ABO Energy GmbH & Co. KGaA, DE0005760029

ABO Energy wertet erste Abstimmung als Erfolg und lÀdt GlÀubiger der Anleihe zu einer Versammlung ein

17.02.2026 - 14:27:54 | dgap.de

ABO Energy GmbH & Co. KGaA / DE0005760029

ABO Energy GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe


17.02.2026 / 14:27 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die VorschlĂ€ge der ABO Energy haben bei einer „Abstimmung ohne Versammlung“ unter den GlĂ€ubigern der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) zwar die notwendige Stimmenmehrheit erreicht. Allerdings wurde das fĂŒr die BeschlussfĂ€higkeit erforderliche Quorum von 50 Prozent verfehlt. Rund 38 Prozent des ausstehenden Kapitals haben sich an der Abstimmung beteiligt. ABO Energy sowie der zum Leiter der Abstimmung ohne Versammlung bestellte Notar Dr. Matthias Horbach beabsichtigen nun, zu einer physischen GlĂ€ubigerversammlung einzuladen. Voraussichtlich am Montag, 9. MĂ€rz, sollen die GlĂ€ubiger ab 14 Uhr in den RĂ€umlichkeiten der Wiesbadener Industrie- und Handelskammer, Wilhelmstr. 24-26, erneut ĂŒber die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen sowie die Wahl und BevollmĂ€chtigung eines gemeinsamen Vertreters abstimmen. Bei diesem zweiten Wahldurchgang gilt fĂŒr die BeschlussfĂ€higkeit ein reduziertes Teilnahmequorum von 25 Prozent. „Das Ergebnis der ersten Wahl ist ermutigend“, sagt Alexander Reinicke, fĂŒr die Unternehmensfinanzierung zustĂ€ndiger GeschĂ€ftsfĂŒhrer (CFO). „Offensichtlich haben die AnleiheglĂ€ubiger erkannt, dass ihre Zustimmung zu den BeschlussvorschlĂ€gen notwendig ist, um die anstehende Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.“ Da die ABO Energy-Anleihe in den Depots vieler tausend Anlegerinnen und Anleger liegt, war das initiale Quorum von 50 Prozent eine hohe HĂŒrde. Im zweiten Anlauf sind die Chancen gut, die notwendigen Entscheidungen zu erreichen. „Wir bitten erneut alle AnleiheglĂ€ubiger, sich im Interesse der Gesellschaft wie im eigenen Interesse an der GlĂ€ubigerversammlung zu beteiligen und die VorschlĂ€ge anzunehmen“, sagt Reinicke. „Denn das verbessert die Sanierungschancen des Unternehmens erheblich und damit auch die Aussichten, weiterhin die sich aus der Anleihe ergebenden Zahlungsverpflichtungen zu erfĂŒllen.“ Die bei der ersten Abstimmung in der vergangenen Woche abgegebenen Stimmen fließen nicht in die Wertung der nun folgenden Abstimmung ein. Um zu den anstehenden wichtigen BeschlĂŒssen beizutragen, mĂŒssen Anlegerinnen und Anleger sich in jedem Fall an der nun folgenden zweiten und entscheidenden Abstimmung beteiligen und eine neu auszustellende Bescheinigung ĂŒber die von Ihnen gehaltenen Anleihen von der depotfĂŒhrenden Bank einreichen („Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“). Unter anderem schlĂ€gt die Gesellschaft vor, auf die in den Anleihebedingungen enthaltene Negativverpflichtung („negative pledge“) zu verzichten. Diese Regelung behindert aktuell den Abschluss neuer Avale, Kredite und BĂŒrgschaften, die wichtig fĂŒr die FortfĂŒhrung der GeschĂ€fte von ABO Energy sind. Aktuell sehen die Anleihebedingungen ferner vor, dass Anleihen fĂ€llig gestellt werden können, wenn die Emittentin aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten Verhandlungen mit einem Großteil ihrer GlĂ€ubiger ĂŒber eine Umschuldung beginnt. Um den Fortgang der Verhandlungen ĂŒber ein Sanierungskonzept nicht zu gefĂ€hrden, soll dieses KĂŒndigungsrecht gestrichen werden. Weitere KĂŒndigungsrechte sollen bis 31. Mai 2026 außer Kraft gesetzt werden, um den Abschluss eines Sanierungskonzepts zu ermöglichen. Um Verhandlungen und Abstimmungen im Rahmen der Sanierung zu erleichtern und die Rechte der AnleiheglĂ€ubiger zu berĂŒcksichtigen, soll ein gemeinsamer Vertreter bestellt und dieser ermĂ€chtigt werden, im Namen der AnleiheglĂ€ubiger eine Stillhaltevereinbarung abzuschließen und die Interessen der AnleiheglĂ€ubiger im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu vertreten. Mit Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger werden die Dokumente zur GlĂ€ubigerversammlung voraussichtlich ab Donnerstag, 19. Februar, ab 15 Uhr auf der Webseite (www.aboenergy.com/anleihe) zur VerfĂŒgung stehen. Um an der GlĂ€ubigerversammlung am Montag, 9. MĂ€rz, teilzunehmen, ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der Emittentin erforderlich. Dabei ist als Nachweis ĂŒber den Anteilsbesitz ein von der depotfĂŒhrenden Bank auszustellender „Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“ einzureichen. Alternativ zu einer persönlichen Teilnahme können AnleiheglĂ€ubiger eine Person ihrer Wahl oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmĂ€chtigen, bei der Versammlung abzustimmen. 


17.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ABO Energy GmbH & Co. KGaA
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 (0)611 26 765 0
Fax: +49 (0)611 26 765 5199
E-Mail: presse@aboenergy.com
Internet: https://www.aboenergy.com/
ISIN: DE0005760029, DE000A3829F5
WKN: 576002, A3829F
Börsen: Freiverkehr in DĂŒsseldorf, Frankfurt, Hamburg, MĂŒnchen (m:access), Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2277586

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2277586  17.02.2026 CET/CEST

So schÀtzen die Börsenprofis ABO Energy GmbH & Co. KGaA Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis ABO Energy GmbH &amp; Co. KGaA Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
DE0005760029 | ABO ENERGY GMBH & CO. KGAA | boerse | 68588249 |