Moskaus MilitĂ€r soll kĂŒnftig Inhaftierte im Ausland befreien
20.03.2026 - 13:02:46 | dpa.de
Die russischen StreitkrĂ€fte sollen kĂŒnftig auch im Ausland inhaftierte StaatsbĂŒrger des Landes befreien können, wenn diese nach Auffassung von Kremlchef Wladimir Putin zu Unrecht verurteilt wurden. Das sieht eine GesetzesĂ€nderung vor, die nun mit Vorrang in der Staatsduma angenommen werden solle, wie Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin sagte. Es gehe um eine «StĂ€rkung des Schutzes der Rechte unserer BĂŒrger vor Handlungen unfreundlicher Staaten», sagte Wolodin. Die Annahme der von der Regierung bereits gebilligten GesetzesĂ€nderung gilt als Formalie.
Das Rechtssystem im Westen habe sich selbst endgĂŒltig diskreditiert, erklĂ€rte Wolodin, der ein enger Vertrauter Putins ist. Der Kremlchef selbst ist wegen des Vorwurfs der Kriegsverbrechen in der Ukraine vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zur Fahndung ausgeschrieben. Sollten Putin oder andere BĂŒrger des Landes aus Sicht des Moskauer Machtapparats zu Unrecht verurteilt und inhaftiert werden, soll kĂŒnftig ein Armeeeinsatz zu ihrer Befreiung möglich sein.
Schon bisher erlaubt Moskaus MilitĂ€rdoktrin den Einsatz der StreitkrĂ€fte zum dort so bezeichneten Schutz eigener BĂŒrger im Ausland â wie etwa bei dem von Putin 2022 befohlenen Angriffskrieg gegen die Ukraine, wo im Osten des Landes viele Bewohner russische PĂ€sse erhalten hatten. Nun soll der «Schutz» auch fĂŒr jene gelten, die aufgrund von Entscheidungen auslĂ€ndischer Gerichte oder internationaler Justizbehörden ohne Beteiligung Russlands festgenommen, verhaftet oder anderweitig verfolgt werden.
In der Konfrontation mit dem Westen hatte Putin auch ein Gesetz unterzeichnet, nach dem Urteile auslĂ€ndischer Gerichte nicht anerkannt oder nicht umgesetzt werden, wenn diese den Interessen Russlands widersprechen. So hĂ€lt sich Russland zum Beispiel nach seinem ZerwĂŒrfnis mit dem Europarat nicht mehr an die Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte. Auch den Strafgerichtshof in Den Haag erkennt Russland nicht als juristische Instanz an.
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