EuGH: EU-LĂ€nder mĂŒssen Ausweise von Transpersonen anpassen
12.03.2026 - 10:37:45 | dpa.deTransgeschlechtliche Menschen in der EU haben einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer gelebten GeschlechtsidentitĂ€t entsprechen. Mitgliedsstaaten mĂŒssen Ănderungen von GeschlechtseintrĂ€gen in Personenstandsregistern erlauben, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu dem Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.
Das Ausstellen von Ausweisdokumenten sei zwar Sache der LĂ€nder, betonte der Gerichtshof. Wenn Daten zum Geschlecht im Ausweis aber von der tatsĂ€chlich gelebten GeschlechtsidentitĂ€t einer Person abweichen, könne das in vielen Alltagssituationen «erhebliche Unannehmlichkeiten» bereiten, heiĂt es in der Mitteilung zum Urteil. Bei IdentitĂ€tskontrollen, GrenzĂŒbertritten oder in beruflichem Zusammenhang könne es passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer IdentitĂ€t oder der Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausrĂ€umen mĂŒssten.
Eine Transfrau aus Bulgarien hatte geklagt
Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der Geburt als mĂ€nnlich registriert wurde. Sie lebt derzeit in Italien, wo sie eine Hormontherapie begonnen hat, und tritt heute als Frau auf. Ihr Antrag auf Ănderung des Geschlechts, des Namens und der persönlichen Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt, da das nationale Recht eine solche Ănderung laut Gerichten nicht vorsieht. Weil das Oberste Kassationsgericht Bulgariens Zweifel daran hatte, ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH.
Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fĂŒhlen. In Deutschland können Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag per ErklĂ€rung beim Standesamt Ă€ndern lassen.Â
Verband begrĂŒĂt EU-Entscheidung
Dem europĂ€ischen Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga zufolge dĂŒrfte das Urteil besonders fĂŒr Transpersonen aus Bulgarien, Ungarn und der Slowakei von Bedeutung sein. Dort sei die rechtliche Geschlechtsanerkennung faktisch unmöglich. Der Dachverband TGEU - Trans Europe and Central Asia begrĂŒĂte das Urteil. «Transpersonen benötigen schnelle, transparente und zugĂ€ngliche Verfahren zur Anerkennung ihrer GeschlechtsidentitĂ€t», kommentierte Richard Köhler von TGEU.
Der bulgarische Fall geht nun zurĂŒck an die nationalen Gerichte. Sie mĂŒssen die Vorgaben des EuGH bei ihrer Entscheidung beachten.
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