Bedford Metals Corp., CA0762301012

Bedford Metals erwirbt das Uranprojekt Cable Lake und erweitert das Projekt Ubiquity Lake

26.02.2025 - 08:03:00

Bedford Metals Corp. / CA0762301012

26. Februar 2025 / IRW-Press / Bedford Metals Corp. (TSX-V: BFM, FWB: O8D, ISIN: CA0762301012) (das „Unternehmen“ oder „Bedford“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen am 24. Februar 2025 eine Vereinbarung mit der Firma Northern Lights Exploration Corp. („NLE“) und dem einzigen AktionĂ€r von NLE (der „VerkĂ€ufer“) abgeschlossen hat, welcher zufolge das Unternehmen beabsichtigt, das gesamte ausstehende Aktienkapital von NLE zu erwerben (die „Akquisition“). NLE ist der Besitzer des Uranprojekts Cable Lake, das sich ĂŒber eine FlĂ€che von 8.056 Hektar direkt nördlich der Claims Sheppard und Ubiquity Lake des Unternehmens erstreckt. Mit dieser Akquisition werden insgesamt 13.092 Hektar an höffigem GelĂ€nde im Ă€ußerst aussichtsreichen Athabasca-Becken in Saskatchewan unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.

 

Auf den Claims Cable Lake wurden elektromagnetische (EM) Anomalien ĂŒber 22 Kilometer abgegrenzt. Diese Anomalien fallen mit relativ geringen magnetischen Werten zusammen - eine geophysikalische Signatur, die im Athabasca-Becken gewöhnlich mit UranlagerstĂ€tten in Zusammenhang steht. Bei einer GEOTEM-Vermessung (magnetische und elektromagnetische Flugmessungen) durch Fugro im Jahr 2007 wurde ein Gebiet von Interesse (ROI 5) nördlich von Warr Lake ermittelt, wo im Zuge des Explorationsprogramms 2024 von Bedford mehrere radioaktive Anomalien entdeckt wurden.

 

GemĂ€ĂŸ den Bedingungen der Akquisition beabsichtigt das Unternehmen, das gesamte ausstehende Aktienkapital von NLE gegen die Ausgabe von 1.000.000 Stammaktien des Unternehmens an den VerkĂ€ufer zu erwerben. DarĂŒber hinaus erhĂ€lt der VerkĂ€ufer das Recht, 2.500.000 Stammaktien zu einem Gesamtpreis von 1,00 $ zu erwerben, falls das Unternehmen aus den Claims Cable Lake eine radioaktive Probe mit einem Gehalt von mindestens 0,10 % gewinnen sollte, vorausgesetzt, dass dies vor dem 31. Dezember 2027 erfolgt. Das Unternehmen steht in keinem NahverhĂ€ltnis zu dem VerkĂ€ufer und NLE. Das Unternehmen muss in Verbindung mit der Akquisition keine VermittlungsgebĂŒhren oder -provisionen zahlen. Der Abschluss der Akquisition steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange und der ErfĂŒllung der ĂŒblichen Abschlussbedingungen.

 

Peter Born, President von Bedford, meint: „Wir freuen uns ĂŒber den Erwerb des Uranprojekts Cable Lake. Mit dieser Akquisition erweitern wir das Projektgebiet Ubiquity Lake um eine Ă€ußerst höffige Liegenschaft mit ausgeprĂ€gten geophysikalischen Signaturen. Nachdem dieses Projekt direkt an unsere bestehenden Claims angrenzt, ist es eine natĂŒrliche und strategische ErgĂ€nzung unseres Portfolios. Wir freuen uns darauf, dieses neue GelĂ€nde in unsere ExplorationsplĂ€ne zu integrieren, wĂ€hrend wir weiter auf eine Uranentdeckung hinarbeiten.“

 

Nach dem Erwerb des Uranprojekts Cable Lake wird Bedford seinen Explorationsplan ĂŒberarbeiten, um dieses neu erworbene höffige Gebiet einzubeziehen. Das Unternehmen wird seine Arbeit zur Ermittlung von Zielen anhand historischer geophysikalischer Daten, moderner Explorationstechniken und der Ergebnisse seiner Explorationsprogramme im Jahr 2024 verfeinern, um die vorrangigen potenzialreichen Gebiete fĂŒr weitere Untersuchungen zu bestimmen. Weitere Einzelheiten zu den ExplorationsplĂ€nen fĂŒr das erweiterte Projektgebiet werden bekannt gegeben, sobald sie abgeschlossen sind.

 

Bedford verpflichtet sich, alle ExplorationsaktivitĂ€ten in einer umweltvertrĂ€glichen Art und Weise und in Zusammenarbeit mit den lokalen indigenen Gemeinschaften und Interessengruppen durchzufĂŒhren. Das Unternehmen setzt auf Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Ressourcenentwicklung, um eine fĂŒr beide Seiten vorteilhafte Beziehung mit den Gemeinden, in denen es tĂ€tig ist, zu gewĂ€hrleisten.

 

Qualifizierter SachverstÀndiger

 

Dr. Peter Born, P.Geo., ist der zustĂ€ndige qualifizierte SachverstĂ€ndige im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 und President des Unternehmens und zeichnet fĂŒr die in dieser Meldung enthaltenen, von ihm genehmigten technischen Informationen verantwortlich.

 

FĂŒr weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Unternehmen unter [email protected] oder 604-622-1199 oder besuchen Sie die Website des Unternehmens unter www.bedfordmetals.com.

 

Im Namen des Boards,

Bedford Metals Corp.

 

„Peter Born“

President

 

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Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

 

Diese Pressemeldung enthĂ€lt Aussagen, die „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen, sind zukunftsgerichtete Aussagen und basieren auf Erwartungen, SchĂ€tzungen und Prognosen zum Zeitpunkt dieser Pressemeldung. Alle Aussagen, die eine Diskussion in Bezug auf Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, PlĂ€ne, Prognosen, Ziele, Annahmen, zukĂŒnftige Ereignisse oder Leistungen beinhalten (oft, aber nicht immer unter Verwendung von Begriffen wie „plant“, „erwartet“, „wird erwartet“, „Budget“, „geplant“, „schĂ€tzt“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „nimmt an“ oder „glaubt“ bzw. Abwandlungen (einschließlich negativer Abwandlungen) solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, wonach bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse ergriffen werden, eintreten oder erzielt werden „können“, „könnten“, „wĂŒrden“, „dĂŒrften“ oder „werden“) sind keine Aussagen ĂŒber historische Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein. In dieser Pressemeldung beziehen sich zukunftsgerichtete Aussagen unter anderem auf: den Abschluss der Akquisition, die FĂ€higkeit, die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen, und die Erarbeitung eines ĂŒberarbeiteten Explorationsplans.

 

Diese Aussagen spiegeln die gegenwĂ€rtigen Ansichten des Unternehmens in Bezug auf zukĂŒnftige Ereignisse wider und beruhen notwendigerweise auf einer Reihe anderer Annahmen und SchĂ€tzungen, die zwar vom Management als vernĂŒnftig erachtet werden, aber naturgemĂ€ĂŸ erheblichen geschĂ€ftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerblichen, politischen und sozialen Unsicherheiten und UnwĂ€gbarkeiten unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren können dazu fĂŒhren, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, und das Unternehmen hat Annahmen und SchĂ€tzungen vorgenommen, die auf vielen dieser Faktoren basieren oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: die VolatilitĂ€t der Edelmetallpreise; Risiken im Zusammenhang mit der DurchfĂŒhrung der BergbauaktivitĂ€ten des Unternehmens in auslĂ€ndischen Gerichtsbarkeiten; Verzögerungen bei Regulierungen, Genehmigungen oder Zulassungen; Risiken im Zusammenhang mit der AbhĂ€ngigkeit vom Managementteam des Unternehmens und externen Auftragnehmern; Risiken im Zusammenhang mit Explorations- und BergbauaktivitĂ€ten; das Unvermögen des Unternehmens, eine Versicherung zur Deckung aller Risiken auf einer wirtschaftlich angemessenen Basis oder ĂŒberhaupt zu erhalten; WĂ€hrungsschwankungen; Risiken im Zusammenhang mit dem Unvermögen, einen ausreichenden Cashflow aus dem Betrieb zu generieren; Risiken im Zusammenhang mit Projektfinanzierungen und Aktienemissionen; Risiken und Ungewissheiten, die allen Bergbauprojekten innewohnen, einschließlich der Ungenauigkeit von Reserven und Ressourcen, der metallurgischen Ausbeute und der Kapital- und Betriebskosten solcher Projekte; Anfechtungen der Eigentumsrechte an Konzessionen, insbesondere der Eigentumsrechte an unerschlossenen Konzessionen; Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit; die FĂ€higkeit der Gemeinden, in denen das Unternehmen tĂ€tig ist, mit den Auswirkungen von Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit umzugehen und diese zu bewĂ€ltigen; die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen von Gesundheitskrisen, anhaltenden militĂ€rischen Konflikten und allgemeinen wirtschaftlichen Faktoren auf das Unternehmen; betriebliche oder technische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Bergbau- oder ErschließungsaktivitĂ€ten; Beziehungen zwischen Mitarbeitern, Arbeitsunruhen oder NichtverfĂŒgbarkeit; die Interaktionen des Unternehmens mit umliegenden Gemeinden; die FĂ€higkeit des Unternehmens, erworbene Vermögenswerte erfolgreich zu integrieren; die spekulative Natur der Exploration und Erschließung, einschließlich des Risikos abnehmender Mengen oder Gehalte der Reserven; die VolatilitĂ€t der AktienmĂ€rkte; Interessenkonflikte fĂŒr bestimmte Direktoren und leitende Angestellten; mangelnde LiquiditĂ€t fĂŒr die AktionĂ€re des Unternehmens; das Risiko von Rechtsstreitigkeiten; und die Faktoren, die unter der Überschrift „Risk Factors“ in den öffentlichen Offenlegungsdokumenten des Unternehmens genannt werden. Die Leser werden davor gewarnt, zukunftsgerichteten Aussagen eine unangemessene Sicherheit beizumessen. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die eine wesentliche Abweichung der tatsĂ€chlichen Ergebnisse bewirken können, können andere Faktoren dazu fĂŒhren, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschĂ€tzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und ĂŒbernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um Änderungen der Annahmen oder Änderungen der UmstĂ€nde oder anderer Ereignisse, die sich auf solche Aussagen oder Informationen auswirken, Rechnung zu tragen, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

 

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