EU-Regeln, Kampf

Neue EU-Regeln sollen Kampf gegen Menschenhandel verbessern

24.01.2024 - 01:35:43

Opfer von MenschenhĂ€ndlern sehen sich oft gezwungen, Sex gegen Geld oder andere Dienste anzubieten. Wer diese Notlage wissentlich ausnutzt, soll kĂŒnftig EU-weit Strafverfolgung fĂŒrchten mĂŒssen.

Die EU will im Kampf gegen den Menschenhandel effektiver und grenzĂŒbergreifender vorgehen. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments verstĂ€ndigten sich am spĂ€ten Dienstagabend darauf, eine bereits existierende Richtlinie zur Strafverfolgung umfassend zu ergĂ€nzen.

Die geplanten Änderungen sehen nach Angaben der belgischen EU-RatsprĂ€sidentschaft unter anderem vor, dass Menschen bestraft werden können, die bewusst Dienste von Menschenhandel-Opfern in Anspruch nehmen. Das könnten zum Beispiel sexuelle Handlungen, aber auch klassische Arbeitsleistungen sein.

Auch die Verbreitung von Bildern, Videos oder Ă€hnlichem Material der jeweiligen Opfern mit sexuellem Inhalt durch Informations- und Kommunikationstechnologien wie Internet oder Mobilfunk sollen in der Gesetzgebung stĂ€rker berĂŒcksichtigt werden.

Gegen möglichst viele Formen der Ausbeutung

Zudem ist vorgesehen, Zwangsheiraten, illegale Adoptionen und erzwungene Leihmutterschaften in die Liste der Formen der Ausbeutung im Sinne der Richtlinie aufzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnungen gegen möglichst viele Formen der Ausbeutung vorgehen.

Taten sollen mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fĂŒnf Jahren geahndet werden. Das bedeutet, dass Strafregeln nicht mehr möglich wĂ€ren, die fĂŒr solche Vergehen nur Strafen von bis zu zwei Jahren vorsehen. Bei besonders schweren Delikten sollen sogar Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zehn Jahren verhĂ€ngt werden.

Als Folge dĂŒrfte in Deutschland nach vorlĂ€ufiger EinschĂ€tzung des Justizministeriums unter anderem der Tatbestand des Menschenhandels geĂ€ndert werden mĂŒssen. Die Ausbeutung durch Zwangsheirat, illegaler Adoption und Leihmutterschaft sei dort bislang nicht verankert gewesen. So stehe laut Ministerium bislang nur unter Strafe, wer wissentlich sexuelle Dienste von Menschenhandelsopfern in Anspruch nimmt. Bei anderen Formen der Ausbeutung sei dies bisher nicht der Fall.

Nach Angaben der EuropĂ€ischen Kommission aus dem Jahr 2022 werden in der EU jedes Jahr mehr als 7000 Menschen Opfer von Menschenhandel. Da viele Straftaten nicht erfasst werden, dĂŒrfte die Dunkelziffer aber deutlich höher liegen. Die jĂ€hrlichen Kosten des Menschenhandels in der EU wurden damals auf 2,7 Milliarden Euro geschĂ€tzt. Die meisten Opfer sind den Angaben zufolge Frauen und MĂ€dchen. Aber auch MĂ€nner sind betroffen - insbesondere durch Ausbeutung ihrer Arbeitskraft.

Mehr als 500 Ermittlungsverfahren im Jahr 2022

In Deutschland wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts vom Mittwoch im Jahr 2022 insgesamt mehr als 500 Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung abgeschlossen. Insgesamt seien rund 480 Opfer ermittelt worden - jedes dritte Opfer sei unter 21 Jahre alt gewesen. Neuere Statistiken gebe es bislang nicht, hieß es.

Bevor die neue Richtlinie in Kraft treten kann, mĂŒssen die Vereinbarungen noch vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und vom Plenum des EuropĂ€ischen Parlaments bestĂ€tigt werden. Das ist in der Regel aber eine Formalie.

Im EU-Parlament gab es am Mittwoch Freude ĂŒber die Einigung mit den Vertretern der Mitgliedstaaten. Zwölf Jahre seien seit der Verabschiedung der letzten Richtlinie vergangen, erklĂ€rte die schwedische EU-Abgeordnete Malin Björk. Nun sei es dringend notwendig gewesen, sie zu ĂŒberarbeiten.

@ dpa.de