ABO Energy wertet erste Abstimmung als Erfolg und lÀdt GlÀubiger der Anleihe zu einer Versammlung ein
17.02.2026 - 14:27:54 | dgap.de| ABO Energy GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe 17.02.2026 / 14:27 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die VorschlĂ€ge der ABO Energy haben bei einer âAbstimmung ohne Versammlungâ unter den GlĂ€ubigern der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) zwar die notwendige Stimmenmehrheit erreicht. Allerdings wurde das fĂŒr die BeschlussfĂ€higkeit erforderliche Quorum von 50 Prozent verfehlt. Rund 38 Prozent des ausstehenden Kapitals haben sich an der Abstimmung beteiligt. ABO Energy sowie der zum Leiter der Abstimmung ohne Versammlung bestellte Notar Dr. Matthias Horbach beabsichtigen nun, zu einer physischen GlĂ€ubigerversammlung einzuladen. Voraussichtlich am Montag, 9. MĂ€rz, sollen die GlĂ€ubiger ab 14 Uhr in den RĂ€umlichkeiten der Wiesbadener Industrie- und Handelskammer, Wilhelmstr. 24-26, erneut ĂŒber die vorgeschlagenen Ănderungen der Anleihebedingungen sowie die Wahl und BevollmĂ€chtigung eines gemeinsamen Vertreters abstimmen. Bei diesem zweiten Wahldurchgang gilt fĂŒr die BeschlussfĂ€higkeit ein reduziertes Teilnahmequorum von 25 Prozent. âDas Ergebnis der ersten Wahl ist ermutigendâ, sagt Alexander Reinicke, fĂŒr die Unternehmensfinanzierung zustĂ€ndiger GeschĂ€ftsfĂŒhrer (CFO). âOffensichtlich haben die AnleiheglĂ€ubiger erkannt, dass ihre Zustimmung zu den BeschlussvorschlĂ€gen notwendig ist, um die anstehende Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.â Da die ABO Energy-Anleihe in den Depots vieler tausend Anlegerinnen und Anleger liegt, war das initiale Quorum von 50 Prozent eine hohe HĂŒrde. Im zweiten Anlauf sind die Chancen gut, die notwendigen Entscheidungen zu erreichen. âWir bitten erneut alle AnleiheglĂ€ubiger, sich im Interesse der Gesellschaft wie im eigenen Interesse an der GlĂ€ubigerversammlung zu beteiligen und die VorschlĂ€ge anzunehmenâ, sagt Reinicke. âDenn das verbessert die Sanierungschancen des Unternehmens erheblich und damit auch die Aussichten, weiterhin die sich aus der Anleihe ergebenden Zahlungsverpflichtungen zu erfĂŒllen.â Die bei der ersten Abstimmung in der vergangenen Woche abgegebenen Stimmen flieĂen nicht in die Wertung der nun folgenden Abstimmung ein. Um zu den anstehenden wichtigen BeschlĂŒssen beizutragen, mĂŒssen Anlegerinnen und Anleger sich in jedem Fall an der nun folgenden zweiten und entscheidenden Abstimmung beteiligen und eine neu auszustellende Bescheinigung ĂŒber die von Ihnen gehaltenen Anleihen von der depotfĂŒhrenden Bank einreichen (âBesonderer Nachweis mit Sperrvermerkâ). Unter anderem schlĂ€gt die Gesellschaft vor, auf die in den Anleihebedingungen enthaltene Negativverpflichtung (ânegative pledgeâ) zu verzichten. Diese Regelung behindert aktuell den Abschluss neuer Avale, Kredite und BĂŒrgschaften, die wichtig fĂŒr die FortfĂŒhrung der GeschĂ€fte von ABO Energy sind. Aktuell sehen die Anleihebedingungen ferner vor, dass Anleihen fĂ€llig gestellt werden können, wenn die Emittentin aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten Verhandlungen mit einem GroĂteil ihrer GlĂ€ubiger ĂŒber eine Umschuldung beginnt. Um den Fortgang der Verhandlungen ĂŒber ein Sanierungskonzept nicht zu gefĂ€hrden, soll dieses KĂŒndigungsrecht gestrichen werden. Weitere KĂŒndigungsrechte sollen bis 31. Mai 2026 auĂer Kraft gesetzt werden, um den Abschluss eines Sanierungskonzepts zu ermöglichen. Um Verhandlungen und Abstimmungen im Rahmen der Sanierung zu erleichtern und die Rechte der AnleiheglĂ€ubiger zu berĂŒcksichtigen, soll ein gemeinsamer Vertreter bestellt und dieser ermĂ€chtigt werden, im Namen der AnleiheglĂ€ubiger eine Stillhaltevereinbarung abzuschlieĂen und die Interessen der AnleiheglĂ€ubiger im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu vertreten. Mit Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger werden die Dokumente zur GlĂ€ubigerversammlung voraussichtlich ab Donnerstag, 19. Februar, ab 15 Uhr auf der Webseite (www.aboenergy.com/anleihe) zur VerfĂŒgung stehen. Um an der GlĂ€ubigerversammlung am Montag, 9. MĂ€rz, teilzunehmen, ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der Emittentin erforderlich. Dabei ist als Nachweis ĂŒber den Anteilsbesitz ein von der depotfĂŒhrenden Bank auszustellender âBesonderer Nachweis mit Sperrvermerkâ einzureichen. Alternativ zu einer persönlichen Teilnahme können AnleiheglĂ€ubiger eine Person ihrer Wahl oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmĂ€chtigen, bei der Versammlung abzustimmen. 17.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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