ESPG AG gibt Zustimmung sÀmtlicher Gruppen zum Restrukturierungsplan nach StaRUG bekannt
04.12.2024 - 14:33:45| EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe/Immobilien 04.12.2024 / 14:33 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemÀà Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Köln, 4. Dezember 2024 â Die ESPG AG (âESPG AGâ oder âGesellschaftâ) teilt mit, dass sĂ€mtliche abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin (âEATâ) dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt haben. Es wurde kein Widerspruch zu Protokoll gegeben. Die BestĂ€tigung des Restrukturierungsplans durch das zustĂ€ndige Amtsgericht â Restrukturierungsgericht â Köln steht noch aus und wird innerhalb der nĂ€chsten Woche erwartet. Wie bereits mit Ad hoc-Mitteilung vom 2. Dezember 2024 mitgeteilt, sieht der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran wird das Grundkapital auf EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von EUR 42.500 (entspricht 85 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.Ă r.l. (âBondCoâ) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) ausschlieĂlich zwei neue AktionĂ€re zugelassen werden. Die Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (ISIN DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2 â âESPG-Anleiheâ), die von der BondCo als neuer Schuldnerin im Anschluss an ihre Beteiligung an der Gesellschaft im Wege einer SchuldĂŒbernahme ĂŒbernommen werden soll (siehe dazu bereits Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024), wird bis zum 1. Oktober 2029 verlĂ€ngert werden. Der Vorstand der Gesellschaft rechnet noch in diesem Jahr mit dem Eintritt der Rechtskraft des noch ausstehenden gerichtlichen PlanbestĂ€tigungsbeschlusses. Ende der Insiderinformation 04.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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