Versehentlich abgeschobener Mann soll zurĂŒck in die USA
05.04.2025 - 02:10:48Im Streit ĂŒber die versehentliche Abschiebung eines Mannes in ein berĂŒchtigtes GefĂ€ngnis in El Salvador hat die US-Regierung eine juristische Niederlage erlitten. Eine Bundesrichterin im Bundesstaat Maryland ordnete an, dass Kilmar Abrego Garcia, der selbst aus El Salvador stammt, bis spĂ€testens Montag in die USA zurĂŒckgebracht werden mĂŒsse. Das Justizministerium legte umgehend Berufung ein.
Der Familienvater gehört zu einer Gruppe von Migranten, die kĂŒrzlich aus den USA in das salvadorianische HochsicherheitsgefĂ€ngnis Cecot gebracht wurden â mutmaĂlich entgegen einer Anordnung eines anderen Richters in der US-Hauptstadt Washington.
Vor Abschiebung geschĂŒtzt
Garcia war US-Medien zufolge 2012 in die USA eingereist. Obwohl sein Asylantrag 2019 abgelehnt wurde, sprach ihm das zustĂ€ndige Gericht damals Abschiebeschutz zu â mit Verweis auf drohende Verfolgung in El Salvador. Dennoch wurde er am 12. MĂ€rz in Maryland festgenommen und wenige Tage spĂ€ter abgeschoben. Richterin Paula Xinis wertete dies nun als rechtswidrig.
Die Regierung von US-PrĂ€sident Donald Trump hat zwar in dem Fall einen «administrativen Fehler» eingerĂ€umt - hĂ€lt aber an dem Vorwurf fest, Garcia sei Mitglied der Bande MS-13. Sie erklĂ€rte zudem, eine RĂŒckfĂŒhrung sei nicht möglich, da sich Garcia im Gewahrsam eines anderen Staates befinde. Ein Regierungsanwalt rĂ€umte laut US-Medien allerdings ein, dass eine RĂŒckholung grundsĂ€tzlich machbar sei.
Richterin: «Meiner Meinung nach nur GeschwÀtz»
Xinis zeigte sich laut den Berichten skeptisch gegenĂŒber den VorwĂŒrfen gegen Garcia. Es gebe ihrer Meinung nach keine belastbaren Beweise fĂŒr eine Bandenmitgliedschaft. «Politico» zitierte die Richterin mit den Worten: «Das ist meiner Meinung nach nur GeschwĂ€tz.» Sollte jemand einer Bandenmitgliedschaft verdĂ€chtigt werden, mĂŒsse dies in einem regulĂ€ren Strafverfahren geklĂ€rt werden. Demnach gab ein Regierungsvertreter auch geradeheraus zu, dass Garcia nicht hĂ€tte abgeschoben werden dĂŒrfen.Â
In der laufenden Debatte ĂŒber die Abschiebungen in das GefĂ€ngnis verweigert das WeiĂe Haus nĂ€here Angaben zu den konkreten VorwĂŒrfen gegen die Betroffenen. Es ist nur allgemein die Rede von Mitgliedschaften in den kriminellen Banden Tren de Aragua aus Venezuela und MS-13 aus El Salvador â beide wurden unter der Trump-Regierung zu auslĂ€ndischen Terrororganisationen erklĂ€rt.
Als rechtliche Grundlage beruft sich die Regierung auf ein umstrittenes Kriegsgesetz aus dem 18. Jahrhundert. Das juristische Tauziehen ĂŒber die Frage, ob dies rechtens ist, beschĂ€ftigt inzwischen den Obersten Gerichtshof.
Gewinnbringender Deal fĂŒr El Salvador
Die Abschiebungen wurden öffentlichkeitswirksam inszeniert. Unter anderem besuchte US-Heimatschutzministerin Kristi Noem das GefĂ€ngnis in El Salvador. Noem posierte vor Gittern, hinter denen Inhaftierte standen, und dankte El Salvadors autoritĂ€r regierendem PrĂ€sidenten Nayib Bukele. Nach dessen Angaben zahlt Washington fĂŒr jeden aufgenommenen HĂ€ftling eine jĂ€hrliche GebĂŒhr von 20.000 US-Dollar (rund 18.500 Euro) an das lateinamerikanische Land.
Menschenrechtsorganisationen werfen Bukele seit Langem willkĂŒrliche Festnahmen und massive Grundrechtsverletzungen vor. Die ZustĂ€nde in dem GefĂ€ngnis bewerten sie als untragbar.





