Was die EU-Asylreform bringen soll
11.06.2026 - 14:40:48 | dpa.deSchnellere Asylverfahren, mehr SolidaritĂ€t zwischen den EU-LĂ€ndern und demnĂ€chst vielleicht auch Abschiebezentren in Drittstaaten? Die EuropĂ€ische Asylreform (Geas) tritt an diesem Freitag in Kraft. Sie soll einen jahrelangen Streit zwischen den EU-Staaten beilegen und Migration besser steuern. FĂŒr Schutzsuchende könnten die RegelĂ€nderungen deutliche Einschnitte mit sich bringen. Auch fĂŒr Deutschland, das eine Zeit lang Hauptzielstaat von Asylsuchenden in Europa war, hat die Geas-Reform Folgen.Â
Die wichtigsten Ănderungen und was sie bringen sollen im Ăberblick:
Warum brauchte es eine Reform?Â
FĂŒr ein Asylverfahren ist immer das EU-Land zustĂ€ndig, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde â meist Staaten an den AuĂengrenzen wie Italien oder Griechenland. Jahrelang gab es deshalb Streit: WĂ€hrend sich die Staaten an den AuĂengrenzen mit den vielen FlĂŒchtlingen alleingelassen fĂŒhlten, pochten LĂ€nder wie Deutschland und Frankreich auf die ZustĂ€ndigkeitsregeln. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen FĂ€llen, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflĂŒchtet waren, zurĂŒckzunehmen.Â
Was Ă€ndert sich fĂŒr die Staaten an den AuĂengrenzen?Â
Um einen Ausgleich zu schaffen und diesen Konflikt beizulegen, sieht die Asylreform einen SolidaritĂ€tsmechanismus vor. ZustĂ€ndig fĂŒr das Asylverfahren bleiben weiterhin die Staaten an EU-AuĂengrenzen. Sie sollen aber kĂŒnftig von den anderen MitgliedslĂ€ndern mit finanziellen BeitrĂ€gen, Sachleistungen oder der Ăbernahme von Asylsuchenden entlastet werden.
Was bedeutet das fĂŒr Deutschland?
Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten SolidaritĂ€tspool fĂŒr das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, fĂŒr die eigentlich andere LĂ€nder zustĂ€ndig gewesen wĂ€ren. Inzwischen sind Fristen zur RĂŒckĂŒberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr viele diese Verfahren ohnehin ĂŒbernehmen musste. Ăhnliches gilt fĂŒr Frankreich.Â
Was sind Grenzverfahren und fĂŒr wen gelten sie?Â
Damit die EU-Staaten mit den vielen ankommenden Schutzsuchenden besser bewĂ€ltigen, soll es mehr Asylverfahren direkt an der Grenze geben. Diese sind auf zwölf Wochen beschrĂ€nkt und sollen schnellere Abschiebungen ermöglichen. Zudem soll sogenannte SekundĂ€rmigration verhindert werden â also dass Asylsuchende nach der Erstregistrierung in einem EU-Land eigenstĂ€ndig in ein anderes Land weiterziehen.
Ein solches beschleunigtes Verfahren durchlaufen Menschen, die aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen - etwa aus Bangladesch, Ăgypten oder Peru. Das bedeutet, dass in der Vergangenheit weniger als jedes fĂŒnfte Schutzersuchen von Menschen aus diesem Land positiv beschieden wurde. Auch bei sogenannten GefĂ€hrdern und bei Menschen, die ĂŒber ihre IdentitĂ€t getĂ€uscht haben, soll das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Daneben können aber auch fehlende Dokumente als Grund ausreichen.Â
Was Ă€ndert sich sonst fĂŒr Deutschland?Â
Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag stellt, wird es die AuĂengrenzverfahren aber auch hierzulande geben - etwa in MĂŒnchen und Frankfurt am Main, wo groĂe internationale FlughĂ€fen liegen. DafĂŒr soll es insgesamt 374 PlĂ€tze in entsprechenden UnterkĂŒnften geben, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird am Freitag eine neue AuĂengrenzeinrichtung ihren Betrieb aufnehmen. Weitere Einrichtungen in anderen BundeslĂ€ndern sind in Planung. Auf dem GelĂ€nde des Flughafens DĂŒsseldorf soll bis Mitte 2028 ein Neubau mit zwischen 50 und 60 PlĂ€tzen errichtet werden.Â
Die Kosten fĂŒr die AuĂengrenzverfahren trĂ€gt der Bund. Menschen, die in einer AuĂengrenzeinrichtung untergebracht sind, gelten formal als nicht eingereist. Das bedeutet, dass sie auch in der Statistik zu Abschiebungen nicht auftauchen werden.
AuĂerdem muss Deutschland mehr Daten als bisher in der europĂ€ischen Datenbank Eurodac speichern. Neben FingerabdrĂŒcken sollen Behörden etwa auch Gesichtsbilder speichern. Die VerfĂŒgbarkeit der Daten soll Asylbewerber fĂŒr die Behörden ĂŒber LĂ€ndergrenzen hinweg leichter identifizierbar machen und dadurch etwa SekundĂ€rmigration aufdecken.
Verschwinden durch Geas die deutschen Grenzkontrollen?Â
An den Landgrenzen Ă€ndert sich erst einmal nichts. Dort werden vorerst weiter stationĂ€re Binnengrenzkontrollen und ZurĂŒckweisungen stattfinden. Allerdings hat die Bundesregierung argumentativ einen Zusammenhang zwischen der Geas-Reform und den Kontrollen an den Landgrenzen hergestellt, die im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind. Das bedeutet: Sollte die Reform so funktionieren, wie von den EU-Mitgliedstaaten erhofft, könnten auch die deutschen Binnengrenzkontrollen gelockert werden.
Was Ă€ndert sich fĂŒr die Betroffenen?Â
Die erwĂ€hnten Grenzverfahren könnten fĂŒr Asylbewerber oft mit haftĂ€hnlichen UmstĂ€nden einhergehen, wenn sie die speziellen Aufnahmezentren nicht verlassen und nicht ins Land einreisen dĂŒrfen. Das gilt auch fĂŒr Familien mit Kindern. Zur Feststellung der IdentitĂ€t, bei Fluchtgefahr oder wegen Sicherheitsbedenken können Behörden laut EU-Regeln auch tatsĂ€chlich Haft anordnen. Demnach soll Haft aber nur als letztes Mittel eingesetzt werden und «keinen Strafcharakter haben».
Ob die auf EU-Ebene vorgegebenen Standards eingehalten werden, sollen unabhĂ€ngige Stellen in jedem Mitgliedsland ĂŒberprĂŒfen. Das Deutsche Institut fĂŒr Menschenrechte und die Nationale Stelle zur VerhĂŒtung von Folter sollen in Deutschland diese Aufgaben wahrnehmen.
Ab wann gibt es die geplanten «Return Hubs»?
Die Rechtsgrundlage fĂŒr die sogenannten RĂŒckfĂŒhrungszentren («Return Hubs») in Drittstaaten braucht noch eine formelle BestĂ€tigung durch Mitgliedsstaaten und Parlament. In die geplanten Zentren auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre HerkunftslĂ€nder zurĂŒckgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurĂŒckzunehmen.Â
Welche LĂ€nder bereit wĂ€ren, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist offen. Deutschland bemĂŒht sich gemeinsam mit den Niederlanden, Ăsterreich, Griechenland und DĂ€nemark, Staaten zu finden. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen noch in diesem Jahr konkrete Vereinbarungen mit Drittstaaten getroffen werden.Â
Was sagen Aktivisten und Experten?Â
Der Rechts- und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl von der Frankfurt University of Applied Sciences ist skeptisch, ob Geas und der SolidaritĂ€tsmechanismus die Konflikte zwischen den EU-LĂ€ndern nachhaltig befrieden können. «Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter», sagte Pichl mit Verweis auf LĂ€nder wie Ungarn, die bisher nicht bereit waren, Asylverfahren zu ĂŒbernehmen oder Geld zu zahlen.
Aus Sicht von Pro Asyl ist «an vielen Stellen noch offen, wie die asylrechtliche RealitĂ€t nach dem 12. Juni und natĂŒrlich auch in den darauffolgenden Monaten und Jahren wirklich aussehen wird». Basierend auf den Gesetzestexten seien insgesamt eine EinschrĂ€nkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und mehr «beschleunigte Asylverfahren mit beschrĂ€nktem Rechtsschutz» zu erwarten, sagt die rechtspolitische Sprecherin der FlĂŒchtlingsrechtsorganisation, Wiebke Judith.Â
Karsten Dietze, Experte fĂŒr Flucht und Migration bei Save the Children, sieht auch das Wohl von Kindern in Gefahr: «Im Zuge der GEAS?Reform drohen Kinderrechte unter die RĂ€der zu geraten.» Die Unterbringung von Familien in haftĂ€hnlichen Einrichtungen fĂŒr bis zu sechs Monate berge erhebliche psychische und gesundheitliche Risiken fĂŒr Kinder.
