ischer Gerichtshof (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass die USA ein "angemessenes Schutzniveau" fĂŒr personenbezogene Daten gewĂ€hrleisteten, die aus der EU an Organisationen in den USA ĂŒbermittelt werden. Der KlĂ€ger hatte argumentiert, dass der "Data Protection Review Court" (DPRC) in den USA nicht unabhĂ€ngig und die Praxis der US-Nachrichtendienste zur Datensammlung rechtswidrig sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Ernennung der Richter des DPRC und seine Arbeitsweise mit mehreren Garantien und Bedingungen verbunden sind, die die UnabhĂ€ngigkeit seiner Mitglieder sicherstellen sollen.

Zudem könne die EuropĂ€ische Kommission den Beschluss ĂŒberwachen und bei Änderungen im US-Rechtsrahmen entsprechend reagieren. In Bezug auf die Sammelerhebung personenbezogener Daten wies das Gericht darauf hin, dass eine nachtrĂ€gliche gerichtliche ÜberprĂŒfung durch den DPRC gewĂ€hrleistet sei. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen die Anforderungen vorhergehender Urteile und bestĂ€tigte, dass der Rechtsschutz in den USA dem durch das Unionsrecht garantierten Niveau gleichwertig sei (Urteil in der Rechtssache T-553/23).

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