Schweizer Bankkonto/Girokonto - ohne Mindesteinlage und ohne SCHUFA!
Swiss Bank Account - without minimum deposit!
Weshalb ein Schweizer Bankkonto
Durch Neuregelungen in der Abgabenverordnung wurden am 1. April 2005 die Befugnisse der Finanzbehörden und anderer staatlichen Einrichtungen erheblich ausgeweitet.
Das heiĂt, seit 1. April 2005 kann das Finanzamt, das Arbeitsamt oder auch jede andere Behörde deutschlandweit alle Ihre Konten samt Kontostand und Kontobewegungen abfragen - auch ohne begrĂŒndeten Verdacht auf Steuervergehen. Diese haben Zugang zu sĂ€mtlichen Bankkonten und Wertpapierdepots ohne richterliche Erlaubnis und ohne die Bank oder den Kontoinhaber informieren zu mĂŒssen. Das können Sie verhindern. Schnell und ganz legal!
Auch Ăsterreich und Luxemburg haben vor kurzem den automatischen Datenaustausch mit den ĂŒbrigen EU-Finanzbehörden aufgenommen.
Wir haben uns u.a. auf die Vermittlung von Schweizer Bankkonten spezialisiert und haben auf diesen Gebiet eine langjÀhrige Erfahrung mit den allerbesten Verbindungen zu auserwÀhlten Schweizer Banken vorzuweisen.
Ein Schweizer Bankkonto zu besitzen, ist mit Abstand die sicherste und die diskreteste Möglichkeit sein Geld zu verwalten.
Ein Schweizer Bankkonto ist nicht nur fĂŒr MillionĂ€re - so wie die Meinung weitlĂ€ufig verbreitet ist. Aufgrund unserer guten und langjĂ€hrigen GeschĂ€ftsverbindungen zu verschiedenen Schweizer Banken, sind wir in der Lage, ein Privat-, Giro-, oder GeschĂ€ftskonto ohne Mindesteinlage und ohne SCHUFA anbieten zu können (ĂŒberwiegend alle Schweizer Banken verlangen bei einer Kontoeröffnung von Nicht-Schweizern eine Mindesteinlage in Höhe von bis zu 500.000.- Euro oder mehr).
Schweizer Bankgeheimnis
Das Schweizer Bankgeheimnis gehört nach wie vor zu den strengsten der Welt und kann nur im Falle einer schweren Straftat (z.B. Waffen-, Drogen- oder Menschenhandel, GeldwĂ€sche u.Ă€.) von einem Schweizer Richter aufgehoben werden. Das Schweizer Bankgeheimnis ist sehr eng mit dem Schweizer Grundgesetz verknĂŒpft und fĂŒhrt auf eine Jahrhunderte alte Tradition zurĂŒck.
Ablehnung einer Kontoeröffnung
Es gibt natĂŒrlich auch GrĂŒnde, bei denen sich Banken das Recht vorbehalten Kunden abzulehnen. Besonders bei politisch exponierten Personen kann es vorkommen, dass wegen des Reputationsrisikos GeschĂ€ftsbeziehungen vermieden werden.
Gleiches gilt auch, wenn ĂŒber die Herkunft des Geldes Zweifel besteht. Schweizer Banken ist es gesetzlich verboten Gelder anzunehmen, wenn die Vermutung besteht, daĂ diese aus krimineller Herkunft sind.
Diskretion und Sicherheit
Wer also auf Diskretion und Sicherheit setzt, ist mit einem Schweizer Bankkonto bestens bedient. Klarheit sollte darĂŒber bestehen, dass Gewinne in Deutschland in der SteuererklĂ€rung nicht verschwiegen werden dĂŒrfen. Mit diesem Bewusstsein gerĂ€t niemand unverhofft in den Konflikt der Steuerhinterziehung.
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Wir vermitteln folgende Bankkonten:
? Privates Schweizer Bank-/Girokonto - Standard
(ohne Mindesteinlage und ohne Schufa!)
? Privates Schweizer Bank-/Girokonto - Premium
(ohne Mindesteinlage und ohne Schufa!)
? Schweizer GeschÀftskonto
(ohne Mindesteinlage und ohne Schufa!)
? Schweizer Bankkonto zur Vermögensverwaltung
(Mindesteinlage 50.000.- Euro)
? Schweizer Nummernkonto
(Mindesteinlage 100.000.- Euro)
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Kontoeröffnung jetzt auch online möglich!
FĂŒr weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: www.ghs-finance.com
@ ad-hoc-news.de
| 05.05.14 18:16 Uhr
FĂŒr weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: www.ghs-finance.com

