Asylverfahren auslagern? Gerichtshof verschÀrft Bedingungen
01.08.2025 - 15:04:50Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) hat Leitplanken fĂŒr das italienische «Albanien-Modell» zu beschleunigten Asylverfahren im Ausland aufgestellt. Das Prestigeprojekt der Regierung unter MinisterprĂ€sidentin Giorgia Meloni ist umstritten. Welche Bedeutung hat die Entscheidung des höchsten europĂ€ischen Gerichts? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was entschied das Gericht?
In dem Prozess ging es darum, unter welchen Voraussetzungen EU-Mitgliedstaaten LĂ€nder als sogenannte sichere HerkunftslĂ€nder einstufen dĂŒrfen. Im konkreten Fall bestimmte Italien unter anderem Bangladesch als sicheren Herkunftsstaat. Das höchste europĂ€ische Gericht hat nun geklĂ€rt: Mitgliedsstaaten können nach EU-Recht eine solche Einstufung selbst treffen, sie mĂŒssen aber die Quellen fĂŒr ihre EinschĂ€tzung offenlegen - damit diese gerichtlich ĂŒberprĂŒfbar ist.Â
AuĂerdem entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg, dass - zumindest bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-Asylregelung - ein Land kein «sicherer» Herkunftsstaat sei, wenn bestimmte Personengruppen, etwa homosexuelle Menschen, dort nicht sicher sind.
Was bedeutet das Urteil fĂŒr Deutschland?
Auch die Bundesrepublik hat eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die WestbalkanlĂ€nder sowie Georgien, Ghana, Moldau und den Senegal. «Das Urteil ist auch fĂŒr Deutschland wegweisend, denn die europĂ€ischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier», sagt Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira.
Das fĂŒr das Thema zustĂ€ndige Bundesinnenministerium sagte zunĂ€chst nichts zu konkreten Auswirkungen des Urteils fĂŒr Deutschland. Man werde die Entscheidung des EuGH auswerten, teilte ein Sprecher mit. Er verwies darauf, dass man bereits die GrĂŒnde fĂŒr eine Einstufung eines Herkunftsstaates als sicher offenlege und Deutschland grundsĂ€tzlich Staaten nur dann so einstufe, wenn dort die Bevölkerung als sicher gelte.
Vor kurzem brachte das schwarz-rote Kabinett auĂerdem eine Reform auf den Weg, um sichere Herkunftsstaaten per Verordnung festlegen zu können - ohne Beteiligung des Parlaments und Bundesrats.
Was haben die LÀnder-Listen mit dem «Albanien-Modell» zu tun?
Die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten ist eine Grundvoraussetzung fĂŒr die Umsetzung des «Albanien-Modells». Hintergrund ist, dass die EU-Mitgliedstaaten den Schutzstatus bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen, in einem Schnellverfahren prĂŒfen können.Â
Solche Verfahren will Italien auĂerhalb der EU durchfĂŒhren, konkret in Albanien. Der EuGH klĂ€rte also nur eine Teilfrage des Modells und steckte Rahmenbedingungen fĂŒr die PrĂŒfung von AsylantrĂ€gen von Mittelmeer-Migranten auĂerhalb der EU ab.
Ob und wie es nach der Entscheidung mit dem «Albanien-Modell» weitergehen kann, ist laut Rechtsexpertin Endres de Oliveira unklar. «Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim "Italien-Albanien-Modell" im Raum stehen», erklĂ€rt die Professorin der Humboldt-UniversitĂ€t Berlin. Zum Beispiel, ob die geplante Unterbringung von Asylsuchenden in solchen Zentren rechtlich einer Inhaftierung gleichkomme. Das wĂ€re problematisch, denn nach internationalem Recht dĂŒrfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden â und es sei kein Haftgrund, einen Asylantrag zu stellen.
Wie reagierte die italienische Regierung?
Das Urteil stieĂ in Italien auf scharfe Kritik. Die Entscheidung sei ĂŒberraschend und schrĂ€nke den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum der Regierungen weiter ein, sagte MinisterprĂ€sidentin Giorgia Meloni. «Dies ist ein Schritt, der alle beunruhigen sollte.» Die Justiz - diesmal die europĂ€ische - beanspruche ZustĂ€ndigkeiten, «die ihr nicht zustehen, wĂ€hrend die Verantwortung bei der Politik liegt», teilte die Chefin der rechten Regierungspartei Fratelli dâItalia (BrĂŒder Italiens) mit. Demnach gibt das Urteil EinschĂ€tzungen einzelner nationaler Richter, die sich auch auf private Quellen stĂŒtzen könnten, Vorrang vor der Bewertung durch Fachministerien und Parlament.
Wie funktioniert das italienische Modell genau?
Italien hat mit Albanien eine Vereinbarung geschlossen ĂŒber die PrĂŒfung von AsylantrĂ€gen auf albanischem Territorium, aber nach italienischem Recht. DafĂŒr wurden zwei Lager in Albanien gebaut, in denen italienische Beamte ĂŒber AsylantrĂ€ge von Migranten entscheiden sollen, die auf dem Weg nach Europa auf dem Mittelmeer gestoppt wurden. Das betrifft aber nur Migranten, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen und die volljĂ€hrig und mĂ€nnlich sind - Frauen und MinderjĂ€hrige sind ausgeschlossen. WĂ€hrend der AntragsprĂŒfung sollen die Bewerber die Lager in Albanien nicht verlassen. Nur wenn ihr Asylantrag erfolgreich ist, dĂŒrfen sie nach Italien.
Das Modell funktionierte bislang nicht: Die italienische Justiz stoppte die PlÀne der rechten Regierungskoalition.
Was passiert aktuell mit den Lagern in Albanien?
Nach den Niederlagen vor italienischen Gerichten verabschiedete Melonis Koalition im MĂ€rz einen neuen Erlass, wonach abgelehnte Asylbewerber in Albanien untergebracht werden können, wĂ€hrend sie auf die Abschiebung warten. Damit erweiterte sie die Nutzungsmöglichkeit der Lager. Im April wurden erstmals abgelehnte Asylbewerber in die Einrichtung im nordalbanischen Gjader ĂŒberstellt.
Davor standen die Einrichtungen meist leer und wurden vor allem von Beamten genutzt. Seit der EinfĂŒhrung der neuen Nutzungsoption passierten laut der Zeitschrift «Altreconomia», die sich auf Daten des italienischen Innenministeriums beruft, bis Ende Juni rund 110 Menschen die Zentren. Das Innenministerium antwortete bisher nicht auf die Anfrage dazu, wie viele Menschen sich derzeit in den Einrichtungen aufhalten.
Wie steht die EU zu dem Modell?
Das italienische Abkommen mit Albanien wurde in mehreren EU-Staaten aufmerksam verfolgt â nicht zuletzt, weil sich einige Regierungen Ă€hnliche Modelle vorstellen könnten. DĂ€nemark etwa zeigte frĂŒh Interesse an Asylverfahren in Drittstaaten.
Eine neue Regelung in der EU sieht vor, dass kĂŒnftig Staaten auch unter Ausnahmen von Personengruppen sowie bestimmter Regionen insgesamt als sicheres Herkunftsland eingestuft werden dĂŒrfen. Die Bestimmung ist Teil der groĂen EU-Asylrechtsreform, die ab Juni 2026 gilt. Es stehe der EU frei, den Zeitpunkt fĂŒr das Inkrafttreten der Bestimmung vorzuverlegen, merkte das Gericht in Luxemburg an. Einen solchen Vorschlag machte die EU-Kommission im April. Demnach sollen Mitgliedstaaten sichere HerkunftslĂ€nder mit den genannten Ausnahmen benennen können. Noch mĂŒssen dem Vorschlag das EuropĂ€ische Parlament und der Rat der EuropĂ€ischen Union zustimmen. Bis dahin gilt altes EU-Recht - und die Auslegung des Gerichts.
ZusĂ€tzlich schlug die EuropĂ€ische Kommission im April eine EU-Liste sicherer HerkunftslĂ€nder vor. Bei Antragstellern aus dem Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ăgypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen demnach Asylverfahren schneller werden. Dem Vorschlag mĂŒssen noch das EuropĂ€ische Parlament und der Rat der EuropĂ€ischen Union zustimmen.
Welchen Unterschied gibt es zu RĂŒckfĂŒhrungszentren?
Mehrere EU-Staaten sprechen aktuell ĂŒber die Idee, bereits endgĂŒltig abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten auĂerhalb Europas unterzubringen - in sogenannten RĂŒckfĂŒhrungszentren. Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestĂ€tigte zuletzt dieses Ziel. Die EU-Kommission hat dazu ein Gesetz vorgeschlagen, die EU-Staaten und das Parlament mĂŒssen noch verhandeln. Nach dem ursprĂŒnglichen «Albanien-Modell» soll aber schon die AntragsprĂŒfung im Ausland stattfinden.


