EU-Gericht kippt SanktionsbeschlĂŒsse gegen Oligarchen
10.04.2024 - 10:14:02Das Gericht der EU hat SanktionsbeschlĂŒsse der EuropĂ€ischen Union gegen die russischen Oligarchen Michail Fridman und Pjotr Awen fĂŒr nichtig erklĂ€rt. Der Rat der EU habe bei den Entscheidungen zwischen Februar 2022 und MĂ€rz 2023 keine hinreichenden Belege fĂŒr die Aufnahme in die Sanktionsliste geliefert, entschieden die Richter in Luxemburg.
Fridman und Awen sind GrĂŒnder und wichtige Anteilseigner des groĂen Finanzkonzerns Alfa-Group. Die EU hatte gegen die MilliardĂ€re kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 StrafmaĂnahmen verhĂ€ngt. Sie ordnete an, Gelder einzufrieren und erlieĂ ein Einreiseverbot. Auch die US-Regierung sanktionierte sie.
Die EU hatte die Sanktionen damit begrĂŒndet, dass Fridman und Awen russische EntscheidungstrĂ€ger finanziell unterstĂŒtzt und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben hĂ€tten. Die Richter entschieden nun aber, dass diese VorwĂŒrfe nicht hinreichend belegt seien und die Aufnahme in die Liste daher ungerechtfertigt sei. Auch wenn sich möglicherweise eine gewisse NĂ€he der beiden Personen zum russischen PrĂ€sidenten Wladimir Putin bejahen lasse, beweise dies nicht, dass damit MaĂnahmen unterstĂŒtzt wĂŒrden, die die Ukraine bedrohten.Â
«Die Sanktionen sind teilweise handwerklich erschreckend schlecht gemacht», sagte der Experte fĂŒr Sanktionsrecht, Viktor Winkler, der dpa. Sanktionen seien der tiefgehendste Grundrechtseingriff ĂŒberhaupt, rechtlich sogar noch schĂ€rfer als die Haftstrafe. Denn wenn jemand zu einer GefĂ€ngnisstrafe verurteilt werde, gebe es davor ein strafrechtliches Verfahren mit all den Anforderungen des Gesetzes. Das falle bei Sanktionen weg.
«Deswegen gibt es dafĂŒr besonders hohe HĂŒrden - die wichtigste von Ihnen: Keine Sanktionen fĂŒr vergangenes Tun, nur fĂŒr aktuelles Handeln», sagte Winkler. Sanktionen dĂŒrften rechtlich also eigentlich nur eine Gefahrenabwehr sein, zum Beispiel: Man sanktioniert jemanden, damit er in der Zukunft nicht weiter den Krieg fördert. Hier liegt Winkler zufolge auch ein Problem: «Viele der aktuellen Sanktionen beinhalten aber nur Vergangenes und keine auf Tatsachen erfolgte Prognose.»
Kremlsprecher Dmitri Peskow kritisierte nach dem Urteilsspruch dann auch gleich die Sanktionen insgesamt. «Wir betrachten alle diese Sanktionen als illegal, ungerecht, destruktiv», sagte der Sprecher in Moskau. Sie seien auch eine Schande fĂŒr die Institutionen, die sie verhĂ€ngten.
Kritik von Gegnern der russischen Regierung
Kritik an der Entscheidung, wenn auch aus anderen GrĂŒnden, gab es bei Gegnern der russischen Regierung. «Weder Fridman noch Awen haben sich gegen den Krieg ausgesprochen oder versucht, ihn zu stoppen - sie haben nur teure AnwĂ€lte und einflussreiche Lobbyisten engagiert», erklĂ€rte Julia Nawalnaja, Witwe des in Haft gestorbenen Kremlkritikers Alexej Nawalny. Das Urteil schwĂ€che die russische Antikriegsbewegung, schrieb sie im Netzwerk X (frĂŒher Twitter).
Dabei hatte Nawalnys enger Mitarbeiter Leonid Wolkow vergangenes Jahr selbst vorgeschlagen, diese beiden Oligarchen unter Bedingungen von den Sanktionen auszunehmen. Sie hĂ€tten dafĂŒr öffentlich mit der FĂŒhrung von PrĂ€sident Wladimir Putin brechen sollen, schrieb Wolkow auf Telegram. Dies hĂ€tte der EU wie den Mitgliedern der Moskauer Elite einen gangbaren Ausweg zeigen sollen. Nun hĂ€tten die EU-Richter Awen und Fridman ohne jedes ZugestĂ€ndnis vom Haken gelassen. «Was fĂŒr ein Signal sendet das Gericht an Putin, dessen Freunde, die russischen Oligarchen?»
Die Entscheidung des EU-Gerichts bedeutet allerdings nicht, dass Fridman und Awen sofort von der EU-Sanktionsliste gestrichen werden mĂŒssen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europĂ€ischen Gericht, dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Zum anderen hat der Rat der EU bereits neue SanktionsbeschlĂŒsse gegen die beiden MĂ€nner erlassen, die zunĂ€chst nicht von dem Urteil betroffen sind.
Andere Urteile
Vor knapp drei Wochen hatte das EU-Gericht bereits geurteilt, dass der Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin nicht hĂ€tte sanktioniert werden dĂŒrfen. BegrĂŒndet wurde dies damit, dass die familiĂ€re Beziehung zu seinem Vater - einem GeschĂ€ftsmann mit angeblich enger Freundschaft zum russischen PrĂ€sidenten Wladimir Putin - nicht genĂŒge, um anzunehmen, dass er durch gemeinsame Interessen mit ihm verbunden sei.Â
Ăhnlich argumentierten die Richter, als sie im vergangenen Jahr die Sanktionen gegen die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, kippten. Ein VerwandtschaftsverhĂ€ltnis reiche nicht aus, um StrafmaĂnahmen zu verhĂ€ngen. Viele andere Sanktionierte sind unterdessen mit ihren Klagen vorlĂ€ufig gescheitert, darunter der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch.
Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erlieĂ die EU bislang gegen fast 2000 Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen gegen die StrafmaĂnahmen vor Gerichten anhĂ€ngig. In jedem anhĂ€ngigen Fall stehe das Gericht unter einem enormen politischen Druck, sagte Experte Winkler der dpa. «Die Richter wissen, dass ihre Entscheidung unter UmstĂ€nden Wasser auf den MĂŒhlen der Kreml-Propaganda sein wird.» Â







