Puigdemont: Haftbefehl aufgehoben – Rückkehr nach Katalonien möglich
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 20:57 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas spanische Verfassungsgericht hat den Haftbefehl gegen den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont aufgehoben und ihm damit nach neun Jahren im Exil die Rückkehr in seine Heimat ermöglicht.
Puigdemont spricht von politischer Niederlage
Puigdemont begrüßte die Entscheidung aus seinem Exil im belgischen Waterloo als Niederlage für jene Kräfte in Spanien, die die Umsetzung der Amnestie aus politischen Gründen verhindert und verzögert hätten. Der Konflikt zwischen Katalonien und Spanien sei damit aber nicht gelöst, erklärte der 63-Jährige.
Eine Rückkehr werde nicht automatisch Normalität und Harmonie schaffen. Der Streit könne nicht von der Justiz, sondern nur von der Politik gelöst werden. Wann Puigdemont nach Katalonien zurückkehren will, ließ er offen.
Haftbefehl nach Referendum von 2017
Puigdemont war am 30. Oktober 2017 nach Belgien geflohen, nachdem die von ihm geführte Regionalregierung ein Unabhängigkeitsreferendum organisiert und die Abspaltung von Spanien beschlossen hatte. Die Zentralregierung setzte Katalonien anschließend unter Zwangsverwaltung.
Gegen mehrere in Spanien gebliebene Mitstreiter wurden Haftstrafen von bis zu 13 Jahren verhängt. Sie wurden später von der Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez begnadigt. Bei Puigdemont war dies nicht möglich, weil er nicht verurteilt worden war.
Amnestiegesetz führte zum Rechtsstreit
Die spanische Regierung beschloss 2024 ein Amnestiegesetz für Straftaten im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsprozess. Der Oberste Gerichtshof verweigerte die Anwendung auf Puigdemont und weitere Separatisten jedoch mit der Begründung, sie hätten sich durch die Verwendung öffentlicher Gelder persönlich bereichert.
Das Verfassungsgericht wies diese Auslegung nun zurück. Die Finanzierung des Referendums sei vom Zweck und Geist des Amnestiegesetzes erfasst. Der Vorwurf der Rebellion war zuvor fallengelassen worden; der Straftatbestand des Aufruhrs wurde 2023 abgeschafft.
Festnahmen und überraschende Rückkehr nach Barcelona
Während seiner Flucht wurde Puigdemont 2018 auf der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen und saß 13 Tage in Neumünster ein. 2021 wurde er vorübergehend auf Sardinien festgesetzt.
2024 trat er trotz Haftbefehls überraschend in Barcelona auf, hielt eine Rede vor Anhängern und verschwand anschließend wieder, ohne festgenommen zu werden. Die Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts erging im Verfahren der separatistischen Politikerin Dolors Bassa und gilt auch für Puigdemont und weitere Betroffene.
Rückkehr vor Neuwahlen
Für Sánchez kommt das Urteil kurz vor den von ihm ausgerufenen Neuwahlen am 29. November. Konservative und rechtspopulistische Oppositionsparteien werfen ihm vor, Spanien durch die Amnestie politisch gedemütigt und den Zusammenhalt des Staates gefährdet zu haben.
In der katalanischen Regionalpolitik dürfte Puigdemonts Rückkehr zunächst begrenzte Auswirkungen haben. Seine Partei Junts wurde in Umfragen zuletzt von der jüngeren, stramm separatistischen und rechtspopulistischen Partei Aliança Catalana überholt.
Ein Urteil mit politischer Reichweite
Die Entscheidung beendet nicht den Konflikt zwischen der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung und dem spanischen Zentralstaat. Sie klärt zunächst eine zentrale Rechtsfrage des 2024 beschlossenen Amnestiegesetzes: Die Verwendung öffentlicher Mittel für das Referendum fällt nach der Entscheidung unter dessen Anwendungsbereich, auch wenn der Oberste Gerichtshof dies bei Puigdemont anders bewertet hatte.
Politisch stärkt das Urteil die Position von Ministerpräsident Pedro Sánchez gegenüber den katalanischen Parteien, deren Unterstützung für seine Regierung eng mit der Amnestiefrage verbunden ist. Zugleich verschärft eine mögliche Rückkehr Puigdemonts den Streit mit konservativen und rechten Kräften, die das Gesetz als politischen Preis für parlamentarische Mehrheiten kritisieren. Der im dpa-Bericht genannte Wahltermin am 29. November erhöht die unmittelbare Bedeutung der Entscheidung.
Rückkehr ohne politische Befriedung
Für Puigdemont bedeutet die Aufhebung des Haftbefehls vor allem Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, wieder offen in Katalonien aufzutreten. Seine eigenen Äußerungen zeigen jedoch, dass er die Amnestie nicht als politischen Schlussstrich versteht. Der institutionelle Konflikt bleibt damit bestehen: Selbst wenn Strafverfolgung und Haftdrohung entfallen, sind Fragen nach dem Verhältnis Kataloniens zu Spanien, nach regionaler Selbstbestimmung und nach der politischen Verantwortung für 2017 weiterhin ungelöst.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
DER SPIEGEL: „Entscheidung des Verfassungsgerichts: Spaniens Justiz muss Haftbefehl gegen Puigdemont aufheben“ (06.10.2026)
Der Bericht ordne die Entscheidung als Folge eines Urteils des Verfassungsgerichts ein und hebe hervor, dass Spaniens Justiz den Haftbefehl aufheben müsse. Damit bestätige er den Kern der Meldung; eine weitergehende politische Bewertung oder ein konkreter Rückkehrtermin bleibe in dem kurzen Beitrag offen.
Deutschlandfunk: „Katalonien Spaniens Justiz ermöglicht Rückkehr von Separatistenführer Puigdemont“ (06.10.2026)
Der Beitrag stelle ebenfalls heraus, dass das Verfassungsgericht die Verwendung öffentlicher Gelder für das Referendum nicht als persönliche Bereicherung werte. Er setze damit einen stärker juristischen Schwerpunkt als die dpa-Meldung, bestätige aber die mögliche Rückkehr Puigdemonts; politische Folgen und der genaue Zeitpunkt einer Rückkehr blieben offen.
Beide Beiträge seien sich darin einig, dass das Urteil die rechtliche Grundlage für Puigdemonts Rückkehr beseitige. Der SPIEGEL betone vor allem die Konsequenz für den Haftbefehl, während der Deutschlandfunk die Begründung des Verfassungsgerichts hervorhebe.
