EuGH: Verwaltung kann Mitarbeiterinnen Kopftuch verbieten
28.11.2023 - 11:13:51Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nach einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) unter UmstĂ€nden rechtens. Das sei keine Diskriminierung, solange solche Verbote religiöser Zeichen allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal der Verwaltung angewandt wĂŒrden und sich auf das absolut Notwendige beschrĂ€nkten, teilten die Richter des höchsten europĂ€ischen Gerichts in Luxemburg mit.
Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Eine BĂŒroleiterin in der Gemeinde Ans durfte am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch nicht tragen. Die Gemeinde Ă€nderte ihre Arbeitsordnung und schrieb strikte NeutralitĂ€t vor: Das Tragen von auffĂ€lligen Zeichen ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit war demnach allen Angestellten verboten - auch denen, die wie die KlĂ€gerin keinen Publikumskontakt hatten. Sie fĂŒhlte sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und klagte sich durch die Instanzen.
Die Richter urteilten nun, dass solche strikten Regeln rechtmĂ€Ăig sein können, um ein vollstĂ€ndig neutrales Umfeld zu schaffen. Die EU-Staaten haben demnach einen Wertungsspielraum, wie sie die NeutralitĂ€t des öffentlichen Dienstes ausgestalten wollen. Die MaĂnahmen mĂŒssen sich aber auf das absolut Notwendige beschrĂ€nken. Ob dies der Fall ist, mĂŒssen die nationalen Gerichte entscheiden.
Der EuGH hatte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach entschieden, dass Unternehmen das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbieten können.


