EQS-Adhoc: SIX genehmigt Meyer Burger weitere FristverlÀngerung zur Veröffentlichung des GeschÀftsberichts bis Ende August 2025 (deutsch)
13.08.2025 - 06:45:27SIX genehmigt Meyer Burger weitere FristverlÀngerung zur Veröffentlichung des GeschÀftsberichts bis Ende August 2025
Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
SIX genehmigt Meyer Burger weitere FristverlÀngerung zur Veröffentlichung
des GeschÀftsberichts bis Ende August 2025
13.08.2025 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
Thun, 13. August 2025
SIX genehmigt Meyer Burger weitere FristverlÀngerung zur Veröffentlichung
des GeschÀftsberichts bis Ende August 2025
Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX Exchange
Regulation AG bekannt, die Frist zur Veröffentlichung des GeschÀftsberichts
2024 bis Ende August 2025 zu verlÀngern. Ein vorangegangener Entscheid hatte
die Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt.
Meyer Burger verhandelt aktuell weiter ĂŒber eine Restrukturierung sowie ĂŒber
TeilverkÀufe durch verschiedene Gruppengesellschaften und ist mit
verschiedenen Parteien im GesprÀch. Die Verhandlungen können sich bis zu
ihrem Abschluss erheblich auf den GeschÀftsbericht 2024 auswirken, da sie
die darin enthaltenen Bewertungen und Finanzkennzahlen sehr stark
beeinflussen werden. Die potenziellen EinflĂŒsse dieser Verhandlungen wie
auch solcher TeilverkÀufe auf die LiquiditÀtslage und den Jahresabschluss
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 und auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie
auf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind sehr erheblich. Der
sich daraus ergebende Anpassungsbedarf und die bisher fehlenden Zusagen
hinsichtlich der Deckung der FinanzierungslĂŒcke haben dazu gefĂŒhrt, dass
eine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum
Vorliegen der entsprechenden Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.
Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt ausgesetzt.
Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden
Auszug aus dem Entscheid ab:
I. Die temporÀre Befreiung der Publikation des GeschÀftsberichts 2024 sowie
die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis
spÀtestens Sonntag, 31. August 2025 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a)
und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:
a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger
Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorĂŒbergehend eingestellt,
bis diese ihren GeschÀftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad
hoc-PublizitÀt (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad
hoc-PublizitÀt) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.
b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis
spÀtestens am Mittwoch, 13. August 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung
gemÀss den Vorschriften zur Ad hoc-PublizitÀt zu veröffentlichen. Diese
Medienmitteilung hat:
- den vollstÀndigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an
prominenter Stelle zu enthalten;
- die GrĂŒnde fĂŒr die Verschiebung der Publikation und Einreichung des
GeschÀftsberichts 2024 zu erwÀhnen.
Medienkontakt
Meyer Burger Technology AG
Anne Schneider
Head Corporate Communications
M. +49 174 349 17 90
anne.schneider@meyerburger.com
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Ende der Adhoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Meyer Burger Technology AG
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt
Schweiz
Telefon: +41 033 221 28 00
E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com
Internet: www.meyerburger.com
ISIN: CH0108503795
Valorennummer: A0YJZX
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2183116
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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