Gerresheimer AG, DE000A0LD6E6

Gerresheimer AG: Erste Erkenntnisse einer externen unabhÀngigen Untersuchung zur Umsatzrealisierung aus Bill-and-Hold- Vereinbarungen im GeschÀftsjahr 2024

25.10.2025 - 19:24:33

Gerresheimer AG / DE000A0LD6E6

EQS-Ad-hoc: Gerresheimer AG / Schlagwort(e): Rechtssache


25.10.2025 / 19:24 CET/CEST
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DĂŒsseldorf, 25. Oktober 2025. Die Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, "Gerresheimer"), hat heute erste Erkenntnisse aus einer von der Gesellschaft eingeleiteten externen, unabhĂ€ngigen Untersuchung zur Umsatz- und Gewinnrealisierung aus Bill-and- Hold-Vereinbarungen im GeschĂ€ftsjahr 2024 erlangt. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im September 2025 eine PrĂŒfung des offengelegten Konzernabschlusses der Gesellschaft und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024 eingeleitet. Gegenstand der PrĂŒfung sind unter anderem Bestellungen, fĂŒr die im letzten Drittel des GeschĂ€ftsjahres 2024 mit den jeweiligen Kunden sogenannte „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Die PrĂŒfung soll klĂ€ren, ob auf Basis dieser Vereinbarungen Umsatzerlöse im Konzernabschluss des GeschĂ€ftsjahres 2024 erfasst werden durften oder erst im laufenden GeschĂ€ftsjahr 2025. Die im Rahmen von „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen im GeschĂ€ftsjahr 2024 erfassten UmsĂ€tze betragen insgesamt 28 Mio. Euro. Die Gerresheimer Gruppe erzielte im GeschĂ€ftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 2,036 Mrd. Euro. Die Gerresheimer AG hatte nach Einleitung der PrĂŒfung durch die BaFin eine externe, unabhĂ€ngige Rechtsanwaltskanzlei beauftragt zu untersuchen, ob die in den einschlĂ€gigen Rechnungslegungsvorschriften genannten Voraussetzungen fĂŒr die Verbuchung von UmsĂ€tzen aus Bill-and-Hold Vereinbarungen im GeschĂ€ftsjahr 2024 vorlagen.  Im Rahmen dieser unabhĂ€ngigen Untersuchung hat die Gesellschaft jetzt Kenntnis von neuen Tatsachen erlangt. Unter Zugrundelegung dieser Erkenntnisse ist mit ĂŒberwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass entgegen der bisherigen Auffassung fĂŒr einen Vertrag mit einem Volumen von rund 3 Mio. Euro die Voraussetzungen fĂŒr eine Umsatzerfassung nicht vorlagen. Aufgrund dieser Erkenntnis hat die Gesellschaft entschieden, auch fĂŒr die weiteren Bill-and-Hold-Vereinbarungen aus dem GeschĂ€ftsjahr 2024 die jeweils zugrundeliegenden Sachverhalte durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei vollstĂ€ndig aufarbeiten zu lassen.

Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der AnlassprĂŒfung weiterhin vollumfĂ€nglich kooperieren, um eine vollstĂ€ndige und transparente KlĂ€rung zu erreichen. _______________________ Ende der Insiderinformation   Kontakt Gerresheimer AG Investor Relations Guido Pickert
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