US-Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof treten nach Nobelpreis für Pillay in Kraft
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 17:57 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die US-Regierung hat Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof verhängt und will damit Transaktionen untersagen, Vermögenswerte sperren sowie die Handlungsfähigkeit des Gerichts mit Sitz in Den Haag einschränken.
Sanktionen greifen erst nach 180 Tagen
Nach Angaben des US-Außenministeriums werden sämtliche Vermögenswerte des Gerichtshofs in den USA blockiert und müssen dem US-Finanzministerium gemeldet werden. US-Bürgern sollen alle Transaktionen mit dem Weltstrafgericht verboten werden.
Die Sanktionen sollen allerdings erst nach 180 Tagen in Kraft treten. Bis dahin sollen diplomatische und rechtliche Lösungen möglich bleiben, die aus Sicht der USA grundlegende Bedenken gegen den Gerichtshof ausräumen.
Ankündigung nach Nobelpreis für Pillay
Die US-Regierung kündigte die Maßnahmen wenige Stunden nach der Verleihung des Friedensnobelpreises an die südafrikanische Juristin Navanethem Pillay an. Pillay war von 2003 bis 2008 Richterin am Internationalen Strafgerichtshof.
Nach ihrer Auszeichnung erklärte Pillay, das internationale Völkerrecht gerate zunehmend unter Druck. Besonders deutlich zeige sich diese Entwicklung an den Angriffen auf den Internationalen Strafgerichtshof.
Deutschland und EU unterstützen das Gericht
Die neuen Strafmaßnahmen waren bereits angedroht worden. US-Präsident Donald Trump hatte im September vor der UN-Generalversammlung Staaten zum Austritt aus dem Gerichtshof aufgerufen.
Deutschland, die Niederlande und weitere EU-Staaten sicherten dem Gericht daraufhin ihre Unterstützung zu. Die EU-Kommission reagierte besorgt und kündigte an, weiter mit dem Strafgerichtshof zusammenarbeiten zu wollen. Zugleich setzte sie auf Gespräche während der 180-Tage-Frist.
Streit über Haftbefehl gegen Netanjahu
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnete die Sanktionen als schweren Schlag für das internationale Recht und die regelbasierte Weltordnung. Der Gerichtshof selbst wertete das Vorgehen als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und die internationale Rechtsordnung.
Die USA hatten zuvor bereits Sanktionen gegen 13 Richter und Ankläger verhängt. Hintergrund ist unter anderem ein Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen.
USA sind kein Vertragsstaat
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt seit 2002 Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Dem Gericht gehören 125 Vertragsstaaten an; die USA, China, Israel und Russland sind keine Mitglieder.
US-Außenminister Marco Rubio begründete die Maßnahmen damit, dass die Vereinigten Staaten dem Gericht nie beigetreten seien. Der Gerichtshof solle nach amerikanischer Auffassung keine US-Bürger, Militärangehörigen oder politischen Verantwortlichen verfolgen können.
Konflikt um Zuständigkeit und Souveränität
Die US-Sanktionen verschärfen einen seit Jahren bestehenden Grundkonflikt: Washington erkennt die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für US-Bürger nicht an, während der Gerichtshof seine Befugnis aus dem Römischen Statut und aus der Zustimmung seiner 125 Vertragsstaaten ableitet. Die Vereinigten Staaten, China, Israel und Russland gehören dem Statut nicht an.
Auslöser der amerikanischen Maßnahmen ist insbesondere der Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Damit berührt der Streit nicht nur die institutionelle Zukunft des Gerichts, sondern auch die internationale Bewertung des Gaza-Krieges und die Frage, ob politische Spitzenvertreter dem Zugriff internationaler Justiz entzogen bleiben.
Praktische Folgen der 180-Tage-Frist
Die Sanktionen sollen erst nach 180 Tagen wirksam werden. Dieser Zeitraum hält einen diplomatischen Ausweg offen, ändert aber nichts an der politischen Botschaft: Die US-Regierung will Transaktionen unterbinden, Vermögenswerte blockieren und die Arbeitsfähigkeit des Gerichts begrenzen. Für das Gericht könnten dadurch Finanzierungs-, Beschaffungs- und Kommunikationswege schwieriger werden.
Deutschland und die EU stehen vor einem Balanceakt. Sie unterstützen den Gerichtshof politisch und wollen zugleich den Dialog mit Washington fortsetzen. Für Betroffene internationaler Konflikte ist die Auseinandersetzung deshalb von unmittelbarer Bedeutung: Die Fähigkeit, mutmaßliche Kriegsverbrechen unabhängig zu untersuchen, hängt nicht nur von juristischen Befugnissen, sondern auch von Zugang, Finanzierung und staatlicher Kooperation ab.

