EuGH, Verwaltung

EuGH: Verwaltung kann Mitarbeiterinnen Kopftuch verbieten

28.11.2023 - 11:13:51

Die Richter des EuropÀischen Gerichtshofs urteilen, dass ein Kopftuchverbot unter bestimmten Bedingungen keine Diskriminierung darstellt. Hintergrund ist ein Fall aus Belgien.

Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nach einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) unter UmstĂ€nden rechtens. Das sei keine Diskriminierung, solange solche Verbote religiöser Zeichen allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal der Verwaltung angewandt wĂŒrden und sich auf das absolut Notwendige beschrĂ€nkten, teilten die Richter des höchsten europĂ€ischen Gerichts in Luxemburg mit.

Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Eine BĂŒroleiterin in der Gemeinde Ans durfte am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch nicht tragen. Die Gemeinde Ă€nderte ihre Arbeitsordnung und schrieb strikte NeutralitĂ€t vor: Das Tragen von auffĂ€lligen Zeichen ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit war demnach allen Angestellten verboten - auch denen, die wie die KlĂ€gerin keinen Publikumskontakt hatten. Sie fĂŒhlte sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und klagte sich durch die Instanzen.

Die Richter urteilten nun, dass solche strikten Regeln rechtmĂ€ĂŸig sein können, um ein vollstĂ€ndig neutrales Umfeld zu schaffen. Die EU-Staaten haben demnach einen Wertungsspielraum, wie sie die NeutralitĂ€t des öffentlichen Dienstes ausgestalten wollen. Die Maßnahmen mĂŒssen sich aber auf das absolut Notwendige beschrĂ€nken. Ob dies der Fall ist, mĂŒssen die nationalen Gerichte entscheiden.

Der EuGH hatte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach entschieden, dass Unternehmen das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbieten können.

@ dpa.de