GZO, GlÀubigergruppe

GZO AG: GlĂ€ubigergruppe erreicht UnterstĂŒtzung fĂŒr alle an der GZO-GlĂ€ubigerversammlung prĂ€sentierten VorschlĂ€ge

09.12.2024 - 10:00:12

Dynamics Group AG

Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe


09.12.2024 / 10:00 CET/CEST


Pressemitteilung   Wetzikon, 9. Dezember 2024 - Am 6. Dezember 2024 wurde die von Clearway Capital („Clearway“) angefĂŒhrte GlĂ€ubigergruppe darĂŒber informiert, dass zusĂ€tzliche Stimmen zur UnterstĂŒtzung ihrer VorschlĂ€ge im Zusammenhang mit der VerlĂ€ngerung der Laufzeit der ausgefallenen 1.875 %-Anleihe der GZO AG („GZO“ oder „das Unternehmen“) mit FĂ€lligkeit im Juni 2024 (ISIN CH0240109618) beim Unternehmen eingereicht wurden. Clearway ist dabei, das Gericht in Hinwil darĂŒber zu informieren, dass der Vorschlag von mehr als zwei Dritteln der AnleiheglĂ€ubiger angenommen wurde und damit fĂŒr die AnleiheglĂ€ubiger rechtsverbindlich ist. AnlĂ€sslich einer Versammlung der AnleiheglĂ€ubiger am25. Oktober stimmten die AnleiheglĂ€ubiger mit ĂŒberwĂ€ltigender Mehrheit fĂŒr die VorschlĂ€ge der GlĂ€ubigergruppe.  Die erforderliche Schwelle fĂŒr die Rechtsverbindlichkeit der VorschlĂ€ge wurde aber um nur 770.000 Stimmen verfehlt, was weniger als 0.5% des Nominalwerts der Anleihe entspricht. GemĂ€ss Artikel 1172 Absatz 2 des Schweizer Obligationenrechts können AnleiheglĂ€ubiger, die zum Zeitpunkt der AnleiheglĂ€ubigerversammlung am 25. Oktober Anleihen hielten und nicht an der Versammlung teilnahmen, innerhalb von zwei Monaten nach der Versammlung immer noch abstimmen. Dem Unternehmen wurden mittlerweile genĂŒgend zusĂ€tzliche Stimmen fĂŒr den Vorschlag vorgelegt, um die erforderliche Schwelle von zwei Dritteln zu erreichen. Um MissverstĂ€ndnisse zu vermeiden: GZO ist nicht verpflichtet, den Vorschlag der AnleiheglĂ€ubiger anzunehmen. Da dem Unternehmen nun jedoch offiziell eine Alternative zur Nachlassstundung zur VerfĂŒgung steht, werden alle Massnahmen, die GZO und deren Verwaltungsrat ergreifen, um einen Ausstieg aus der Nachlassstundung zu vermeiden, einschliesslich möglicher Wertberichtigungen, sorgfĂ€ltig geprĂŒft und sie könnten den Verwaltungsrat persönlich haftbar machen. „Die Handlungen des GZO-Verwaltungsrats sind fĂŒr die Schweizer KapitalmĂ€rkte unglaublich schĂ€dlich und schaffen einen gefĂ€hrlichen PrĂ€zedenzfall. Die Mehrheit der GZO-AnleiheglĂ€ubiger sind Pensionskassen und Ă€hnliche Institutionen, die Anleihen unter der korrekten Annahme gekauft haben, dass sie durch wertvolle Vermögenswerte abgesichert sind. Der GZO-Verwaltungsrat versucht nun, juristische Tricks anzuwenden, um Tausende von Rentnern und Sparern um Werte zu bringen, die ihnen rechtmĂ€ssig zustehen. Das werden wir nicht zulassen“, sagte Gianluca Ferrari, CEO von Clearway Capital. Die GlĂ€ubigergruppe dankt den AnleiheglĂ€ubigern fĂŒr ihre ĂŒberwĂ€ltigende UnterstĂŒtzung und begrĂŒsst die zahlreichen Voten der AnleiheglĂ€ubiger, die sich nach der Versammlung an uns gewandt haben, weil sie mit dem vorgeschlagenen Sanierungsplan der GZO nicht einverstanden sind.   Kontakt GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group
Andreas Durisch
079 358 87 32
[email protected]
www.gzo-bondholder.ch      


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