Donald Trump, Pressefreiheit USA

Donald Trump: Richter hebt Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico vorerst auf

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 07:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ein Bundesrichter hat den Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus vorläufig aufgehoben. Die Regierung muss den Journalisten damit zunächst wieder Zugang gewähren.

Die US-Regierung muss den Journalisten der Sender CNN, MS NOW sowie des Nachrichtenportals «Politico» vorerst wieder Zugang zum Weißen Haus gewähren. (Archivbild) - Bild: Evan Vucci/AP/dpa
Die US-Regierung muss den Journalisten der Sender CNN, MS NOW sowie des Nachrichtenportals «Politico» vorerst wieder Zugang zum Weißen Haus gewähren. (Archivbild) - Bild: Evan Vucci/AP/dpa

Ein Bundesrichter hat den von US-Präsident Donald Trump verfügten Ausschluss der Sender CNN und MS NOW sowie des Nachrichtenportals Politico aus dem Weißen Haus vorerst aufgehoben.

Zugang muss wieder gewährt werden

Die US-Regierung muss den Journalisten der drei Medien nach der Entscheidung zunächst wieder Zugang zum Amtssitz des Präsidenten gewähren. Damit setzte sich der Rechtsstreit über die Akkreditierung und die Berichterstattung im Weißen Haus vorläufig zugunsten der betroffenen Medien fort.

Streit über Berichterstattung

Trump hatte den Ausschluss der Medien verfügt. Der Vorgang löste eine juristische Auseinandersetzung über den Zugang von Journalisten und die Grenzen staatlicher Entscheidungen gegenüber Medienorganisationen aus.

Streit um Zugang und Pressefreiheit

Der Ausschluss der drei Medien steht im Zusammenhang mit einem grundsätzlichen Konflikt über die Bedingungen journalistischer Arbeit im Weißen Haus. Nach früheren Gerichtsentscheidungen darf der Zugang nicht allein deshalb entzogen werden, weil der Regierung die Berichterstattung eines Mediums missfällt. Zugleich können Sicherheits- oder verhaltensbezogene Regeln den Zugang begrenzen, wenn sie neutral, schriftlich und nachvollziehbar angewandt werden.

Im aktuellen Fall ist deshalb nicht nur die sofortige Wiederzulassung entscheidend. Maßgeblich ist auch, ob die Regierung ein Verfahren mit klaren Kriterien und einer Möglichkeit zur Stellungnahme nachweisen kann. Der Vorgang knüpft an frühere Auseinandersetzungen Trumps mit Journalisten an, in denen Gerichte fehlende Verfahrensregeln beanstandet hatten.

Folgen für die Berichterstattung

Der Streit betrifft zudem die praktische Versorgung anderer Medien mit Bildern und Ton aus dem Präsidentensitz. Das Weiße Haus arbeitet traditionell mit wechselnden Pool-Teams, die Material für viele Redaktionen bereitstellen. Werden einzelne Mitglieder ausgeschlossen, kann das die gesamte journalistische Infrastruktur beeinträchtigen.

Für das Publikum geht es damit um mehr als die Akkreditierung einzelner Korrespondenten. Der Fall berührt die Frage, ob eine Regierung den Zugang zu einem zentralen Ort staatlicher Entscheidungen nach politischer Loyalität steuern darf. Eine vorläufige Rückkehr der Journalisten würde den unmittelbaren Zugang sichern; die verfassungsrechtliche Grundsatzfrage bliebe damit jedoch weiter offen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

DER SPIEGEL: „Donald Trump würde Richterspruch zu CNN und Co. »wahrscheinlich« befolgen“ (23.09.2026)

Der Bericht schreibe, Trump habe für den Fall einer Niederlage ein Einlenken und die erneute Zulassung von CNN, MS NOW und Politico in Aussicht gestellt. Zugleich hebe er hervor, dass der Präsident den zuständigen Richter kritisiert habe und der Konflikt durch den Start eines eigenen Onlinekanals des Weißen Hauses begleitet werde.

DER SPIEGEL: „Donald Trump: Medienboykott im Weißen Haus, Stille im Fernsehen“ (22.09.2026)

Der Artikel betone die praktischen Auswirkungen des Ausschlusses auf den gemeinsamen TV-Pool. Andere große Sender hätten CNN nicht ersetzt, weshalb bei einem Termin des Präsidenten Bild- und Tonmaterial für die Berichterstattung gefehlt habe; offen bleibe, wie der Zugang nach der gerichtlichen Entscheidung dauerhaft geregelt werde.

Beide Berichte stellten den Vorgang als Teil eines Konflikts über Pressefreiheit und den Zugang zum Weißen Haus dar. Der erste Beitrag richte den Schwerpunkt auf Trumps angekündigten Umgang mit dem Richterspruch, der zweite auf die unmittelbaren Folgen für die Medienproduktion.

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