HWA AG, DE000A0LR4P1

HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 13:50 Uhr | dgap.de

HWA AG / DE000A0LR4P1

EQS-Ad-hoc: HWA AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung


24.07.2026 / 13:50 CET/CEST
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Im Rahmen der Kapitalerhöhung sollen bis zu 4.236.001 neue Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinlage zu einem Bezugspreis von EUR 1,05 mit Dividendenbezugsrecht ab dem 01.01.2026 aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft ausgegeben werden („Neue Aktien“). Die Neuen Aktien werden in einem Bezugsverhältnis von 14 zu 5 wie im Folgenden beschrieben angeboten, d.h. 14 bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von 5 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 28.07.2026 und läuft bis zum 24.08.2026 (jeweils einschließlich). Ein von der Gesellschaft oder der Bezugsstelle organisierter Handel mit Bezugsrechten findet nicht statt. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 27.07.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seine Durchführung soll prospektfrei auf Grundlage eines Wertpapier-Informationsblattes erfolgen, dessen Billigung und Veröffentlichung für den 27.07.2026 geplant ist. Der Nachweisstichtag (Record Date) für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der 27.07.2026 sein. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung sieht die Durchführung in zwei Tranchen, hinsichtlich der Direktbezugsaktien (wie im Folgenden definiert) und der übrigen Neuen Aktien, vor. Der Aktionärin Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH, Österreich, („DMB“) wird im Rahmen der Kapitalerhöhung das Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass sie aufgrund ihrer eigenen Bezugsrechte und aufgrund an sie übertragener Bezugsrechte direkt bei der Gesellschaft zur Zeichnung und Übernahme von bis zu 3.420.228 Neuen Aktien gegen Zahlung des darauf entfallenden Bezugspreises zugelassen wird (die „Direktbezugsaktien“). Die Neuen Aktien werden den Aktionären (mit Ausnahme der DMB) in Form eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zum Bezugspreis zum Bezug angeboten. Hierzu hat sich die Quirin Privatbank AG als Bezugsstelle verpflichtet, die Neuen Aktien (mit Ausnahme der Direktbezugsaktien) im eigenen Namen mit der Verpflichtung zu zeichnen, sie den Aktionären (mit Ausnahme der DMB) im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts entsprechend dem für die Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugsverhältnis zum mittelbaren Bezug anzubieten. Die DMB hat mit der Gesellschaft eine Direktbezugs- und Backstop-Vereinbarung („Backstop-Vereinbarung“) geschlossen, wonach sich die DMB verpflichtet hat, sämtliche Direktbezugsaktien gegen Zahlung des darauf entfallenden Bezugspreises zu erwerben. Darüber hinaus hat sich die DMB in dieser Vereinbarung dazu verpflichtet, sämtliche weiteren Neuen Aktien, die nicht von Aktionären bezogen worden sind, zum Bezugspreis von der Gesellschaft zu erwerben. Vor diesem Hintergrund geht die Gesellschaft davon aus, dass die Kapitalerhöhung vollständig durchgeführt und ihr der geplante Bruttoemissionserlös in voller Höhe zufließen wird. Ferner hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, für den 31.08.2026 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf der über die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und ähnlichen Instrumenten und ein darauf bezogenes bedingtes Kapital beschlossen werden sollen. Mit diesen Ermächtigungen soll die Gesellschaft unter anderem in die Lage versetzt werden, die am 25.06.2026 angekündigten Kapitalmaßnahmen umzusetzen, in deren Rahmen die DMB beabsichtigt, der Gesellschaft insgesamt bis zu EUR 11 Mio. zur Verfügung zu stellen. Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung wird kurzfristig im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.   WICHTIGE HINWEISE Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der HWA AG dar. Das öffentliche Angebot der Wertpapiere in Deutschland wird ausschließlich auf der Grundlage eines noch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu gestattenden Wertpapier-Informationsblattes erfolgen. Eine Anlageentscheidung über die Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapier-Informationsblattes (einschließlich etwaiger Aktualisierungen hierzu) getroffen werden. Das Wertpapier-Informationsblatt wird unverzüglich nach Gestattung durch die Bafin veröffentlicht und auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.hwaag.com/de/investor-relations-bezugsangebot-disclaimer) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Gestattung der Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblattes durch die Bafin ist nicht als Befürwortung oder Empfehlung der Wertpapiere der Gesellschaft zu verstehen. 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www.hwaag.com   Unternehmensprofil HWA AG: Die HWA AG ist ein eigenständiger 360 -Engineering-Experte in den Bereichen Automobilrennsport und Hochleistungsfahrzeuge. Das 1998 von Hans Werner Aufrecht gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Affalterbach (Deutschland) und beschäftigt rund 250 hochqualifizierte Mitarbeiter. Alle Produkt- und Dienstleistungsangebote der HWA AG stehen unter dem Motto ENGINEERING SPEED: Anspruch des Unternehmens ist es, die jeweils besten und hochwertigsten Lösungen zu entwickeln, um seine Partner und Kunden noch schneller an ihre Ziele zu bringen. Das Leistungsportfolio reicht von der Konstruktion sämtlicher Fahrzeugkomponenten bis hin zur Fertigung von Gesamtfahrzeugen in Verbindung mit den entsprechenden Logistik-, Aftersales- und Support-Dienstleistungen.  


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