SoftwareOne, GrĂŒnderaktionĂ€re

SoftwareOne GrĂŒnderaktionĂ€re bekrĂ€ftigen ihren Vorschlag fĂŒr eine Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre UnterstĂŒtzung fĂŒr Till Streichert als neues unabhĂ€ngiges Mitglied bekannt

03.04.2024 - 14:01:55

Lemongrass Communications AG

Lemongrass Communications AG / Schlagwort(e): Generalversammlung


03.04.2024 / 14:01 CET/CEST


Medienmitteilung von Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG, RenĂ© Gilli ZĂŒrich, 3. April 2024 – Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG und RenĂ© Gilli – sie bilden die Gruppe der GrĂŒnderaktionĂ€re, die zusammen 29% an SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON) halten – bekrĂ€ftigen ihren Antrag auf Abwahl aller derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats, mit Ausnahme von Daniel von Stockar, anlĂ€sslich der Generalversammlung vom 18. April 2024. In diesem Zusammenhang gaben die GrĂŒnderaktionĂ€re bekannt, dass sie die Wahl von Till Streichert unterstĂŒtzen werden, der vom derzeitigen Verwaltungsrat als neues unabhĂ€ngiges Mitglied nominiert wurde. Annabella Bassler, eine von den GrĂŒnderaktionĂ€ren nominierte unabhĂ€ngige Kandidatin, hat ihre Kandidatur zurĂŒckgezogen. Die GrĂŒnderaktionĂ€re werden ausserdem Till Spillmann als Mitglied des Nominations- und VergĂŒtungsausschusses nominieren. Aufgrund falscher und irrefĂŒhrender Informationen betonen[1] die GrĂŒnderaktionĂ€re zudem erneut, dass Jörg Riboni, Andrea Sieber und Till Spillmann, die sie als unabhĂ€ngige Verwaltungsratsmitglieder vorschlagen, in keiner Weise mit ihnen verbunden oder anderweitig assoziiert sind. Insbesondere bekrĂ€ftigen die GrĂŒnderaktionĂ€re, dass zwischen ihnen und den vorgeschlagenen unabhĂ€ngigen Mitgliedern weder Vereinbarungen, Engagements oder sonstige Instruktionen noch irgendwelche geschĂ€ftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen. Die Kandidaten haben bereits vor ihrer Nominierung zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Wahl nur als unabhĂ€ngige Mitglieder annehmen wĂŒrden. Der Vorschlag des derzeitigen Verwaltungsrats, ein gemischtes Gremium unter seiner Mehrheit zu bilden, einschliesslich zweier von den GrĂŒnderaktionĂ€ren nominierter Kandidaten als deren Vertreter, basiert somit auf falschen Tatsachenannahmen – denn die Kandidaten stehen nicht als Vertreter der GrĂŒnderaktionĂ€re zur Wahl. Die GrĂŒnderaktionĂ€re sind mit der Klassifizierung der unabhĂ€ngigen Kandidaten als nicht-unabhĂ€ngig durch den derzeitigen Verwaltungsrat und ISS nicht einverstanden. DarĂŒber hinaus wĂŒrde ein gemischter Verwaltungsrat den bestehenden Konflikt innerhalb des Gremiums und mit der grössten AktionĂ€rsgruppe nicht lösen – einen Konflikt, der das Fortkommen des Unternehmens beeintrĂ€chtigt. Die GrĂŒnderaktionĂ€re sind davon ĂŒberzeugt, dass sich SoftwareOne mit einer umfassenden Neubesetzung des Verwaltungsrats am besten entwickeln kann. Neues Rechtsgutachten Zum Thema UnabhĂ€ngigkeit und Interessenkonflikte kommt Hans-Ueli Vogt, Professor fĂŒr Privat- und Wirtschaftsrecht an der UniversitĂ€t ZĂŒrich, in einem Rechtsgutachten1 zum Schluss, dass «die Tatsache, dass die Kandidaten von den GrĂŒnderaktionĂ€ren vorgeschlagen wurden, ihre UnabhĂ€ngigkeit weder aus rechtlicher Sicht noch hinsichtlich Corporate-Governance-Standards beeintrĂ€chtigt». Und: «Weder die beiden GrĂŒnderaktionĂ€re, die sich zur Wahl stellen, noch die unabhĂ€ngigen Verwaltungsratskandidaten wĂŒrden im Falle ihrer Wahl einem dauerhaften und strukturellen Interessenkonflikt oder einer anderen Art von Interessenkonflikt ausgesetzt sein, nur weil sie AktionĂ€re sind bzw. von AktionĂ€ren vorgeschlagen wurden.» Prof. Vogt unterstreicht ausserdem, dass der Verwaltungsrat von SoftwareOne, sollten die von den GrĂŒnderaktionĂ€ren vorgeschlagenen Kandidaten gewĂ€hlt werden, gut gerĂŒstet wĂ€re, um seine Aufgaben effektiv zu erfĂŒllen und gleichzeitig die Gesetze und Vorschriften zu Interessenkonflikten, wie sie vom Gesellschaftsrecht und den zustĂ€ndigen Behörden vorgeschrieben sind, vollstĂ€ndig einzuhalten, einschliesslich der Übernahmeregeln.   Weitere Informationen, einschliesslich des Rechtsgutachtens, stehen zur VerfĂŒgung unter: SWON Founding Shareholders Public Information   Kontakt
Karin Rhomberg
Lemongrass Communications AG
Claridenstrasse 22, 8002 ZĂŒrich
+41 44 202 52 65
karin.rhomberg@lemongrass.agency   [1] Alle Aussagen zu UnabhĂ€ngigkeit gelten auch fĂŒr Annabella Bassler.

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: Press_Release_Founders_SoftwareOne_20240403_D


Ende der Medienmitteilungen

1872593  03.04.2024 CET/CEST fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1872593&application_name=news&site_id=trading_house_net~~~7efceac5-959a-43d6-afef-21ad42b6a5d4
@ dgap.de