EU-Urteil, Grenzen

EU-Urteil zieht Grenzen fĂŒr Listen sicherer HerkunftslĂ€nder

01.08.2025 - 10:59:48

Listen sicherer Herkunftsstaaten ermöglichen schnellere Asylverfahren. Italien nutzt sie bei seinem umstrittenen «Albanien-Modell». Nun macht das höchste EU-Gericht dafĂŒr Vorgaben.

Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) erhöht mit einem Urteil die HĂŒrden fĂŒr die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten fĂŒr beschleunigte Asylverfahren. Die EU-LĂ€nder dĂŒrfen solche Listen nur selbst erstellen, wenn sie die Quellen fĂŒr ihre EinschĂ€tzung offenlegen. Zudem gilt derzeit, dass die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher sein muss, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. 

In dem Verfahren ging es um Italiens umstrittenes «Albanien-Modell» fĂŒr schnelle Asylverfahren im Ausland. Die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten ist eine Grundvoraussetzung, um das Modell umsetzen zu können. 

EuGH: Einstufung von Staaten muss gerichtlich ĂŒberprĂŒfbar sein

Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt und in der EU einen Asylantrag stellt, kann schneller abgelehnt werden. EU-LĂ€nder können selbst bestimmen, welche Staaten sie als sicher ansehen. Der EuGH legt in seinem Urteil nun fest, dass diese EinschĂ€tzung aber ĂŒberprĂŒfbar sein muss. 

Außerdem dĂŒrfen dem Urteil nach Mitgliedstaaten - zumindest bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-Asylregelung - einen Drittstaat nicht als «sicheren» Herkunftsstaat bestimmen, wenn bestimmte Personengruppen, etwa homosexuelle Menschen, dort nicht sicher sind. Im vergangenen Jahr urteilte der Gerichtshof in einem anderen Fall, dass ein Staat bis auf weiteres nur als sicher eingestuft werden darf, wenn damit sein gesamtes Hoheitsgebiet gemeint ist.

Eine neue Regelung in der EU sieht allerdings vor, dass kĂŒnftig Staaten auch unter Ausnahmen von Personengruppen sowie bestimmter Regionen insgesamt als sicheres Herkunftsland eingestuft werden dĂŒrfen. Die Regelung ist Teil der großen EU-Asylrechtsreform, die ab Juni 2026 gilt. Es stehe der EU frei, den Zeitpunkt fĂŒr das Inkrafttreten der Bestimmung vorzuverlegen, merkte das Gericht in Luxemburg an. Einen solchen Vorschlag machte die EU-Kommission im April. Demnach sollen Mitgliedstaaten sichere HerkunftslĂ€nder mit den genannten Ausnahmen benennen können. Noch mĂŒssen dem Vorschlag das EuropĂ€ische Parlament und der Rat der EuropĂ€ischen Union zustimmen. Bis dahin gilt altes EU-Recht - und die Auslegung des Gerichts.

Hintergrund ist Italiens «Albanien-Modell»

Im konkreten Fall, der dem EuGH-Urteil zugrunde liegt, klagten zwei Menschen aus Bangladesch gegen die Ablehnung ihrer AsylantrÀge, weil ihr Herkunftsland von Italien als sicher eingestuft wird. Sie gehörten zu denjenigen Migranten, die von Italien in Lager nach Albanien gebracht wurden.

Grundidee des «Albanien-Modells» ist es, AsylantrĂ€ge von mĂ€nnlichen erwachsenen Migranten, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen und auf dem Mittelmeer aufgegriffen werden, in Schnellverfahren im Ausland zu prĂŒfen. Dazu schloss Italien ein Abkommen mit Albanien zum Aufbau von zwei Lagern auf albanischem Territorium.

Es ist das Prestigeprojekt von Italiens rechter Regierungskoalition unter MinisterprĂ€sidentin Giorgia Meloni, liegt aber wegen Widerstands in der italienischen Justiz derzeit auf Eis. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation ActionAid und der UniversitĂ€t Bari waren die Zentren 2024 effektiv nur an fĂŒnf Tagen in Betrieb – und das bei sehr hohen Kosten.

PlÀne der italienischen Regierung durchkreuzt?

Das Urteil stieß in Italien auf scharfe Kritik. Die Entscheidung sei ĂŒberraschend und schrĂ€nke den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum der Regierungen weiter ein, sagte MinisterprĂ€sidentin Giorgia Meloni. «Dies ist ein Schritt, der alle beunruhigen sollte.» Die Justiz - diesmal die europĂ€ische - beanspruche ZustĂ€ndigkeiten, «die ihr nicht zustehen, wĂ€hrend die Verantwortung bei der Politik liegt», teilte die Chefin der rechten Regierungspartei Fratelli d’Italia (BrĂŒder Italiens) mit.

Der Anwalt der KlĂ€ger aus Bangladesch sagte gegenĂŒber der italienischen Nachrichtenagentur Ansa, dass durch das Urteil «die Position der italienischen Regierung abgelehnt» worden sei. Er bewertete die Entscheidung demnach als Sieg fĂŒr den Vorrang des Unionsrechts vor den AnsprĂŒchen einzelner Nationalstaaten.

Klage von zwei GeflĂŒchteten aus Bangladesch

Die zwei GeflĂŒchteten aus Bangladesch kamen spĂ€ter nach Italien und zogen dort vor Gericht. Weil das italienische Gericht nicht sicher war, ob die Liste der sicheren HerkunftslĂ€nder der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH.

Das Urteil des höchsten europĂ€ischen Gerichts ist auch fĂŒr Deutschland wegweisend, bestĂ€tigt Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira. Denn auch Deutschland hat eine Liste sicherer LĂ€nder festgelegt. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die WestbalkanlĂ€nder sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. «Die europĂ€ischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier», so Endres de Oliveira. 

Das fĂŒr das Thema zustĂ€ndige Bundesinnenministerium sagte zunĂ€chst nichts zu konkreten Auswirkungen des Urteils fĂŒr Deutschland. Man werde die Entscheidung des EuGH auswerten, teilte ein Sprecher mit. Er verwies darauf, dass man bereits die GrĂŒnde fĂŒr eine Einstufung eines Herkunftsstaates als sicher offenlege und Deutschland grundsĂ€tzlich Staaten nur dann als sicher einstufe, wenn dort die Bevölkerung als sicher gelte.

Ob und wie es nach der Entscheidung mit dem «Albanien-Modell» weitergehen kann, ist laut der Rechtsexpertin unklar. «Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim "Italien-Albanien-Modell" im Raum stehen», erklĂ€rt die Professorin der Humboldt-UniversitĂ€t Berlin. Zum Beispiel, ob die geplante Unterbringung von Asylsuchenden in solchen Zentren rechtlich einer Inhaftierung gleichkomme. Das wĂ€re problematisch, denn nach internationalem Recht dĂŒrfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden – und eine Asylantragstellung sei kein Haftgrund.

@ dpa.de