Russischer Unternehmer: EU-Gericht kippt Sanktionsbeschluss
06.09.2023 - 15:35:20Das Gericht der EU hat eine Sanktionsentscheidung der EuropÀischen Union gegen einen russischen GeschÀftsmann teilweise gekippt, mehrere andere Klagen gegen Sanktionen sind allerdings abgewiesen worden. Das teilten die Richter heute in Luxemburg mit.
Die EU hatte die StrafmaĂnahmen gegen Aleksandr Schulgin damit begrĂŒndet, dass er GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer russischen Plattform fĂŒr Elektrohandel sei. Damit sei er in Bereichen tĂ€tig, die Russland als wichtige Einnahmenquelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit PrĂ€sident Wladimir Putin teilgenommen. Das beweise, dass er politische MaĂnahmen unterstĂŒtze, die die territoriale SouverĂ€nitĂ€t der Ukraine bedrohten.
Schulgin focht die Sanktionen vor dem Gericht der EU an. Die Richter gaben ihm teilweise Recht. Der Rat der EuropĂ€ischen Union habe nicht belegen können, warum Schulgin auch nach seinem RĂŒckzug von der GeschĂ€ftsfĂŒhrung weiterhin als einflussreicher GeschĂ€ftsmann einzustufen sei. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Solange bleibe die Sanktion in Kraft, hieĂ es in dem Urteil.
Weitere Klagen abgewiesen
Die ĂŒbrigen Klagen anderer Russinnen und Russen wies das Gericht allerdings ab - unter anderem die Klage des Oligarchen Dmitri Pumpjanski und seiner Ehefrau.
Auch wenn Dmitri Pumpjanski an den militĂ€rischen Angriffshandlungen in der Ukraine nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, sei er in der Gas- und Ălindustrie tĂ€tig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten, entschieden die Richter. Seine Ehefrau sei mit ihm geschĂ€ftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Die Sanktionen seien also gerechtfertigt.
Das Ehepaar hatte geltend gemacht, dass die StrafmaĂnahmen aus ihrer Sicht eine willkĂŒrliche und unverhĂ€ltnismĂ€Ăige EinschrĂ€nkung ihrer Grundrechte darstellten. Dem folgten die Richter nicht: Das Einfrieren von in der EU vorhandenen Vermögenswerten und das Einreiseverbot in die EU seien rechtmĂ€Ăig.
Sondergenehmigungen möglich
Pumpjanski war im vergangenen September bereits in die Schlagzeilen geraten, weil seine Luxusjacht fĂŒr 37,5 Millionen US-Dollar zwangsversteigert werden musste. Die US-Bank J.P. Morgan hatte einen Kredit zurĂŒckgefordert, nachdem Pumpjanski wegen des Ukraine-Kriegs auf die Sanktionsliste der EU und GroĂbritanniens gesetzt worden war und seine Vermögenswerte eingefroren wurden.
Das EU-Gericht hob im Urteil hervor, dass Sondergenehmigungen erteilt werden können, um eingefrorene Gelder doch zu verwenden - beispielsweise fĂŒr GrundbedĂŒrfnisse.
Die EU hat seit dem russischen Angriff auf die Ukraine rund 1800 GeschÀfts- und Privatleute auf Sanktionslisten gesetzt. Dagegen sind derzeit rund 60 Klagen vor dem Gericht der EU anhÀngig.
Ein prominentes Urteil war bereits im FrĂŒhjahr gefallen, und es stellte eine deutliche Niederlage fĂŒr die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hĂ€tte nicht sanktioniert werden dĂŒrfen, entschieden die Richter damals. Ein VerwandtschaftsverhĂ€ltnis reiche nicht aus, um StrafmaĂnahmen gegen sie zu verhĂ€ngen.


