Multitude SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Multitude SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.08.2024 in Gzira mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemÀà §121 AktG
05.07.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemÀà §121 AktG, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| MULTITUDE SE (SE 21) Gzira, Malta MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE Die AktionĂ€re der Multitude SE ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden hiermit darĂŒber informiert, dass am 21. August 2024 um 08:00 Uhr UTC (10:00 Uhr CEST) eine auĂerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet. Die auĂerordentliche Hauptversammlung findet im ST Business Centre, 120, The Strand, Gzira, GZR 1027, Malta, statt. Instruktionen fĂŒr die Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten. Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten. | 1 | TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt: | Generelles: | (1) | Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemÀà Artikel 59 der Satzung der Gesellschaft (die "Satzung"). | | (2) | Quorum GemÀà Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfĂ€hig, wenn mindestens ein (1) AktionĂ€r persönlich oder durch einen BevollmĂ€chtigten anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen. | Besondere Angelegenheiten (auĂerordentliche BeschlĂŒsse): | (3) | Genehmigung der Umwandlung der Gesellschaft in eine (maltesische) Public Limited Liability Company und der damit verbundenen Ănderung der Firma der Gesellschaft sowie der Ănderung der Satzung der Gesellschaft Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ("Verwaltungsrat") stellt den AktionĂ€ren den Antrag, durch auĂerordentlichen Beschluss die Umwandlung der Gesellschaft von einer Societas Europaea in eine Public Limited Liability Company ("p.l.c.") im Sinne von Artikel 2 des Companies Act, Kapitel 386 des maltesischen Rechts (der "Companies Act") in Ăbereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 66 der Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der EuropĂ€ischen Union in der geltenden Fassung (die "SE-Verordnung") zu genehmigen (die "Umwandlung"). In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat gemÀà Artikel 66 der SE-Verordnung einen Entwurf des Umwandlungsplans (der "Umwandlungsplan") und einen Bericht (der "Bericht des Verwaltungsrats") erstellt, um (a) die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Umwandlung zu erlĂ€utern und zu begrĂŒnden und (b) die Auswirkungen der Umwandlung fĂŒr die AktionĂ€re und Arbeitnehmer der Gesellschaft zu definieren. Vor der Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat auch einen Bericht von PricewaterhouseCoopers Malta (als unabhĂ€ngige SachverstĂ€ndige) einholen, der bestĂ€tigt, dass die Gesellschaft ĂŒber Vermögenswerte verfĂŒgt, die mindestens ihrem Kapital entsprechen (der "SachverstĂ€ndigenbericht"). Die AktionĂ€re werden darĂŒber informiert, dass der Umwandlungsplan derzeit vom maltesischen Handelsregister ("MBR") im Hinblick auf die Veröffentlichung gemÀà Artikel 66 der SE-Verordnung geprĂŒft wird. DarĂŒber hinaus schlĂ€gt der Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der Umwandlung vor, (1) den Namen der Gesellschaft von âMultitude SEâ in âMultitude p.l.c.â zu Ă€ndern und (2) die derzeitige Satzung der Gesellschaft (âMemorandum and Articles of Assocationâ, "M&A") in ihrer Gesamtheit zu ersetzen, um unter anderem die Ănderung des Namens der Gesellschaft widerzuspiegeln und die M&A mit den Anforderungen des Companies Act in Bezug auf Public Limited Liability Company in Einklang zu bringen (die "revidierte M&A"). Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher vor, folgenden auĂerordentlichen Beschluss zu fassen: â(1) Dass die Umwandlung der Gesellschaft von einer Societas Europaea in eine (maltesische) Public Limited Liability Company (" Umwandlung ") gemĂ€ss Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der EuropĂ€ischen Union, in der geltenden Fassung (die " SE-Verordnung ") hiermit genehmigt wird; (2) Dass der Entwurf des Umwandlungsplans, in dem die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erlĂ€utert und begrĂŒndet werden und die Auswirkungen der Umwandlung auf die AktionĂ€re und Arbeitnehmer der Gesellschaft dargelegt werden, hiermit genehmigt wird; (3) Dass alle vorgeschlagenen Ănderungen an der aktuellen Satzung der Gesellschaft (" aktuelle M&A ") genehmigt werden und dass die aktuelle Satzung in ihrer Gesamtheit durch die revidierte Satzung in der vorliegenden Form oder im Wesentlichen in der gleichen Form ersetzt wird, wie sie den AktionĂ€ren zusammen mit der Einladung zur ausserordentlichen Hauptversammlung ĂŒbermittelt wurde (â revidierte M&A â); und (4) Den SekretĂ€r der Gesellschaft und/oder einen Verwaltungsrat der Gesellschaft, jeweils einzeln, zu ermĂ€chtigen: | (i) | alle Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente zu unterzeichnen, die erforderlich sind, um diese BeschlĂŒsse zu vollziehen; | | (ii) | alle vom maltesischen Handelsregister (Malta Business Registry) angeordneten Ănderungen an den revidierten M&A vorzunehmen; | | (iii) | die revidierten M&A im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen; | | (iv) | einen beglaubigten Auszug dieser BeschlĂŒsse auszustellen; und | | (v) | die revidierten M&A und den vorgenannten Auszug beim MBR und/oder jeder anderen zustĂ€ndigen Behörde, in Ăbereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, einzureichen.â |
| | (4) | Genehmigung der Sitzverlegung der Gesellschaft in die Schweiz nach Abschluss der Umwandlung Als Teil des umfassenderen Sitzverlegungsprojekts der Gesellschaft beantragt der Verwaltungsrat, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich der erfolgreichen Umsetzung der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische Public Limited Liability Company), den Prozess der Sitzverlegung von Malta in die Schweiz in Ăbereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of Companies Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und dem Schweizer Recht (insbesondere den einschlĂ€gigen Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzes ĂŒber das Internationale Privatrecht) einleitet. Der Verwaltungsrat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Sitzverlegung in die Schweiz davon abhĂ€ngt, dass (a) die Gesellschaft einen positiven Bescheid der FINMA erhĂ€lt und (b) die Bescheide der finnischen Steuerverwaltung rechtskrĂ€ftig werden (dass heisst, dass gegen die Bescheide innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung fĂŒr jeden Bescheid angegebenen Frist keine Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden, und im Falle eines Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskrĂ€ftig, wenn (i) gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein Rechtsmittel eingelegt wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht keine Berufung gegen die Entscheidungen zulĂ€sst und schlieĂlich (iii) im Falle positiver Entscheide des obersten Verwaltungsgerichts). Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, als eine in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft nach schweizerischem Recht weder die KontinuitĂ€t der Gesellschaft beeintrĂ€chtigt noch das Vermögen der Gesellschaft berĂŒhrt und die Gesellschaft alle ihre Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen behĂ€lt. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat fĂŒr die AktionĂ€re eine Tabelle erstellt, in der die Rechte von MinderheitsaktionĂ€ren nach maltesischem Recht mit denen von MinderheitsaktionĂ€ren nach Schweizer Recht verglichen werden (die "Vergleichstabelle"). Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher, den folgenden auĂerordentlichen Beschluss zu fassen, der auch die Genehmigung der revidierten Statuten in Ăbereinstimmung mit dem schweizerischen Gesellschaftsrecht beinhaltet, die mit dem Inkrafttreten der Sitzverlegung von Malta in die Schweiz in Kraft treten werden (die "Schweizer Statuten"): â(1) Sitzverlegung von Malta nach Zug (Kanton Zug), Schweiz Die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz, in Ăbereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of Companies Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und des schweizerischen Rechts, vorbehaltlich (a) des Wirksamwerdens (d.h. sobald die revidierten Statuten der Gesellschaft vom maltesischen Handelsregister (Malta Business Registry) eingetragen sind) der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische Public Limited Liability Company), (b) dass die Rulings der Finnischen Steuerverwaltung rechtskrĂ€ftig werden (dass heisst, dass gegen die Bescheide innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung fĂŒr jeden Bescheid angegebenen Frist keine Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden, und im Falle eines Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskrĂ€ftig, wenn (i) gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein Rechtsmittel eingelegt wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht keine Berufung gegen die Entscheidungen zulĂ€sst und schlieĂlich (iii) im Falle positiver Entscheide des obersten Verwaltungsgerichts) und (c) des Vorliegens eines positiven Bescheids der FINMA, zu genehmigen (die " Sitzverlegung "); (2) Ănderung des Sitzes der Gesellschaft Dass sich der neue Sitz der Gesellschaft nach der Sitzverlegung in der Stadt Zug (Kanton Zug, Schweiz) befinden wird; (3) Ănderung der Firma der Gesellschaft Die Ănderung der Firma von Multitude p.l.c. zu Multitude AG (mit den Ăbersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") per Sitzverlegung zu genehmigen. Infolgedessen und unter BerĂŒcksichtigung der Ănderung des Sitzes der Gesellschaft gemÀà Beschluss (2) oben, wird Artikel 1 der Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert) wie folgt lauten: |  | | | | 1. | Name and Registered Seat |
| | Unter der Firma | Under the corporate name of | Multitude AG (Multitude Ltd) (Multitude SA) | Multitude AG (Multitude Ltd) (Multitude SA) | | besteht mit Sitz in Zug auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft gemÀss Art. 620 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) (die "Gesellschaft"). | exists for an unlimited period of time a corporation limited by shares according to art. 620 et seq. of the Swiss Code of Obligations (CO) with registered seat in Zug (the "Company"). |
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(4) Ănderung des Zwecks der Gesellschaft Die Ănderung des Wortlauts des Gesellschaftszwecks in Artikel 2 der Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert), per Sitzverlegung, wie folgt zu genehmigen: |  | | | | 1 Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Verwertung und die VerĂ€usserung von in- und auslĂ€ndischen Beteiligungen, ob direkt oder indirekt, unter anderem an Unternehmen, die insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen wie Verbraucherkrediten, Mikrokrediten und anderen Krediten und Finanzierungen tĂ€tig sind, sowie die Erbringung von Dienstleistungen, intern oder fĂŒr andere Tochtergesellschaften des Konzerns, zu dem die Gesellschaft gehört. 2 Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Gesellschaften aller Art in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten und verĂ€ussern. 3 Die Gesellschaft kann ausserdem alle GeschĂ€fte abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen oder mit diesem in direktem Zusammenhang stehen. 4 Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften (direkt oder indirekt) Darlehen oder andere Finanzierungen gewĂ€hren. Die Gesellschaft kann fĂŒr Verbindlichkeiten von solchen Gesellschaften Garantien, Sicherheiten und andere Verpflichtungen jeglicher Art gewĂ€hren, einschliesslich durch fiduziarische Ăbereignungen oder Abtretungen von und Pfandrechten an Vermögenswerten der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ferner ein Cash-Pooling (jeglicher Art) betreiben oder daran teilnehmen. Jede in diesem Absatz genannte Transaktion kann unabhĂ€ngig von allfĂ€lligen Klumpenrisiken und mit oder ohne Gegenleistung erfolgen. 5 Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten und GrundstĂŒcke erwerben, halten, verwalten und verĂ€ussern. | 1 The purpose of the Company is to acquire, hold, manage, exploit and sell, whether directly or indirectly, interests in participations in Switzerland and abroad, inter alia in companies active among other things in financial services, such as consumer credits, microcredits and other credits and financing, as well as to provide services internally or to other subsidiaries of the group to which the Company belongs. 2 The Company may acquire, hold, manage and sell participations in companies of all kinds in Switzerland and abroad. 3 The Company may also carry out any and all transactions and enter into any and all agreements which serve directly or indirectly its corporate purpose or are directly related thereto. 4 The Company may (directly or indirectly) grant loans or provide other types of financing to its direct or indirect subsidiaries. The Company may grant guarantees, security interests and other undertakings of any kind in respect of obligations of such companies, including by means of fiduciary transfers or fiduciary assignments of, and pledges over, assets of the Company. The Company may further operate or participate in cash pooling arrangements of any kind. Any transaction referred to in this paragraph may be entered into irrespective of any concentration of risk and with or without any compensation. 5 The Company may set up branch offices and subsidiaries in Switzerland and abroad and acquire, manage, hold and sell real estate. |
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(5) Generelle Revision der Statuten, insbesondere Anpassung der Statuten bezĂŒglich Ăbereinstimmung mit der schweizerischen Gesetzgebung Auf artikelweise Beratung zu verzichten und die revidierten Statuten, welche vollstĂ€ndig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die âSchweizer Statutenâ), per Sitzverlegung zu genehmigen. Der Schweizer Statuten liegen vor; (6) Anerkennung der schweizerischen Gesetzgebung als anwendbare bzw. massgebende Rechtsordnung Die schweizerische Gesetzgebung (insbesondere das schweizerische Aktienrecht), per Sitzverlegung, als anwendbare bzw. massgebende Rechtsordnung, anzuerkennen; (7) Feststellungen ĂŒber den Mittelpunkt der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit Den Mittelpunkt der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit der Gesellschaft, per Sitzverlegung, in Zug, Schweiz, zu beschliessen bzw. festzustellen; (8) BestĂ€tigung der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und des VerwaltungsratsprĂ€sidenten |  | (8.1) BestĂ€tigung von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats Die Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestĂ€tigen; | |  | (8.2) BestĂ€tigung von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestĂ€tigen; | |  | (8.3) BestĂ€tigung von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestĂ€tigen; | |  | (8.4) BestĂ€tigung von Kristiina LeppĂ€nen als Mitglied des Verwaltungsrats Die Wahl von Kristiina LeppĂ€nen als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestĂ€tigen; | |  | (8.5) BestĂ€tigung von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats Die Wahl von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestĂ€tigen; | |  | (8.6) BestĂ€tigung von Marion KhĂŒny als Mitglied des Verwaltungsrats Die Wahl von Marion KhĂŒny als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestĂ€tigen; | |  | (8.7) BestĂ€tigung und Wahl des VerwaltungsratsprĂ€sidenten Die Wahl von Ari Tiukkanen als VerwaltungsratsprĂ€sident fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu bestĂ€tigen; |
(9) Wahl des People and Culture Committee |  | (9.1) Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des People and Culture Committee Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture Committee fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet; (9.2) Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture Committee Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture Committee fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet; (9.3) Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen Generalversammlung endet; |
(10) Wahl der Revisionsstelle Die PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 ZĂŒrich, CHE-106.839.438 per Sitzverlegung als Revisionsstelle fĂŒr die GeschĂ€ftsjahre 2024 und 2025 zu wĂ€hlen; (11) Dass die Gesellschaft vorbehaltlich der erfolgreichen DurchfĂŒhrung der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische Public Limited Liability Company) hiermit ermĂ€chtigt wird: | (i) | beim Malta Nisomess Regsitry (" MBR ") eine Genehmigung fĂŒr den Fortbestand der Gesellschaft in der Schweiz zu beantragen; | | (ii) | beim Handelsregister des Kantons Zug die Eintragung als eine in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft zu beantragen; | | (iii) | dem MBR die Entscheidung der Gesellschaft mitzuteilen, als in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft eingetragen zu werden; und | | (iv) | alle Schritte zu unternehmen und alle Dokumente auszustellen, die erforderlich sind, um die Eintragung als eine in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft, unter der Firma 'Multitude AG' (mit den Ăbersetzungen: 'Multitude Ltd' und 'Multitude SA') mit Sitz in der Stadt Zug (Kanton Zug, Schweiz), zu erwirken. |
(12) Dass jedes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft hiermit ermĂ€chtigt wird, alle ErklĂ€rungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz einzutragen und alle damit zusammenhĂ€ngenden und ergĂ€nzenden Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damit zusammenhĂ€ngenden Handlungen vorzunehmen.â | | (5) | Beendigung der Hauptversammlung |
| 2 | UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Diese Mitteilung (die auch die AntrĂ€ge des Verwaltungsrats zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthĂ€lt) sowie der Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten M&A, die Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auf der Website der Gesellschaft (www.multitude.com) verfĂŒgbar. Der SachverstĂ€ndigenbericht wird spĂ€testens am 31. Juli 2024 auf der Website der Gesellschaft verfĂŒgbar sein. Der Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten M&A, die Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auch dieser Mitteilung beigefĂŒgt. Diese Dokumente werden zudem (a) an AktionĂ€re versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung gestellt. Das Protokoll der Hauptversammlung wird spĂ€testens eine Woche nach dem Datum der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein. | | 3 | INSTRUKTIONEN FĂR DIE TEILNAHME | WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN INSTRUKTIONEN FĂR FRĂHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR. WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFĂLTIG ZU LESEN UND SICH BEI BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE MĂGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN [email protected]. | 3.1 | Nachweisstichtag ('Record Date') Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermitteln kann), mĂŒssen die AktionĂ€re am 22. Juli 2024 in das von der Clearstream Banking AG ("Clearstream") gefĂŒhrte AktionĂ€rsregister eingetragen sein. | | 3.2 | Vorbereitend Den AktionĂ€ren wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee unverzĂŒglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die AktionĂ€re sicherstellen, dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream ĂŒbermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die Gesellschaft weiter. GemÀà der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten AktionĂ€rsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') spĂ€testens am 19. August 2024 um 10:00 Uhr CEST erhalten, und alle nach diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als ungĂŒltig behandelt. Dementsprechend werden die AktionĂ€re aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei Clearstream eingereicht werden. Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse abgehalten. AktionĂ€re und BevollmĂ€chtigte, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, mĂŒssen daher die Registrierungsanforderungen fĂŒr die Hauptversammlung erfĂŒllen und ihre eigenen Vorkehrungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung treffen. | | 3.3 | Persönliche Teilnahme AktionĂ€re, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen möchten, mĂŒssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits verpflichtet, Clearstream die Absicht der AktionĂ€re, an der Hauptversammlung teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die Anweisungen gemÀà den bestehenden Verfahren von Clearstream zu ĂŒbermitteln sind. Die Depotbanken / Nominees können die vollstĂ€ndigen Namen der AktionĂ€re, Passnummern / Firmenregisternummern (oder Ă€hnliches), vollstĂ€ndige Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsĂŒber), die Anzahl der Aktien der Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den BevollmĂ€chtigten verlangen. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung ĂŒbermittelten Informationen werden elektronisch erfasst und ausschlieĂlich fĂŒr die Hauptversammlung verwendet. | | 3.4 | Stimmrechtsvertreter Ein AktionĂ€r, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere BevollmĂ€chtigte zu ernennen, die im Namen des AktionĂ€rs teilnehmen und abstimmen. Ein BevollmĂ€chtigter muss kein AktionĂ€r sein. Die Ernennung eines BevollmĂ€chtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim AktionĂ€r um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder (b) wenn es sich beim AktionĂ€r um eine Gesellschaft handelt, von einem ordnungsgemÀà bevollmĂ€chtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet werden. Das von den AktionĂ€ren zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der Website der Gesellschaft verfĂŒgbar: www.multitude.com. Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der BevollmĂ€chtigte nach eigenem GutdĂŒnken oder gemÀà den dem Vollmachtsformular beigefĂŒgten Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die AktionĂ€re werden darauf hingewiesen, dass sie durch die Ăbermittlung von Abstimmungsanweisungen effektiv im Voraus abstimmen. Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim AktionĂ€r um eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde, der GrĂŒndungsunterlagen oder eines Ă€hnlichen Dokuments, das die Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person belegt, mĂŒssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim jeweiligen Nominee des AktionĂ€rs eingereicht werden. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der AktionĂ€re so schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu ĂŒbermitteln, wobei diese Daten gemÀà den bestehenden Verfahren von Clearstream ĂŒbermittelt werden mĂŒssen. Die AktionĂ€re werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf. beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.Ă€.) so bald wie möglich zu versenden oder abzugeben. Hinweis fĂŒr die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'): Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, mĂŒssen von der Malta Stock Exchange mindestens 48 Stunden vor dem fĂŒr die Hauptversammlung anberaumten Zeitpunkt per E-Mail an [email protected] an die Gesellschaft gesendet werden. | | 3.5 | Antragsrecht zur Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung GemÀà Artikel 48 der Satzung kann ein AktionĂ€r, der mindestens fĂŒnf (5) Prozent des stimmberechtigten ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschaft hĂ€lt (a) von der Gesellschaft die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen, vorausgesetzt, dass jedem Punkt eine BegrĂŒndung oder eine Beschlussvorlage fĂŒr die Hauptversammlung beigefĂŒgt ist; und/oder (b) Beschlussvorlagen fĂŒr Punkte einreichen, die auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden. GemÀà Artikel 49 der Satzung mĂŒssen der Antrag auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung der Hauptversammlung und die Einreichung von Beschlussvorlagen in Papierform oder in elektronischer Form (an [email protected]) bis spĂ€testens 6. Juli 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) bei der Gesellschaft eingehen und von der/den einreichenden Person(en) authentifiziert werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, AntrĂ€ge von AktionĂ€ren zu berĂŒcksichtigen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Es liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft zu entscheiden, ob die von den AktionĂ€ren eingereichten AntrĂ€ge ordnungsgemÀà eingereicht wurden. Sollte ein Antrag eine Ănderung der Tagesordnung der Hauptversammlung (wie oben beschrieben) erfordern, wird die Gesellschaft so bald wie möglich eine ĂŒberarbeitete Tagesordnung auf ihrer Website zusammen mit aktualisierten Vollmachtsformularen und Stimmanweisungen (falls vorhanden) zur VerfĂŒgung stellen. Den AktionĂ€ren wird daher empfohlen, nach Ablauf der oben genannten Frist auf der Website der Gesellschaft nachzusehen, ob es Ănderungen an der Tagesordnung gibt, und sicherzustellen, dass sie die neuesten Vollmachtsformulare und Stimmanweisungen einreichen. | | 3.6 | Recht, Fragen zu stellen Jeder AktionĂ€r (oder BevollmĂ€chtigte) hat das Recht, bis spĂ€testens 14. August 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) per E-Mail an [email protected] Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen. Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten FĂ€llen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der Gesellschaft verfĂŒgbar). | | 3.7 | Weitere Informationen Zum Datum dieser Mitteilung betrĂ€gt die Gesamtzahl der Aktien der Multitude SE 21'723'960 und jede dieser Aktien gewĂ€hrt eine Stimme. Die Multitude SE hĂ€lt 74'993 ihrer Aktien als eigene Aktien. GemÀà Artikel 109 des maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst hĂ€lt, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend betrĂ€gt die Anzahl der Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21'648'967. Weitere Informationen ĂŒber die Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie auch die Mitteilung von Clearstream ĂŒber die Datenschutzbestimmungen der EuropĂ€ischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von Clearstream verwendet, gespeichert, ĂŒbertragen oder anderweitig verarbeitet werden (https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection). | ______________________________________ Malta, 2. Juli 2024 MULTITUDE SE
Der Verwaltungsrat ANHANG | (1) | Umwandlungsplan | | (2) | Bericht des Verwaltungsrats | | (3) | Revidierte M&A (Maltesisches Recht) | | (4) | Vergleichstabelle | | (5) | Schweizer Statuten (Schweizer Recht) | Â | |
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05.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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