ProReal Secur 1 GmbH, DE000A3E46V5

ProReal Secur 1 GmbH: GlĂ€ubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH fĂŒr Anleihe ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V beschließt Änderung der Anleihebedingungen

11.05.2026 - 16:15:14 | dgap.de

ProReal Secur 1 GmbH / DE000A3E46V5

EQS-Ad-hoc: ProReal Secur 1 GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges


11.05.2026 / 16:15 CET/CEST
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GlĂ€ubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH fĂŒr Anleihe ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V beschließt Änderung der Anleihebedingungen   Hamburg, 11. Mai 2026. Am 17. MĂ€rz 2026 hat die GlĂ€ubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH (die "Gesellschaft") betreffend die 5,75% p.a. Inhaberschuldverschreibungen "ProReal Secur 1" mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2026 (ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V), welche am Freiverkehr der Börse Frankfurt notiert ist, einen Beschluss (i) zur VerlĂ€ngerung der Laufzeit,  (ii) zweimaligen einseitigen Option zur VerlĂ€ngerung sowie (iii) zur EinfĂŒgung einer Option zur Verschiebung von Zinszahlungen auf das EndfĂ€lligkeitsdatum gefasst. Mit der Bekanntgabe des Beschlusses im Bundesanzeiger am 20. MĂ€rz 2026 begann eine einmonatige Anfechtungsfrist, die am 20. April 2026 endete.   Am 18. April 2026 haben verschiedene AnleiheglĂ€ubiger gemeinsam unter Nachweis der Inhaberschaft von Schuldverschreibungen im Nennwert von insgesamt EUR 373.000,00 Klage wegen Anfechtung und Nichtigkeit von BeschlĂŒssen der GlĂ€ubigerversammlung vom 17. MĂ€rz 2026 gegen die Gesellschaft erhoben. Die Klage wurde der Gesellschaft kĂŒrzlich zugestellt.   Die Gesellschaft wird durch ihre ProzessbevollmĂ€chtigen bei Gericht die Verteidigung anzeigen und einen Freigabeantrag stellen. Dieses sogenannte Freigabeverfahren ist ein Eilverfahren, in dem das vorliegend zustĂ€ndige Hanseatische Oberlandesgericht gemĂ€ĂŸ § 20 Abs. 3 Satz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes i.V.m. § 246a des Aktiengesetzes feststellt, dass die Klageerhebung dem Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht entgegensteht. Die Gesellschaft geht von einem Erfolg des Freigabeantrags aus. Der Vollzug des Beschlusses der GlĂ€ubigerversammlung erscheint vorrangig, da die mit dem Nicht-Vollzug des Beschlusses fĂŒr die Gesellschaft und die ĂŒbrigen AnleiheglĂ€ubiger einhergehenden Nachteile, die mit dem Vollzug des Beschlusses einhergehenden Nachteile des KlĂ€gers deutlich ĂŒberwiegen.   Durch die erhobene Klage kann der Beschluss nicht wie geplant im Mai 2026 vollzogen werden, da die Freigabeentscheidung nach den gesetzlichen Bestimmungen spĂ€testens drei Monate nach Antragstellung ergehen soll. Im Falle einer positiven Freigabeentscheidung durch das Hanseatische Oberlandesgericht wird der Beschluss umgehend hiernach vollzogen. Dieser Vollzug bleibt wirksam und bestandskrĂ€ftig, auch wenn zu einem spĂ€teren Zeitpunkt die KlĂ€ger entgegen den Erwartungen der Gesellschaft im Anfechtungsverfahren obsiegen sollten. Wird die Anfechtungsklage durch die KlĂ€ger zurĂŒckgenommen, kann der Beschluss sogleich vollzogen werden.   ProReal Secur 1 GmbH Bernhard-Nocht-Straße, 99
20359, Hamburg Deutschland   Wichtige Hinweise   Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben werden. Sie enthĂ€lt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wĂ€re. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar.   Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemĂ€ĂŸ dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gĂŒltigen Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dĂŒrfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht des Securities Act befreit. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.  


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