Dax erholt sich!
Liebe Leser,
der Dax hat sich in den letzten Tagen wieder deutlich erholt. Doch wie geht es nun weiter? Hier eine kurze Analyse:
5min-Chart
RĂŒckblick:
Nach dem ersten Anstieg bis rund 7000 Punkten hatte sich eine mehrtĂ€tige SeitwĂ€rtsrange zwischen 6700 und 6900 gebildet. Infolge des Bruchs der Oberkante und dem neuen Hoch von ĂŒber 7000 Punkten wurde am Freitag ein erstes Kaufsignal generiert.
Interpretation:
Mit dem Kursverlauf der letzten Tage hat sich das kurzfristige Chartbild etwas verbessert, auch wenn der ĂŒbergeordnete AbwĂ€rtstrend noch voll intakt ist und damit auf ein deutlich erhöhtes Kursrisiko hindeutet. Sofern jedoch die UnterstĂŒtzung bei 6900 nicht unterschritten wird, kann auch in den kommenden Tagen mit weiteren Kursgewinnen gerechnet werden. Ein Bruch dieser wichtigen Marke hĂ€tte hingegen vermutlich auch ein Unterschreiten der AufwĂ€rtstrendlinie bei aktuell 6813 zur Folge. In diesem Fall wĂŒrden neue Verluste bis unter 6380 drohen!
Ich wĂŒnsche Ihnen einen erfolgreichen Handelstag,
Ihr Felix Demmelhuber
Chart-Signal.de Börsenbrief
http://www.chart-signal.de
Rechtlicher Hinweis:
Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen EinschĂ€tzung des Verfassers, wofĂŒr er keine Haftung ĂŒbernimmt. Der Autor ĂŒbernimmt keinerlei GewĂ€hr fĂŒr die AktualitĂ€t, Korrektheit, VollstĂ€ndigkeit oder QualitĂ€t der bereitgestellten Informationen. HaftungsansprĂŒche gegen den Autor, welche sich auf SchĂ€den materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollstĂ€ndiger Informationen verursacht wurden, sind grundsĂ€tzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsĂ€tzliches oder grob fahrlĂ€ssiges Verschulden vorliegt.
ErklÀrung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
Der Autor erklÀrt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person nicht im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analyse bezieht, bzw. in den letzten 12 Monaten nicht an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Es besteht kein Interessenskonflikt.
@ ad-hoc-news.de
| 04.02.08 22:01 Uhr


