USU Software AG: USU Software AG plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
23.04.2024 - 14:46:45| EQS-Ad-hoc: USU Software AG / Schlagwort(e): Delisting 23.04.2024 / 14:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die USU Software AG (ISIN: DE000A0BVU28) (âUSUâ oder âGesellschaftâ) hat heute eine Delisting-Vereinbarung mit der AUSUM GmbH und der NUNUS GmbH, einer 100 % igen Tochtergesellschaft ihrer HauptaktionĂ€rin AUSUM GmbH, abgeschlossen. Die AUSUM GmbH hĂ€lt ca. 53,68 % der Stimmrechte an der Gesellschaft. Die NUNUS GmbH hĂ€lt keine Aktien an der USU. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll von der Gesellschaft nach Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die NUNUS GmbH ein Antrag auf Widerruf der Zulassung der USU-Aktien zum regulierten Markt gestellt werden (sog. Delisting). Ebenso wird die USU einen Antrag auf Beendigung des Handels im Freiverkehr der Wertpapierbörsen Stuttgart, DĂŒsseldorf, Hamburg, MĂŒnchen, Berlin und Bremen sowie der elektronischen Handelsplattform Xetra stellen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die NUNUS GmbH verpflichtet, den AktionĂ€ren der USU ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sĂ€mtlicher Aktien der USU gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar zu unterbreiten. NUNUS GmbH wird eine Angebotsunterlage erstellen und vor deren Veröffentlichung bei der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (âBaFinâ) zur PrĂŒfung und Gestattung einreichen. Die NUNUS GmbH hat der USU mitgeteilt, dass der Angebotspreis voraussichtlich EUR 18,50, mindestens jedoch in etwa dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen soll. Vorstand und Aufsichtsrat der USU sind bei AbwĂ€gung der GesamtumstĂ€nde der Auffassung, dass das Delisting und damit auch der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse der Gesellschaft liegen. Die Zulassung bzw. Einbeziehung der USU Aktien an einer Börse bot nach EinschĂ€tzung des Vorstands aus strategischer und finanzieller Sicht in der Vergangenheit wenig Vorteile, so dass die mit der zunehmende Regulatorik verbundenen erheblichen Kosten eine Börsennotierung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Bei AbwĂ€gung der GesamtumstĂ€nde liegt das Delisting im Interesse der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet â vorbehaltlich einer genauen PrĂŒfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten â das Delisting-Erwerbsangebot der NUNUS GmbH zu unterstĂŒtzen. Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der NUNUS GmbH entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung eine begrĂŒndete Stellungnahme gemÀà § 27 WpĂG abgeben. Ăber den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die GeschĂ€ftsfĂŒhrung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der USU nicht mehr an einem inlĂ€ndischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Kontakt: USU Software AG Investor Relations Falk Sorge Spitalhof D-71696 Möglingen Tel.: +49 (0) 71 41 - 48 67 351 Fax: +49 (0) 71 41 - 48 67 108 E-Mail: [email protected] USU Software AG Corporate Communications Dr. Thomas Gerick Tel.: +49 (0) 71 41 - 48 67 440 Fax: +49 (0) 71 41 - 48 67 909 E-Mail: [email protected] Ende der Insiderinformation 23.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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