Meyer Burger beruft ausserordentliche GV ein, um eine Bezugsrechtsemission von 200 bis zu 250 Mio. CHF zur Finanzierung der Fertigstellung der Werke in Colorado und Arizona zu genehmigen
23.02.2024 - 06:40:13| Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Strategische Unternehmensentscheidung 23.02.2024 / 06:40 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad-hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR Thun, 23. Februar 2024 NICHT ZUR VERĂFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER NACH DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WĂRE.  Meyer Burger beruft ausserordentliche Generalversammlung ein, um eine Bezugsrechtsemission von 200 bis zu 250 Millionen CHF zur Finanzierung der Fertigstellung der Werke in Colorado und Arizona zu genehmigen und stellt die Produktion am Standort Freiberg in Vorbereitung auf die Schliessung ein Meyer Burger Technology AG (das âUnternehmenâ und, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, âMeyer Burgerâ oder die âGruppeâ), ein langjĂ€hriger Pionier und TechnologiefĂŒhrer in der globalen Photovoltaik-Industrie, hat heute ein wichtiges Update zu ihrem Plan, die anhaltenden Verluste in Europa zu stoppen und vom hochattraktiven US-Markt zu profitieren, veröffentlicht. Die Umsetzung des Plans soll die FinanzierungslĂŒcke von 450 Millionen CHF schliessen, was es der Gruppe ermöglichen soll, mittelfristig einen positiven Cashflow zu erzielen. Das Unternehmen wird in KĂŒrze eine Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung veröffentlichen, die am 18. MĂ€rz 2024 stattfinden soll, um eine Bezugsrechtsemission zu genehmigen, die einen Bruttoerlös von 200 Millionen bis 250 Millionen CHF erzielen soll. Es wird erwartet, dass die Bezugsrechtsemission das Angebot von Bezugsrechten (wie unten definiert) und neu ausgegebenen Aktien der Gesellschaft umfasst. FĂŒr Einzelheiten zur Bezugsrechtsemission siehe unten âInformationen zur geplanten Kapitalerhöhung durch ein Bezugsrechtsangebotâ und âAllgemeine Informationen ĂŒber die Transaktionâ. Parallel dazu und nach einer detaillierten Due-Diligence-PrĂŒfung hat die deutsche Bundesregierung eine Exportkreditgarantie fĂŒr die Finanzierung durch eine GeschĂ€ftsbank mit einem Umfang von bis zu 95 Millionen USD genehmigt. Es wird erwartet, dass die Finanzierung nach Abschluss der Kreditdokumentation und der ErfĂŒllung der ĂŒblichen aufschiebenden Bedingungen erfolgt. Der Export-Kredit hat eine geplante Laufzeit von zehn Jahren. DarĂŒber hinaus strebt Meyer Burger eine Finanzierung durch einen Advanced Manufacturing Production Tax Credit (sog. 45X) in Höhe von bis zu 300 Millionen USD mit einer Laufzeit von 5 bis 6 Jahren an, die von einer fĂŒhrenden globalen Investmentbank zur VerfĂŒgung gestellt werden soll, die erste unverbindliche Angebote gemacht hat. Die ersten Auszahlungen sind fĂŒr Ende des zweiten Quartals 2024 vorgesehen, vorbehaltlich der Due-Diligence-PrĂŒfung und des Abschlusses der erforderlichen verbindlichen Vereinbarungen. Angesichts geschĂ€tzter 1,4 Milliarden USD an zukĂŒnftigen US-Steuergutschriften unter dem U.S. Inflation Reduction Act, geht Meyer Burger davon aus, dass die 45X-Finanzierung in der Grössenordnung realisierbar ist. Zudem verfolgt Meyer Burger weiterhin zusĂ€tzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Die Gruppe strebt ein vom US-Energieministerium (âDOEâ) garantiertes Darlehen in Höhe von 200 bis 250 Millionen USD an, das von der Federal Financing Bank im Rahmen des Title 17 Clean Energy Financing Loan Program gewĂ€hrt wird. Nach erfolgreichem Abschluss von Teil I des DOE-Verfahrens wurde die Gruppe im Februar 2024 förmlich aufgefordert, Teil II eines Antrags auf ein solches Darlehen einzureichen. Die Aufforderung des DOE, einen Teil-II-Antrag einzureichen, ist keine Garantie dafĂŒr, dass das DOE den Antragsteller zur Due-Diligence-PrĂŒfung und zu Term-Sheet-Verhandlungen einladen wird, dass das DOE dem Antragsteller ein Term-Sheet anbieten wird oder dass die Bedingungen eines Term-Sheets mit den vom Antragsteller vorgeschlagenen Bedingungen ĂŒbereinstimmen werden. Die vorgenannten Punkte hĂ€ngen vollstĂ€ndig von den Ergebnissen der PrĂŒfung und Bewertung eines Teil-II-Antrags durch das DOE und der Entscheidung des DOE ĂŒber das weitere Vorgehen ab. Die Gruppe plant, die Erlöse aus diesen potenziellen zusĂ€tzlichen Finanzierungsquellen zusammen mit den Erlösen aus der Bezugsrechtsemission fĂŒr die Fertigstellung ihrer Solarzellenproduktion in Colorado Springs, Colorado (USA), und ihrer Solarmodulproduktion in Goodyear, Arizona (USA) zu verwenden, die sich beide derzeit im Bau befinden und jeweils eine jĂ€hrliche ProduktionskapazitĂ€t von etwa 2 Gigawatt haben sollen. Auch wenn nicht alle oben genannten zusĂ€tzlichen Finanzierungsquellen gleichzeitig benötigt werden, könnte die Gruppe die am 17. Januar 2024 erstmals bekannt gegebene FinanzierungslĂŒcke von 450 Millionen CHF mit einer Kombination aus der Bezugsrechtsemission, dem Exportfinanzierungsdarlehen und entweder dem 45X- oder dem DOE-Darlehen schliessen. Die Gruppe geht davon aus, dass die Erlöse aus der bereits genehmigten Kreditgarantie des Bundes und der weiteren potenziellen Finanzierungsquellen es ihr zusammen mit den Erlösen aus der Bezugsrechtsemission ermöglichen werden, ihre Zellfertigung in den USA um das Jahresende 2024 und ihre Modulfertigung in den USA im zweiten Quartal 2024 in Betrieb zu nehmen. Dies entsprĂ€che dem zuvor kommunizierten Zeitplan. Unter der Annahme, dass die Zell- und Modulproduktion an diesen Standorten wie geplant in Betrieb genommen werden können, geht die Gruppe davon aus, dass sie mittelfristig einen jĂ€hrlichen EBITDA von rund 250 Millionen CHF aus ihren AktivitĂ€ten in den Vereinigten Staaten generieren können wird. Meyer Burger hat zudem beschlossen, bestimmte Investitionen im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Solarzellenfabrik in Colorado Springs so lange nicht zu tĂ€tigen, wie Unsicherheiten bezĂŒglich der VerfĂŒgbarkeit und der erfolgreichen Umsetzung der zusĂ€tzlichen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Eine solche Anpassung des Zeitplans fĂŒr die Fertigstellung der Solarzellenfabrik in Colorado ist grundsĂ€tzlich möglich, ohne den Hochlauf der Solarmodulproduktion in Goodyear zu beeintrĂ€chtigen, da die Solarzellen in der Zwischenzeit voraussichtlich aus anderen Quellen, einschliesslich des Werks in Thalheim (Stadt Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt, Deutschland) geliefert werden. Gunter Erfurt, CEO von Meyer Burger, erklĂ€rte: âWir haben am 17. Januar 2024 ein umfangreiches Konzept vorgestellt. Heute können wir konkrete Fortschritte bekanntgeben. Die Bezugsrechtsemission ist ein attraktiver Vorschlag fĂŒr unsere Investoren, da sie in das hochprofitable US-GeschĂ€ft investieren können, wo wir ein einzigartiges Angebot haben, das durch langfristige Abnahmeverpflichtungen und das Potenzial fĂŒr starkes Wachstum gestĂŒtzt wird. Ausserdem macht uns die stĂ€rkere Fokussierung auf unser US-GeschĂ€ft unabhĂ€ngig von politischen Entscheidungen in Europa.â Franz Richter, PrĂ€sident des Verwaltungsrats, erklĂ€rte: âDer vorgestellte Plan ermöglicht es Meyer Burger, ihre weltweit fĂŒhrende technologische Position zu nutzen, um den kommerziellen Erfolg voranzutreiben, Renditen fĂŒr Investoren zu erzielen und unseren Kunden hervorragende Produkte zu liefern.â Da es noch keine Entscheidung ĂŒber politische UnterstĂŒtzungsmassnahmen zur Behebung der aktuellen Marktverzerrungen durch Ăberangebot und Dumpingpreise bei Solarmodulen gibt, hat die Gruppe beschlossen, mit den Vorbereitungen fĂŒr die Schliessung ihres Standorts in Freiberg zu beginnen, die zu Ende April in Kraft treten wĂŒrde. In einem ersten Schritt wird die Gruppe die Produktion in der ersten MĂ€rzhĂ€lfte einstellen, was ab April zu erheblichen Kosteneinsparungen fĂŒhren soll. Die VertriebsaktivitĂ€ten in Europa sind davon nicht betroffen und werden fortgesetzt. Die Kunden erhalten wie gewohnt volle Produktgarantien von bis zu 30 Jahren. Sentis Capital Cell 3 PC (âSentisâ), der grösste AktionĂ€r der Gruppe, der nach Kenntnis der Gruppe 10,01% der Aktien von Meyer Burger hĂ€lt, hat der Gruppe mitgeteilt, dass er beabsichtigt, bis zu 50 Millionen CHF in die Eigenkapitalfinanzierung zu investieren, vorbehaltlich der Entscheidung von Meyer Burger ĂŒber die Zukunft ihrer deutschen AktivitĂ€ten vor der Generalversammlung im MĂ€rz und vorbehaltlich der endgĂŒltigen Bedingungen des Angebots (wie unten definiert). Die Investitionssumme von 50 Millionen CHF wĂŒrde durch die AusĂŒbung aller Bezugsrechte von Sentis erreicht werden, und in der verbleibenden Höhe wĂŒrde Sentis im Rahmen des Angebots zusĂ€tzliche Aktien erwerben, fĂŒr die keine Bezugsrechte ausgeĂŒbt wurden. Der Vorstand von Sentis erklĂ€rte: âAufgrund des fehlenden europĂ€ischen Schutzes vor unlauterem Wettbewerb aus China ist die fast vierjĂ€hrige harte Arbeit der herausragenden BeschĂ€ftigten in Europa gefĂ€hrdet. Gleichzeitig nĂ€hert sich Meyer Burger mit hohem Tempo der Eröffnung ihrer Modulfabrik in Arizona und baut eine 2 Gigawatt Zellfabrik in Colorado. Das politische System der Vereinigten Staaten hat mehrfach bewiesen, dass es ein starkes ĂŒberparteiliches Engagement gibt, um in den USA ansĂ€ssige Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schĂŒtzen. Wir haben auch grossen Respekt und Vertrauen in die Mitarbeiter und das Managementteam von Meyer Burger. Aus diesem Grund ist Sentis als AktionĂ€r einmal mehr bereit, Meyer Burger zu unterstĂŒtzen, um von einem sehr profitablen GeschĂ€ftsmodell in den Vereinigten Staaten zu profitieren, das bereits durch langfristige Abnahmevereinbarungen abgesichert ist.â Daniel Menzel, Chief Operating Officer von Meyer Burger, fĂŒgte hinzu: âAll unsere Erfahrungen aus dem erfolgreichen Produktionshochlauf in Deutschland, die erreichte hohe ProduktqualitĂ€t und die hervorragenden Produktionskennzahlen, die wir in den letzten drei Jahren erreicht haben, werden wir nun nutzen, um die Solarmodulproduktion in den USA so schnell wie möglich hochzufahren, um unsere Abnahmepartner und Kunden schnell beliefern zu können.â Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der GeschĂ€ftsleitung der Gesellschaft beabsichtigen, mit ihrem jeweiligen Aktienbesitz an der Kapitalerhöhung teilzunehmen, indem sie ihre Bezugsrechte ausĂŒben. Parallel dazu verfolgt Meyer Burger weiterhin potenzielle strategische Partnerschaften mit Unternehmen, die Kapital zur VerfĂŒgung stellen, die Industrialisierung unterstĂŒtzen und den Umsatz durch Kundenzugang, mögliche Erschliessung neuer geografischer Gebiete und/oder Technologielizenzen steigern könnten. Diese potenziellen Partnerschafts-GeschĂ€ftsmodelle könnten zu einem höheren langfristigen Wachstum beitragen und die KapitalintensitĂ€t reduzieren.  Informationen zur geplanten Kapitalerhöhung durch ein Bezugsrechtsangebot Die Gruppe plant ein Angebot (das âAngebotâ) von Bezugsrechten (wie unten definiert) und neu ausgegebenen Aktien der Gesellschaft (die âAktienâ). Das Angebot wird voraussichtlich ein Bezugsrechtsangebot umfassen, bei dem die Inhaber bestehender Aktien der Gesellschaft vorbehaltlich bestimmter BeschrĂ€nkungen Rechte zur Zeichnung angebotener Aktien zu einem bestimmten Preis auf einer anteiligen Basis erhalten (wobei Bruchteile von Bezugsrechten nicht zum Erwerb einer Aktie berechtigen) (die âBezugsrechteâ). Es ist vorgesehen, dass die Bezugsrechte an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden können. Es wird erwartet, dass das Angebot auch eine Umplatzierung von nicht gezeichneten Aktien umfasst. Meyer Burger geht davon aus, dass sie mit einem Bankensyndikat einen Zeichnungs- und Aktienplatzierungsvertrag abschliessen wird. Das Angebot wird voraussichtlich (i) ein öffentliches Angebot in der Schweiz und (ii) Privatplatzierungen an bestimmte qualifizierte Investoren ausserhalb der Schweiz und der Vereinigten Staaten umfassen. Das Angebot soll durch eine ordentliche Kapitalerhöhung mit einem angestrebten Bruttoerlös von 200 Millionen bis 250 Millionen CHF durchgefĂŒhrt werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Erlös aus dem Angebot in erster Linie zur Finanzierung des Ausbaus der ProduktionskapazitĂ€ten fĂŒr die PV-Zellen- und Modulproduktion in den USA und der damit verbundenen Produktions- und Vertriebsstrukturen sowie fĂŒr allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Der Verwaltungsrat schlĂ€gt der Ausserordentlichen Generalversammlung eine ordentliche Kapitalerhöhung fĂŒr die Zwecke des Angebots vor, die in der Einladung zur Ausserordentlichen Generalversammlung nĂ€her erlĂ€utert wird. Allgemeine Informationen ĂŒber die Transaktion Der Höchstbetrag der ordentlichen Kapitalerhöhung und die Höchstzahl der neu auszugebenden Aktien, das BezugsverhĂ€ltnis und der Bezugspreis werden vom Verwaltungsrat kurz vor der Ausserordentlichen Generalversammlung festgelegt und bekannt gegeben. Diese und andere Bedingungen des von der Ausserordentlichen Generalversammlung genehmigten Angebots werden in einem Prospekt enthalten sein, der voraussichtlich am 19. MĂ€rz 2024 veröffentlicht wird. Die Zeichnungsfrist beginnt voraussichtlich am 20. MĂ€rz 2024 und endet am 28. MĂ€rz 2024 um 12 Uhr MEZ. Der Handel der Bezugsrechte an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am 20. MĂ€rz 2024 beginnen und am 26. MĂ€rz 2024 enden. Der Verwaltungsrat behĂ€lt sich das Recht vor, diesen Zeitplan zu Ă€ndern. Es wird erwartet, dass die Depotbanken zu Beginn der Zeichnungsfrist die Bezugsrechte automatisch auf den Depots der berechtigten AktionĂ€re gutschreiben. Berechtigte AktionĂ€re sollten sich bei Fragen bezĂŒglich der AusĂŒbung ihrer Bezugsrechte an ihre Depotbanken wenden. Ein Webcast einschliesslich Konferenzcall in englischer Sprache wird heute um 10:00 CET stattfinden.  Webcast 10:00 CET (English) Sie finden den Webcast unter folgendem Link: https://www.webcast-eqs.com/meyerburger-2024-feb (Audio und PrĂ€sentation im Web Browser)  Bitte nutzen Sie folgenden Link zur Registrierung, um Fragen wĂ€hrend des Webcasts zu stellen: https://webcast.meetyoo.de/reg/xwqUpIkV4I2X  Medienkontakt Meyer Burger Technology AG Anne Schneider Head of Corporate Communications M. +49 174 349 17 90 [email protected]  Alexandre MĂŒller Investor Relations M. +41 43 268 3231 [email protected]  Diese Publikation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z.B. Aussagen, die Begriffe wie âglaubenâ, âannehmenâ, âerwartenâ, âprognostizierenâ, âprojizierenâ, âkönnenâ, âkönntenâ, âwerdenâ oder Ă€hnliche AusdrĂŒcke enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu fĂŒhren können, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Meyer Burger Technology AG wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrĂŒcklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollten sich die Leser nicht auf die zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Meyer Burger Technology AG ĂŒbernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukĂŒnftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Meyer Burger Technology AG hat weder die Absicht noch eine Verpflichtung, diese Publikation oder Teile davon nach dem Datum dieser Publikation zu aktualisieren, auf dem neuesten Stand zu halten oder zu ĂŒberarbeiten, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben. 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Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Vereinigten Königreich dar. Im Vereinigten Königreich wird kein Prospekt zum öffentlichen Angebot von Wertpapieren veröffentlicht. Dieses Dokument wird nur an Personen verteilt und ist nur an Personen gerichtet, die (i) sich ausserhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (ii) âqualifizierte Anlegerâ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die ausserdem (A) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung (die FSMA-Verordnung) oder (B) High Net Worth Entities, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der FSMA-Verordnung fallen (alle diese Personen werden als ârelevante Personenâ bezeichnet). Die Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur VerfĂŒgung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur gegenĂŒber relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf der Grundlage dieses Dokuments oder seines Inhalts handeln oder darauf vertrauen. In einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums ist dieses Dokument nur an âqualifizierte Anlegerâ in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 gerichtet, und keine Person, die kein qualifizierter Anleger ist, darf auf der Grundlage dieses Dokuments oder seines Inhalts handeln oder darauf vertrauen.  Ende der Adhoc-Mitteilung |
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| Internet: | www.meyerburger.com |
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