Trump: Reporter trotz Gerichtsanordnung nicht ins Weiße Haus gelassen
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 15:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Trotz einer anderslautenden Gerichtsanordnung ist einigen Reportern der Zugang zum Weißen Haus erneut verwehrt worden.
Reporter von Politico abgewiesen
Das Portal Politico berichtete, der Secret Service habe den Presseausweis eines seiner Reporter beschlagnahmt. Auch CNN meldete, mehreren Reportern sei am frühen Morgen der Zutritt verweigert worden; ein weiterer Mitarbeiter des Senders sei dagegen durchgelassen worden.
Gericht ordnet vorläufigen Zugang an
Stunden zuvor hatte ein Richter verfügt, dass das Weiße Haus den klagenden Medienhäusern CNN, MS NOW und Politico vorläufig wieder Zutritt gewähren müsse. US-Präsident Donald Trump hatte die drei Medien am Freitag aus dem Weißen Haus verbannt und ihnen Falschnachrichten vorgeworfen.
Kritiker sehen darin einen Angriff auf die Pressefreiheit in den USA und einen Einschüchterungsversuch. Die Pressefreiheit ist dort wie in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt.
Auch MS NOW meldet Zurückweisungen
MS NOW machte nach eigenen Angaben ähnliche Erfahrungen. Einer Reporterin und einem weiteren Mitarbeiter sei der Zutritt verweigert und seien die Presseausweise abgenommen worden. Ein anderer Mitarbeiter des Senders habe Zugang erhalten.
Xi Jinping zu Besuch
Für Donnerstag sind wichtige Termine im Weißen Haus angesetzt. Trump empfängt den chinesischen Staatschef Xi Jinping.
Rechtlicher Konflikt um Pressezugang
Der Streit berührt zwei Grundfragen des US-Verfassungsrechts: den Schutz der Pressefreiheit durch den Ersten Zusatzartikel und rechtsstaatliche Verfahrensanforderungen beim Entzug einer Akkreditierung. Frühere Verfahren gegen Zugangsbeschränkungen im Weißen Haus und im Verteidigungsministerium zeigen, dass Gerichte zwischen neutralen Sicherheitsregeln und Einschränkungen wegen missliebiger Berichterstattung unterscheiden.
Für die aktuelle Auseinandersetzung ist deshalb nicht nur entscheidend, ob das Weiße Haus einzelne Reporter physisch passieren lässt. Von Bedeutung ist auch, ob die Regierung nachvollziehbare, allgemein geltende Kriterien anwendet und Betroffenen Gründe sowie eine Möglichkeit zur Stellungnahme einräumt. Der Vorwurf, Trump habe den Ausschluss mit der Bewertung der Berichterstattung begründet, verschärft die verfassungsrechtliche Dimension.
Praktische Folgen beim Xi-Besuch
Die Zugangssperren treffen das Weiße Haus an einem außenpolitisch besonders wichtigen Tag: Trump empfängt Chinas Staatschef Xi Jinping. Der Ausschluss einzelner Redaktionen kann dadurch nicht nur die betroffenen Medien behindern, sondern auch die traditionelle Pool-Berichterstattung erschweren, bei der ein Team Bilder und Informationen für zahlreiche Redaktionen bereitstellt.
Für Leserinnen und Leser geht es damit um mehr als einen Streit zwischen einem Präsidenten und einzelnen Sendern. Die Entscheidung kann prägen, ob künftige Regierungen journalistischen Zugang nach Sicherheitskriterien oder nach redaktioneller Ausrichtung steuern dürfen. Zugleich bleibt offen, wie Gericht, Weißes Haus und Secret Service die Anordnung praktisch durchsetzen.
