Ukraine, Russland

Prozess um Anschlag auf Krimbrücke: Lebenslänglich gefordert

29.10.2025 - 20:49:48

Vor drei Jahren erschütterte die Explosion der Krimbrücke den Glauben der Kremlführung, den Krieg gegen die Ukraine allein im Nachbarland austragen zu können. Nun gibt es einen Prozess.

Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft für acht Angeklagte wegen des Sprengstoffanschlags im Oktober 2022 auf die Brücke vom russischen Festland zur Halbinsel Krim gefordert. Der ukrainische Geheimdienst SBU hatte die Sprengung nach eigenen Angaben organisiert, um den Nachschub des russischen Militärs zu behindern. Moskau nutzt die bereits 2014 annektierte Krim als wichtige Route für die Versorgung seiner Truppen in seinem Krieg gegen die Ukraine.

Angeklagte bestreiten ihre Schuld

Die Angeklagten bestreiten vor dem Militärgericht in der Stadt Rostow am Don ihre Schuld. Kurz nach dem Anschlag wurde bekannt, dass einer der Spediteure verhaftet wurde, als er seinen Worten nach aus eigenem Antrieb zur Polizei ging, um bei der Aufklärung des Falls zu helfen. Er sei davon überzeugt gewesen, dass er eine völlig zivile Fracht übernommen habe, sagte seine Frau russischen Medien. Die Angeklagten seien zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, erklärten ihre Anwälte.

Der Sprengstoff wurde damals über Umwege nach Russland geschmuggelt und als Folienrollen deklariert und entsprechend getarnt in einen Lkw verladen. Die Explosion tötete den Lkw-Fahrer und vier Passagiere eines auf der Nebenspur fahrenden Autos. Ein Brückenabschnitt stürzte ein, die Verbindung war über Monate eingeschränkt. Kremlchef Wladimir Putin, der den Krieg gegen die Ukraine acht Monate zuvor befohlen hatte, kündigte daraufhin Vergeltung an.

Zweiter Anschlag ein Jahr später

Nach Angaben von SBU-Chef Wassyl Maljuk hat der Geheimdienst die meisten der Angeklagten damals ohne deren Wissen genutzt. Im Jahr 2023 gab es einen weiteren Anschlag auf die Brücke. Auch damals gab es erhebliche Schäden. Völlig zum Einsturz bringen konnte die Ukraine die Brücke aber nicht.

@ dpa.de

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