EuGH, MH17-Abschuss

EuGH zu MH17-Abschuss: NiederlÀndische Daten bleiben geheim

18.01.2024 - 11:59:28

Der EuropĂ€ische Gerichtshof entscheidet, dass die Niederlande keine Informationen zum Abschuss von Flug MH17 veröffentlichen mĂŒssen. FĂŒr die Richter geht die Flugsicherheit vor.

Die niederlÀndische Regierung muss einem Urteil des EuropÀischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge keine sicherheitsbezogenen Informationen zum Abschuss des Flugs MH17 veröffentlichen.

Es beintrĂ€chtige zwar die Informationsfreiheit und das Recht auf freie MeinungsĂ€ußerung, solche Daten unter Verschluss zu halten. Das sei aber gerechtfertigt und angemessen, da die Vertraulichkeit der Daten ĂŒber Flugstörungen und -unfĂ€lle zentral fĂŒr die Flugsicherung sei, entschieden die Richter in Luxemburg.

Hintergrund ist eine Klage der niederlÀndischen Medienunternehmen RTL Nederland und RTL Nieuws zum Absturz des Fluges MH17. Prorussische Separatisten hatten die Maschine 2014 auf dem Weg aus Amsterdam nach Kuala Lumpur in Malaysia abgeschossen. Alle 298 Passagiere und Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.

Die Medien beantragten beim Justizminister Zugang zu verschiedenen Unterlagen, darunter Meldungen des EuropĂ€ischen Koordinierungszentrums fĂŒr Berichtssysteme fĂŒr UnfĂ€lle und Störungen. Der Minister lehnte den Antrag ab und berief sich auf die Vertraulichkeit dieser Daten.

Der EuGH stimmte dem nun zu. Öffentlichkeit und Medien könnten sich auch aus anderen Quellen zu dem Thema informieren. Behörden dĂŒrften zwar von selbst entscheiden, solche Informationen zu veröffentlichen - allerdings nur, sofern es die Flugsicherheit nicht gefĂ€hrde. Über den konkreten Fall wird nun das niederlĂ€ndische Gericht entscheiden. Es muss sich an die Vorgaben des EuGH halten.

@ dpa.de