Stadlauer Malzfabrik AG, AT0000797303

EQS-HV: Stadlauer Malzfabrik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

16.06.2025 - 09:26:24 | dgap.de

Stadlauer Malzfabrik AG / AT0000797303

Stadlauer Malzfabrik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Stadlauer Malzfabrik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

16.06.2025 / 09:26 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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  E I N L A D U N G   zu der am Montag, 21. Juli 2025, 10:00 Uhr, im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden    106. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft     Tagesordnung   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024, des Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinnes Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Wahlen in den Aufsichtsrat Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht ĂŒber die VergĂŒtung des Vorstandes und des Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 AllfĂ€lliges   Die AktionĂ€re haben die Möglichkeit, ab dem 30. Juni 2025 bei der Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage www.malzfabrik-ag.at in die Unterlagen gemĂ€ĂŸ § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.
Den AktionÀren steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG).
  Weiters steht ihnen das Recht zur Einbringung von BeschlussvorschlĂ€gen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem AktionĂ€r bis lĂ€ngstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 30. Juni 2025, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis lĂ€ngstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 10. Juli 2025, von jedem AktionĂ€r auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail hauptversammlung@stamag.at gegenĂŒber der Gesellschaft geltend gemacht werden. 
Auskunftsverlangen nach § 118 AktG können in der Hauptversammlung gestellt werden. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedĂŒrfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per E-Mail hauptversammlung@stamag.at ĂŒbermittelt werden. Diese Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118 AktG verlesen und beantwortet. Bei AusĂŒbung dieser Rechte ist die AktionĂ€rseigenschaft durch eine DepotbestĂ€tigung nachzuweisen (§ 10a AktG).   Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und das Recht zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richten sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 11. Juli 2025. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r ist.
  Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 16. Juli 2025 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
  Per Post oder Boten: Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien, Smolagasse 1   Per E-Mail: hauptversammlung@stamag.at   Per SWIFT:  BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben)   Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat (haben), den er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein AktionĂ€r mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der Stimmen des AktionĂ€rs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) ist ausreichend. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich ĂŒbergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spĂ€testens 18. Juli 2025, 12:00 Uhr, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1) oder per E-Mail hauptversammlung@stamag.at ĂŒbermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden Bestimmungen fĂŒr die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie erlĂ€utert und werden auf Anfrage an AktionĂ€re versandt. Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.   Informationen zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re unter https://www.malzfabrik-ag.at/investor-relations/hauptversammlung sowie weitere Informationen zum Datenschutz unter https://www.malzfabrik-ag.at/datenschutz sind auf der Internetseite der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zu finden und können auch ĂŒber die E-Mail-Adresse hauptversammlung@stamag.at angefordert werden.   Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 StĂŒck. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind gemĂ€ĂŸ § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG 74 StĂŒckaktien fĂŒr kraftlos erklĂ€rt. Aus diesen Aktien stehen keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrĂ€gt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 559.926.   Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die AktionĂ€re bzw. ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Veranstaltungsort einzufinden. Die Gesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis zur IdentitĂ€tsfeststellung mitzubringen.
  Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft behÀlt sich vor, die Sicherheitsvorkehrungen an die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen bzw. die Hauptversammlung bei VerÀnderung der derzeitigen UmstÀnde etwaig auch kurzfristig abzusagen.
  Wien, im Juni 2025   Der Vorstand  


16.06.2025 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Stadlauer Malzfabrik AG
Smolagasse 1
1220 Wien
Österreich
ISIN: AT0000797303
WKN: 852543
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2155422  16.06.2025 CET/CEST

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