Nord-Stream-VerdÀchtiger soll nun bald nach Deutschland
20.11.2025 - 04:55:06Mehr als drei Jahre nach den AnschlĂ€gen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee soll der mutmaĂliche Drahtzieher nun bald nach Deutschland ausgeliefert werden. Italien wird den 49 Jahre alten Ukrainer nach dem grĂŒnen Licht durch das oberste Gericht in Rom vermutlich innerhalb der nĂ€chsten Tage ĂŒberstellen. Die AnschlĂ€ge auf das frĂŒhere deutsch-russische Prestigeprojekt hatten 2022 weltweit Schlagzeilen gemacht. Bislang wurde noch niemand dafĂŒr zur Rechenschaft gezogen.
Nach wochenlangem juristischem Hin und Her hatte der Kassationshof in Rom am Abend entschieden, dass der Ukrainer Serhij K. ausgeliefert werden darf. Die Richter bestĂ€tigten den Beschluss eines Berufungsgerichts aus der Vorinstanz. Geplant ist, dass K. von deutschen Polizeibeamten in Empfang genommen und dann nach Deutschland geflogen wird. Vermutlich kommt er in Hamburg vor Gericht. Er bestreitet die VorwĂŒrfe. Alle anderen VerdĂ€chtigen sind auf freiem FuĂ.Â
Ukrainer bestreitet alle VorwĂŒrfe
Den Ermittlungen zufolge soll der Ukrainer als Leiter eines Siebener-Teams die AnschlĂ€ge im September 2022 koordiniert haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftliches HerbeifĂŒhren einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Festgenommen wurde er im Sommer wĂ€hrend eines Familienurlaubs in Italien. Seither saĂ er in einem HochsicherheitsgefĂ€ngnis. Zwischenzeitlich war er im Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fĂŒhlte.Â
Die schriftliche BegrĂŒndung des Kassationshofs liegt noch nicht vor. Der italienische Anwalt des Ukrainers, Nicola Canestrini, sagte zu dem Beschluss: «So groĂ die EnttĂ€uschung auch ist: Ich vertraue auf einen Freispruch in Deutschland.» Auch er erwartet eine Auslieferung «innerhalb der nĂ€chsten Tage». In Deutschland wird der Ukrainer von einer Kanzlei aus Berlin vertreten. Einen Termin fĂŒr den Beginn des Prozesses gibt es noch nicht.Â
Wochenlanges Hin und Her
Vor dem Beschluss des Kassationshofs hatte es ĂŒber Wochen hinweg ein juristisches Hin und Her gegeben. Eine erste Erlaubnis zur Auslieferung hatte das oberste Gericht noch wegen Verfahrensfehlern auf italienischer Seite gestoppt. Dieses Mal bestĂ€tigte es die Entscheidung jedoch. Denkbar wĂ€re, dass der Fall auch noch vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte in StraĂburg landet. Canestrini sagte der dpa jedoch, er werde diesen Weg «wahrscheinlich nicht» beschreiten.
Der Ukrainer war im August auf Grundlage eines europĂ€ischen Haftbefehls festgenommen worden, als er mit seiner Frau und seinen Kindern im Hinterland des bekannten Badeortes Rimini Urlaub machte. Offenbar rechnete er nicht damit, dass ihm der Aufenthalt in Italien zum VerhĂ€ngnis werden könnte. Zuvor soll er mehrfach in andere europĂ€ische LĂ€nder gereist sein, ohne dass ihm etwas geschah.Â
Polen erlaubt Auslieferung eines anderen VerdÀchtigen nicht
Die AnschlĂ€ge auf die Nord-Stream-Leitungen nahe der dĂ€nischen Insel Bornholm hatten weltweit Aufsehen erregt. Ein halbes Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschĂ€digten mehrere Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 war zuvor russisches Erdgas nach Deutschland geflossen. Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.Â
Nach Ăberzeugung der deutschen Ermittler sollen in dem Siebener-Team auch vier Taucher dabei gewesen sein. FĂŒr die AnschlĂ€ge soll die Truppe in Deutschland eine Segeljacht namens «Andromeda» angemietet haben, die sie dann hinaus auf die Ostsee brachte. Die Explosionen ereigneten sich in der NĂ€he der dĂ€nischen Insel Bornholm.Â
Ein weiterer VerdÀchtiger, ebenfalls ein Ukrainer, saà zeitweise in Polen in U-Haft. Dort lehnte die Justiz eine Auslieferung an Deutschland jedoch ab. Inzwischen ist der Mann wieder frei.


