EntschÀdigungsstreit: Italien stÀrkt auslÀndische NS-Opfer
21.04.2026 - 12:49:35 | dpa.deJahrzehnte nach den NS-Verbrechen kĂ€mpfen Opfer weiter um EntschĂ€digung â im Streit darĂŒber hat Italiens höchstes Gericht eine Entscheidung zugunsten auslĂ€ndischer KlĂ€ger getroffen. Demnach dĂŒrfen auslĂ€ndische Opfer des Nationalsozialismus weiterhin versuchen, auf Vermögenswerte der Bundesrepublik in Italien zuzugreifen â etwa bei Unternehmen wie der bundeseigenen Deutschen Bahn.
Wo die Ursache des Streits liegt
Ausgangspunkt ist das Massaker von Distomo am 10. Juni 1944. In dem mittelgriechischen Dorf töteten Einheiten der Waffen-SS 218 Zivilisten. Insgesamt kamen wÀhrend der deutschen Besatzung in Griechenland rund 130.000 Menschen ums Leben.
Jahrzehnte spÀter sprach ein Landgericht in der griechischen Provinzstadt Livadia den Hinterbliebenen der Opfer 28 Millionen Euro EntschÀdigung zu. Eine PfÀndung etwa des traditionsreichen Goethe-Instituts wurde jedoch vom Justizminister gestoppt. Er berief sich auf einen Artikel des griechischen Strafrechts, wonach der Justizminister die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen aufhalten kann, die die Beziehungen zu anderen Staaten gefÀhrden könnten.
Zwar urteilte der oberste griechische Gerichtshof (Areopag) 2000, dass deutsches Eigentum grundsĂ€tzlich gepfĂ€ndet werden dĂŒrfe. Da die Vollstreckung aber blockiert blieb, wandten sich die KlĂ€ger an italienische Gerichte und erreichten die Anerkennung des Eigentumsrechts durch das Berufungsgericht Florenz, die vom Kassationsgerichtshof bestĂ€tigt wurde.Â
Auf dieser Grundlage leitete die Region Sterea Ellada als Vertreterin der betroffenen Gemeinde ein Vollstreckungsverfahren in Rom unter anderem gegen die Deutsche Bahn AG ein. Die KlĂ€ger argumentieren, dass sich ĂŒber Vermögenswerte staatlicher Unternehmen Geld eintreiben lasse. Die Bahn wehrte sich dagegen und bestritt, fĂŒr solche Forderungen haftbar gemacht werden zu können.Â
Italienisches Gesetz verschÀrft den Streit
Der Rechtsstreit wurde durch ein Gesetz der italienischen Regierung aus dem Jahr 2022 verschĂ€rft. Dieses sollte Vollstreckungen gegen deutsches Vermögen stoppen â auch um den Konflikt mit Deutschland zu entschĂ€rfen. Gleichzeitig wurde ein staatlicher EntschĂ€digungsfonds eingerichtet, der jedoch nur fĂŒr Opfer von NS-Verbrechen auf italienischem Boden oder italienische StaatsbĂŒrger gilt. AuslĂ€ndische Opfer von Verbrechen im Ausland sind davon ausgeschlossen.Â
Dazu entschied das Kassationsgericht in Rom Anfang April: Der Vollstreckungsstopp gilt nur fĂŒr diejenigen, die Zugang zu dem EntschĂ€digungsfonds haben. Nichtitaliener, wie die griechischen KlĂ€ger, können weiterhin versuchen, ihre AnsprĂŒche in Italien zu vollstrecken â aber nur gegen das in Italien befindliche Vermögenswerte der Bundesrepublik. Andernfalls wĂŒrde ihr Recht auf EntschĂ€digung ins Leere laufen.
Weitere Runde in dem Streit?
In Griechenland wurde die Entscheidung begrĂŒĂt. Der BĂŒrgermeister von Distomo, Giannis Stathas, bezeichnete in Regionalmedien die Entwicklung als «entscheidend fĂŒr den Kampf der Familien». Zugleich forderte er, dass diese ohne Hindernisse umgesetzt werde.
Auch der Regionalgouverneur von Mittelgriechenland, Fanis Spanos, â wo Distomo liegt â zeigte sich gegenĂŒber griechischen Medien zufrieden. Es sei ein strategischer Schritt gemacht worden: «Die BemĂŒhungen gehen bis zur endgĂŒltigen Gerechtigkeit weiter.»
Griechische Juristen sagen jedoch, dass der Streit damit nicht beendet sei. Der Vollstreckungsprozess könnte erneut gestoppt werden â entweder durch eine Klage Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder durch ein erneutes gesetzgeberisches Eingreifen der italienischen Regierung.
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