IStGH erlÀsst Haftbefehl gegen Russlands Ex-Verteidigungsminister
25.06.2024 - 13:41:41 | dts-nachrichtenagentur.deMan sei der Auffassung, dass es hinreichende GrĂŒnde fĂŒr die Annahme gibt, dass die beiden VerdĂ€chtigen fĂŒr die Raketenangriffe der russischen StreitkrĂ€fte auf die ukrainische Stromversorgungsinfrastruktur verantwortlich sind. In der Zeit vom 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. MĂ€rz 2023 fĂŒhrten die russischen StreitkrĂ€fte an mehreren Orten in der Ukraine eine groĂe Anzahl von Angriffen auf zahlreiche ElektrizitĂ€tswerke und Umspannwerke durch. AuĂerdem gebe es hinreichende GrĂŒnde fĂŒr die Annahme, dass sich die Angriffe gegen zivile Objekte richteten, und dass bei den Anlagen, die zum betreffenden Zeitpunkt als militĂ€rische Ziele eingestuft wurden, die zu erwartenden SchĂ€den an der Zivilbevölkerung im Vergleich zu dem erwarteten militĂ€rischen Vorteil eindeutig unverhĂ€ltnismĂ€Ăig gewesen wĂ€ren. Wegen der zahlreichen Handlungen gegen die Zivilbevölkerung gebe es auĂerdem hinreichende GrĂŒnde fĂŒr die Annahme, dass die Beschuldigten vorsĂ€tzlich groĂes Leid und schwere Verletzungen verursacht haben und somit fĂŒr Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verantwortlich sind.
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