Meyer Burger gibt vorlÀufige Halbjahreszahlen bekannt und plant Veröffentlichung des Halbjahresberichts bis Ende Oktober
27.09.2024 - 18:12:22| Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis 27.09.2024 / 18:12 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad-hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR Thun, 27. September 2024 Meyer Burger meldet konsolidierten Umsatz von CHF 48,7 Millionen im ersten Halbjahr 2024 SIX genehmigt FristverlĂ€ngerung zur Veröffentlichung des Halbjahresberichts bis Ende Oktober 2024 Die Meyer Burger Technology AG gibt vorlĂ€ufige Finanzergebnisse fĂŒr das erste Halbjahr 2024 bekannt. Demnach konnte ein Umsatz in Höhe von CHF 48,7 Millionen erzielt werden, wovon CHF 43,4 Millionen auf VerkĂ€ufe von Solarmodulen entfielen. Zum 30. Juni 2024 verfĂŒgte das Unternehmen auf konsolidierter Basis ĂŒber liquide Mittel in Höhe von CHF 158,6 Millionen. Wie bereits am 18. September 2024 gemeldet, befindet sich Meyer Burger in einem Restrukturierungsprogramm, das die RĂŒckkehr zur ProfitabilitĂ€t ermöglichen soll. Zur Schliessung der verbleibenden FinanzierungslĂŒcke werden aktuell verschiedene Möglichkeiten verfolgt. Die in dieser Mitteilung veröffentlichten vorlĂ€ufigen Finanzzahlen sind ungeprĂŒft und können sich bis zur endgĂŒltigen Fertigstellung des Halbjahresberichts noch Ă€ndern. Das Unternehmen plant, den Halbjahresbericht, der auch Fortschritte der Neuausrichtung wiedergibt, bis am 31. Oktober 2024 zu veröffentlichen. Entscheid von SIX Exchange Regulation SIX Exchange Regulation hat Meyer Burger gestattet, den Halbjahresbericht 2024 bis spĂ€testens am 31. Oktober 2024 zu veröffentlichen. Meyer Burger ist dabei, die Auswirkungen ihrer kommunizierten strategischen Neuausrichtung, einschliesslich der Massnahmen des Restrukturierungsprogramms, im Halbjahresbericht abzubilden. Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem Entscheid von SIX Exchange Regulation ab: I. Das Gesuch um Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Halbjahresberichts 2024 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spĂ€testens Donnerstag, 31. Oktober 2024 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt: a. SIX Exchange Regulation AG behĂ€lt sich vor, den Handel mit Effekten von Meyer Burger allenfalls einzustellen, wenn diese ihren Halbjahresbericht 2024 nicht bis spĂ€testens Donnerstag, 31. Oktober 2024, 23.59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-PublizitĂ€t (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-PublizitĂ€t) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht. b. Meyer Burger hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis am Montag, 30. September 2024, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemĂ€ss den Vorschriften zur Ad hoc-PublizitĂ€t zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat: - den vollstĂ€ndigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten; - die GrĂŒnde fĂŒr die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Halbjahresberichts 2024 zu erwĂ€hnen. Medienkontakte: Meyer Burger Technology AG Anne Schneider Head Corporate Communications M. +49 174 349 17 90 [email protected] Alexandre MĂŒller Investor Relations M. +41 43 268 3231 [email protected]  Ende der Adhoc-Mitteilung |
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| Unternehmen: | Meyer Burger Technology AG |
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