Conergy, Update

Conergy: Update!

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir im Musterdepot noch vom letzten Anstieg bei Conergy profitieren konnten (Ausstieg bei ca. 68 EUR), hat in den letzten Tagen eine impulsive AbwĂ€rtswelle eingesetzt. Hier ein kurzes Update zur letzten Analyse: Tageschart RĂŒckblick: Nachdem der Kurs mehrfach am Widerstand bei rund 65 EUR gescheitert war, bildete sich in den letzten Wochen eine Konsolidierungsformation (rot), die nach oben aufgelöst wurde. Es folgten der Bruch des Widerstands bei 65 EUR und somit weitere Gewinne bis knapp 70 EUR. Jedoch war der Ausritt ĂŒber 65 EUR nur von kurzer Dauer. Infolge des Rebreaks der Marke von 65 EUR bildete sich eine intensive AbwĂ€rtswelle, welche am heutigen Tag auch die Unterkante des eingezeichneten AufwĂ€rtstrendkanals durchbrechen ließ. Interpretation: Aufgrund des Bruchs des AufwĂ€rtstrends hat sich die technische Lage weiter verschlechtert. Nichtsdestotrotz besteht fĂŒr die nĂ€chsten Tage etwas Erholungspotenzial, da die Region um 50 EUR eine massive UnterstĂŒtzung darstellt. Sollte diese jedoch signfikant unterschritten werden, dann wĂŒrden weitere Verluste bis mindestens 40 EUR drohen! Ein erstes markantes Kaufsignal gĂ€be es erst wieder bei ĂŒber 65 EUR. Quelle: www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen EinschĂ€tzung des Verfassers, wofĂŒr er keine Haftung ĂŒbernimmt. Der Autor ĂŒbernimmt keinerlei GewĂ€hr fĂŒr die AktualitĂ€t, Korrektheit, VollstĂ€ndigkeit oder QualitĂ€t der bereitgestellten Informationen. HaftungsansprĂŒche gegen den Autor, welche sich auf SchĂ€den materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollstĂ€ndiger Informationen verursacht wurden, sind grundsĂ€tzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsĂ€tzliches oder grob fahrlĂ€ssiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 15.10.07 21:35 Uhr