Frankreich, Prozess (Gericht)

Berufung von Le Pen beginnt - Blick auf PrÀsidentschaftswahl

Veröffentlicht am: 13.01.2026 um 14:01 Uhr | dpa.de

Steht Marine Le Pen bei der kommenden PrĂ€sidentschaftswahl auf dem Stimmzettel? Das dĂŒrfte auch von einem Gerichtsverfahren abhĂ€ngen, das jetzt in Paris beginnt.

Der Ausgang des Verfahrens ist fĂŒr Le Pen folgenschwer, denn es geht letztlich auch darum, ob sie 2027 bei der PrĂ€sidentschaftswahl antreten kann. - Bild: Thomas Samson/AFP/dpa
Der Ausgang des Verfahrens ist fĂŒr Le Pen folgenschwer, denn es geht letztlich auch darum, ob sie 2027 bei der PrĂ€sidentschaftswahl antreten kann. - Bild: Thomas Samson/AFP/dpa

Die rechtsnationale französische FĂŒhrungsfigur Marine Le Pen wehrt sich in einem Berufungsverfahren gegen ihre Verurteilung wegen der Veruntreuung von Geldern und einen zeitweisen Ausschluss von Wahlen. Der bis Mitte Februar angesetzte Prozess begann am Nachmittag unter großem Medienrummel vor einem Pariser Gericht. In erster Instanz war Le Pen mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht fĂŒr fĂŒnf Jahre entzogen worden. WĂŒrde dies bestĂ€tigt, könnte sie nicht fĂŒr die PrĂ€sidentschaftswahl im kommenden Jahr kandidieren.

Neben Le Pen stehen im Pariser Justizpalast elf weitere Angeklagte und ihre Partei Rassemblement National vor Gericht. Der Prozess dreht sich um die mögliche ScheinbeschĂ€ftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei - damals noch unter dem Namen Front National - Gelder fĂŒr parlamentarische Assistenten bekam, die aber zumindest in Teilen fĂŒr die Partei gearbeitet hĂ€tten.

Passives Wahlrecht im Fokus

Le Pen wies die VorwĂŒrfe stets zurĂŒck. «Ich habe nicht das GefĂŒhl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben», sagte sie. In erster Instanz sprach das Gericht sie im vergangenen Jahr dennoch schuldig. Es verurteilte die Rechtspopulistin zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fußfessel und zwei weiteren Jahren auf BewĂ€hrung und verhĂ€ngte eine Geldstrafe von 100.000 Euro. FĂŒr Aufregung sorgte, dass das Gericht ebenfalls entschied, Le Pen mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht auf fĂŒnf Jahre zu entziehen wird.

Sollte das Berufungsgericht die Strafe und die sofortige Anwendung des Wahlausschlusses bestĂ€tigen, bliebe Le Pen eine Kandidatur fĂŒr das französische PrĂ€sidentenamt im kommenden Jahr verwehrt. Die 57-JĂ€hrige hat bereits angekĂŒndigt, nach dem Berufungsurteil - und noch vor einer möglichen Revisionsentscheidung - ĂŒber ihre Kandidatur zu entscheiden. Kann sie nicht antreten, schickt das Rassemblement National Parteichef Jordan Bardella ins Rennen.

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