IStGH, Haftbefehl

IStGH erlÀsst Haftbefehl gegen Russlands Ex-Verteidigungsminister

25.06.2024 - 13:41:41 | dts-nachrichtenagentur.de

Der Internationale Strafgerichtshofs (IStGH) hat am Montag Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und den Generalstabschef der russischen StreitkrÀfte, Waleri Wassiljewitsch Gerasimow, erlassen.

Internationaler Strafgerichtshof (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Internationaler Strafgerichtshof (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Schoigu und Gerasimow werden mehrerer Kriegsverbrechen beschuldigt, darunter der gezielte Angriff auf zivile Objekte und die exzessive, unbeabsichtigte SchĂ€digung von Zivilpersonen oder zivilen Objekten. Zudem werden ihnen bestimmte "unmenschliche Handlungen" vorgeworfen, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. Es bestehe hinreichender Grund zu der Annahme, dass sie fĂŒr die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich sind, so das Gericht.

Man sei der Auffassung, dass es hinreichende GrĂŒnde fĂŒr die Annahme gibt, dass die beiden VerdĂ€chtigen fĂŒr die Raketenangriffe der russischen StreitkrĂ€fte auf die ukrainische Stromversorgungsinfrastruktur verantwortlich sind. In der Zeit vom 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. MĂ€rz 2023 fĂŒhrten die russischen StreitkrĂ€fte an mehreren Orten in der Ukraine eine große Anzahl von Angriffen auf zahlreiche ElektrizitĂ€tswerke und Umspannwerke durch. Außerdem gebe es hinreichende GrĂŒnde fĂŒr die Annahme, dass sich die Angriffe gegen zivile Objekte richteten, und dass bei den Anlagen, die zum betreffenden Zeitpunkt als militĂ€rische Ziele eingestuft wurden, die zu erwartenden SchĂ€den an der Zivilbevölkerung im Vergleich zu dem erwarteten militĂ€rischen Vorteil eindeutig unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig gewesen wĂ€ren. Wegen der zahlreichen Handlungen gegen die Zivilbevölkerung gebe es außerdem hinreichende GrĂŒnde fĂŒr die Annahme, dass die Beschuldigten vorsĂ€tzlich großes Leid und schwere Verletzungen verursacht haben und somit fĂŒr Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verantwortlich sind.

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