Ungarn-Berufungsprozess gegen Maja T.: Staatsanwaltschaft fordert über 13 Jahre Haft und Zuchthaus
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 14:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
In Budapest hat das Berufungsverfahren gegen Maja T. begonnen, die in erster Instanz zu acht Jahren Haft wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn verurteilt worden war.
Berufungsprozess sieben Monate nach Ersturteil gestartet
Sieben Monate nach der Verurteilung zu acht Jahren Haft verhandelt das Gericht in der ungarischen Hauptstadt erneut über die Vorwürfe. Die non-binäre Person aus Jena, die der linken Szene zugerechnet wird, war im Februar wegen gewalttätiger Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten verurteilt worden. Die vorgeworfenen Taten sollen im Zusammenhang mit Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung stehen, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile ergangen sind. Mit einem rechtskräftigen Berufungsurteil wird am 30. September gerechnet.
Staatsanwaltschaft fordert mehr als 13 Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft verlangt im Berufungsverfahren eine Erhöhung der Haftstrafe auf mehr als 13 Jahre. Der Strafrahmen für die angeklagten Taten reicht in Ungarn von zwei bis 24 Jahren. Ein genaues Strafmaß nannte die Anklage nicht, was nach Angaben von Experten der üblichen Praxis in Ungarn entspricht. Darüber hinaus fordert die Staatsanwaltschaft eine Verschärfung des Strafvollzugs: Maja T. soll die Strafe nicht in einem normalen Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen.
Zuchthaus bedeutet härteren Vollzug
Ein Zuchthaus ist in Ungarn mit deutlich eingeschränkter Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt verbunden. Zudem sind die Möglichkeiten für eine vorzeitige Entlassung erschwert. Der Staatsanwalt kritisierte, dass das Gericht erster Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen der Opfer in Kauf genommen habe.
Verteidigung greift Beweise und Verfahrensführung an
Die Verteidigung hält demgegenüber die Beweislage für unzureichend und plädiert auf Freispruch. Der Verteidiger argumentiert, die Identifizierung von Maja T. auf Straßenüberwachungsvideos vom Tatort sei nicht eindeutig. Zudem sei nicht belegt, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis den strafrechtlichen Kriterien einer kriminellen Vereinigung entspreche. Auch der medizinische Sachverständige habe nach Darstellung der Verteidigung keine klaren Beweise vorgelegt, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien.
Kritik an Übersetzung der Akten und Auslieferung
Hinzu kommen Vorwürfe, die Verfahrensrechte von Maja T. seien verletzt worden, weil nicht sämtliches relevante Material in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht worden sei. Bereits im Vorfeld hatte der Fall für Aufmerksamkeit gesorgt: Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte diese Auslieferung in der konkreten Ausgestaltung später als rechtswidrig und stellte fest, dass das zuständige Kammergericht die Haftbedingungen für die non-binäre Person in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe.
Berufungsverfahren im Spannungsfeld von Sicherheit und Grundrechten
Der Berufungsprozess gegen Maja T. steht exemplarisch für die Spannungen zwischen dem staatlichen Anspruch auf Strafverfolgung politisch motivierter Gewalt und dem Schutz individueller Grundrechte. Die ungarischen Behörden verfolgen die Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten als schwere Gewalttaten mit einem weiten Strafrahmen. Zugleich spielt die Einstufung als mögliche kriminelle Vereinigung eine zentrale Rolle dafür, wie hoch eine Strafe ausfallen kann und wie streng der Vollzug organisiert wird.
Besondere Brisanz durch Auslieferungsentscheidung aus Deutschland
Besondere Aufmerksamkeit erfährt der Fall, weil Maja T. aus Deutschland nach Ungarn ausgeliefert wurde und das Bundesverfassungsgericht diese Auslieferung in der gewählten Form als rechtswidrig bewertet hat. Damit rücken Fragen nach der Verantwortung deutscher Gerichte und nach dem Schutz von Personen, die sich als non-binär definieren, in ausländischen Haftbedingungen in den Vordergrund. Zugleich zeigt der Fall, wie eng Strafverfolgungsbehörden in Europa im Bereich politisch motivierter Kriminalität zusammenarbeiten, selbst wenn rechtsstaatliche Standards in den beteiligten Staaten unterschiedlich bewertet werden.
Signalwirkung für linke Szene und europäische Justizzusammenarbeit
Für die linke Szene in Deutschland und für Antifa-Gruppierungen dürfte das Berufungsurteil eine erhebliche Signalwirkung haben, weil die vorgeworfenen Taten im Umfeld einer transnational agierenden Gruppe verortet werden, gegen deren Mitglieder auch in Deutschland bereits Urteile ergangen sind. Ein deutlich verschärftes Urteil mit Zuchthaus-Vollzug könnte als Warnung verstanden werden, dass grenzüberschreitende Gewaltaktionen gegen politische Gegner hart sanktioniert werden. Gleichzeitig verdeutlicht das Verfahren, wie wichtig transparente Beweisführung, faire Übersetzung der Akten und die Überprüfung von Haftbedingungen sind, damit internationale Auslieferungen nicht an Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren.
