Berufungsrichterin bestĂ€tigt StrafmaĂverkĂŒndung gegen Trump
07.01.2025 - 20:34:00 | dpa.de
Donald Trumps AnwĂ€lte sind mit einem weiteren Versuch gescheitert, die StrafmaĂverkĂŒndung im New Yorker Schweigegeld-Prozess am Freitag zu verhindern. Berufungsrichterin Ellen Gesmer lehnte ein entsprechendes Gesuch nach einer knappen Verhandlung ab. Am Montag hatte der mit dem Fall betraute Richter Juan Merchan Trump ebenfalls abgewiesen. Nun könnte der designierte US-PrĂ€sident noch weitere höhere Gerichte anrufen, damit die VerkĂŒndung der Strafe nicht wie geplant an diesem Freitag (10. Januar) stattfindet - zehn Tage vor der erneuten AmtseinfĂŒhrung des Republikaners.
Laut Medienberichten hatten die AnwĂ€lte in der Berufungsverhandlung argumentiert, dass fĂŒr US-PrĂ€sidenten ImmunitĂ€t gelte. Gesmer habe geantwortet, dass dies designierte PrĂ€sidenten nicht umfasse, schrieb die «New York Times».
In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von 130.000 Dollar Schweigegeld, die Trump an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlen lieĂ - nach Ăberzeugung des Gerichts mit dem Ziel, sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Geschworene in New York befanden Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten fĂŒr schuldig.Â
Unmittelbare Auswirkungen auf Trumps PrĂ€sidentschaft dĂŒrfte die Strafe indes nicht haben. Richter Merchan hatte bereits angedeutet, dass er nicht dazu tendiere, eine Haftstrafe gegen ihn zu verhĂ€ngen. UrsprĂŒnglich hĂ€tte das StrafmaĂ schon Mitte September verkĂŒndet werden sollen. Dann aber hatte Merchan einem Antrag Trumps stattgegeben, die Strafe erst nach der PrĂ€sidentenwahl bekanntzugeben. Eine StrafmaĂverkĂŒndung fĂŒr einen designierten PrĂ€sidenten hat es in der Geschichte der USA noch nie gegeben.
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