EQS-CMS: Wienerberger AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
07.05.2024 - 15:30:03| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG Wienerberger AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten 07.05.2024 / 15:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die 155. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG fasste am 7. Mai 2024 folgende BeschlĂŒsse: ErmĂ€chtigung zum RĂŒckkauf eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 9.) Der Vorstand der Wienerberger AG wird gemÀà § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b Aktiengesetz wĂ€hrend einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der heutigen Beschlussfassung ermĂ€chtigt, eigene Aktien der Wienerberger AG zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- je Aktie und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 20%Â ĂŒber dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Börsehandelstage vor dem jeweiligen RĂŒckkauf der Aktien liegen darf, ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Bestand an unter dieser ErmĂ€chtigung erworbenen eigenen Aktien sowie sonstigen gehaltenen eigenen Aktien darf 10% des Grundkapitals der Wienerberger AG zu keinem Zeitpunkt ĂŒberschreiten; die GesamtstĂŒckzahl der gemÀà der ErmĂ€chtigung nach diesem Beschluss vom 7. Mai 2024 erworbenen eigenen Aktien darf maximal 10% des Grundkapitals der Wienerberger AG zum Tag dieser Beschlussfassung betragen. Der Vorstand ist zur Festsetzung der RĂŒckerwerbsbedingungen ermĂ€chtigt. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands börslich oder auĂerbörslich oder im Wege eines öffentlichen Angebots erfolgen. Der Erwerb auch nur von einzelnen AktionĂ€ren oder einem einzigen AktionĂ€r ist zulĂ€ssig. Sofern gesetzlich keine Zustimmung des Aufsichtsrats zwingend erforderlich ist, ist der Aufsichtsrat im Nachhinein vom Beschluss des Vorstands in Kenntnis zu setzen. Im Falle des auĂerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmĂ€Ăigen VerĂ€uĂerungsrechts der AktionĂ€re durchgefĂŒhrt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand kann diese ErmĂ€chtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben insbesondere ĂŒber die höchstzulĂ€ssige Zahl eigener Aktien ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder auch mehrfach ausĂŒben. Diese ErmĂ€chtigung kann in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch) oder durch Dritte fĂŒr Rechnung der Gesellschaft ausgeĂŒbt werden. Dieser Beschluss ersetzt die in der 153. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 beschlossene ErmĂ€chtigung des Vorstands zum RĂŒckkauf eigener Aktien. ErmĂ€chtigung zur VerĂ€uĂerung eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 10.) Der Vorstand der Wienerberger AG wird fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Jahren ab dem Tag der heutigen Beschlussfassung gemÀà § 65 Absatz 1b Aktiengesetz ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung fĂŒr die VerĂ€uĂerung bzw. Verwendung gehaltener eigener Aktien eine andere gesetzlich zulĂ€ssige Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemĂ€Ăer Anwendung der Regelungen ĂŒber den Bezugsrechtsausschluss der AktionĂ€re, zu beschlieĂen und die VerĂ€uĂerungsbedingungen festzusetzen. Diese ErmĂ€chtigung umfasst die VerĂ€uĂerung bzw. Verwendung eigener Aktien auf eine andere gesetzlich zulĂ€ssige Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder ein öffentliches Angebot, insbesondere einen auĂerbörslichen Verkauf (unter teilweisem oder vollstĂ€ndigem Ausschluss des Wiederkaufsrechts der AktionĂ€re), etwa in Form einer beschleunigten Privatplatzierung, oder als nicht in einer Barleistung bestehende TransaktionswĂ€hrung fĂŒr den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensanteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerten. Die ErmĂ€chtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren TeilbetrĂ€gen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch) oder fĂŒr Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeĂŒbt werden.  Der Vorstand der Wienerberger AG wird gemÀà § 65 Absatz 1 Ziffer 8 letzter Satz Aktiengesetz ermĂ€chtigt, wĂ€hrend einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Einziehung von erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermĂ€chtigt, Ănderungen der Satzung zu beschlieĂen, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben. Der Vorstand kann diese ErmĂ€chtigungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben insbesondere ĂŒber die höchstzulĂ€ssige Zahl eigener Aktien ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder auch mehrfach ausĂŒben. Die in den Punkten a) und b) erteilten ErmĂ€chtigungen gelten sowohl fĂŒr am Tag dieser Beschlussfassung bereits von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien als auch fĂŒr kĂŒnftig zu erwerbende eigene Aktien. Dieser Beschluss ersetzt die in der 153. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 beschlossene ErmĂ€chtigung zur VerĂ€uĂerung eigener Aktien. Wien, am 7. Mai 2024 Der Vorstand 07.05.2024 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Wienerberger AG |
| Wienerbergerplatz 1 | |
| 1100 Wien | |
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| Internet: | www.wienerberger.com |
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