Global Power Solutions Corp., CA37893J1003

Global Power Solutions unterzeichnet mit SolarZone Energy eine unverbindliche Absichtserklärung zur möglichen Implementierung von modularen Energiesystemen

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 10:12 Uhr | irw-press.com

Global Power Solutions Corp. / CA37893J1003

Vancouver, BC, Kanada / 10. August 2026 / IRW-Press / Global Power Solutions Corp. (TSX Venture Exchange: PWER; FWB: NJA) („Global Power“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine unverbindliche Absichtserklärung (die „LOI“) mit der Firma Solar Zone LLC, die unter dem Namen SolarZone Energy firmiert („SolarZone“), abgeschlossen hat. Dabei geht es um die mögliche Implementierung von Global Powers geplanten modularen dezentralisierten Energiesystemen mit einer Leistung von 5 Megawatt („MW“) an mehreren Standorten in den Vereinigten Staaten.

 

Die LOI schafft einen vorläufigen Rahmen für die Bewertung von Global Power als potenziellen Technologie- und Anlagenlieferanten für den geplanten Ausbau der sauberen Energieinfrastruktur von SolarZone. Alle im Rahmen der LOI angedachten Projekte stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses, der kommerziellen Erprobung und der Leistungsvalidierung der ersten Pilotanlage, die im Rahmen der zuvor angekündigten Vereinbarung zwischen Global Power und ModeOne Manpower vom 2. März 2026 vorgesehen ist.

 

Diese LOI ist ein weiterer Schritt in der vom Unternehmen am 31. März 2026 angekündigten Initiative zur Entwicklung dezentraler Energieversorgungssysteme (die „Initiative“). Ziel dieser Initiative ist die Sondierung und Bewertung möglicher Einsatzbereiche für eine modulare, wasserstoffbetriebene Energieinfrastruktur in Nordamerika mit dem übergeordneten Ziel, potenzielle Einsatzmöglichkeiten mit einer Gesamtleistung von bis zu 1.000 MW zu ermitteln, die im Vorfeld der kommerziellen Erprobung der vom Unternehmen geplanten modularen dezentralen Energiesysteme führen sollen.

 

Pete Medved, President und Chief Executive Officer von Global Power Solutions Corp., erklärt: Die unverbindliche LOI mit SolarZone bietet Global Power einen entsprechenden Rahmen, um zu prüfen, ob sich unser Unternehmen als Technologie- und Anlagenlieferant für SolarZones geplantes Netzwerk dezentraler Energiezentren positionieren kann. Diese Möglichkeit steht im Einklang mit unserer Strategie, potenzielle kommerzielle Anwendungen für modulare Energiesysteme in ganz Nordamerika zu identifizieren. Jede geplante Implementierung bei SolarZone ist zur Gänze davon abhängig, ob eine erfolgreiche Fertigstellung und kommerzielle Testung und Validierung der ersten, im Rahmen unserer Technologievereinbarung mit ModeOne vorgesehenen Pilotanlage möglich ist. Das Unternehmen ist nach wie vor sehr daran interessiert, potenzielle Partner zu gewinnen, mit denen dann die Implementierung der modularen Wasserstoffreaktoren weiter forciert werden kann, sobald das Unternehmen die Prüfung eines wirtschaftlich tragbaren, geschlossenen Energiesystems erfolgreich abgeschlossen hat.“

 

Geplante Anwendungen bei SolarZone

 

Unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Abwicklung der Pilotanlagentests, Machbarkeitsstudien, Finanzierungen, Genehmigungen und finalen Vereinbarungen hat SolarZone die Absicht, den Einsatz der modularen Systeme von Global Power für folgende mögliche Anwendungen zu prüfen:

 

Hochleistungsfähige Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge;Integrierte Wasserstoffproduktion für die Betankung von Fahrzeugen für private und gewerbliche Nutzung;Vor-Ort-Wassererzeugung;BTM-Projekte („Behind the Meter“): in Mikronetzen oder netzunabhängig („Off-Grid“); undZuverlässige und skalierbare Stromversorgung für die geplanten Energiezentren von SolarZone.

 

Die geplante Zusammenarbeit umfasst auch das Projekt OASIS von SolarZone, das als Energiezentrum der nächsten Generation konzipiert ist und ultraschnelles Laden von Elektrofahrzeugen, Wasserstoffbetankung und dezentrale Stromerzeugung miteinander kombiniert.

 

Vorläufiger Projektrahmen

 

Die LOI sieht einen stufenweisen Entwicklungsansatz vor, der mit einer technischen und wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie beginnt. Im Falle positiver Ergebnisse besteht für die beiden Vertragsparteien die Möglichkeit der Gründung projektspezifischer Zweckgesellschaften, die der Finanzierung und Errichtung sowie dem Besitz und Betrieb einzelner Anlagen dienen sollen.

 

Global Power wird voraussichtlich die Auswahl der Technologie, die technische Planung, die Systemintegration, die Finanzierungsstrategie, die Beschaffung von Anlagen und Geräten sowie die Projektdurchführung übernehmen. SolarZone wird im Gegenzug potenzielle Standorte auffinden, den voraussichtlichen Strombedarf bereitstellen und die Möglichkeit einer langfristigen Abnahme des von den jeweiligen Projekten erzeugten Stroms prüfen.

 

Die Parteien können außerdem langfristige Stromabnahmeverträge ausverhandeln, die der Projektfinanzierung und der Kapitalrückgewinnung dienen sollen. Jede derartige Vereinbarung bedarf einer eigenen abschließenden Dokumentation.

 

Die Parteien prüfen zunächst eine mögliche Umsetzung in den Vereinigten Staaten ab dem Jahr 2027. Danach könnten Ende 2028 auch Pilotstandorte in den kanadischen Provinzen Alberta und Ontario folgen. Diese zeitlichen Vorgaben sind rein provisorisch und stehen unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses und der wirtschaftlichen Validierung der ersten Pilotanlage.

 

Rahmenbedingungen für eine Pilotanlage bei ModeOne

 

Global Power hatte zuvor eine finale Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung und Lizenzierung bekanntgegeben, die den Rahmen für die Entwicklung, den Bau, die Demonstrationstests und die Leistungsvalidierung eines ersten modularen Pilotenergiesystems auf Wasserstoffbasis festlegt.

 

Die Pilotanlage dient der Validierung von Systemeffizienz, Zuverlässigkeit, betrieblicher Performance und Technologieintegration unter realen Bedingungen.

 

Die LOI von SolarZone ändert oder umgeht diesen Entwicklungsprozess nicht. Alle potenziellen Implementierungen bei SolarZone stehen unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses und der kommerziellen Validierung der ersten Pilotanlage.

 

Unverbindlicher Charakter der LOI

 

Voraussetzung für jedes Einzelprojekt sind eine erfolgreiche Validierung der Pilotanlage, zufriedenstellende Machbarkeitsstudien und Planungsresultate, eine entsprechende Finanzierung, die behördlichen Genehmigungen sowie die Ausverhandlung und Umsetzung verbindlicher Vereinbarungen.

 

Über Global Power Solutions Corp.

 

Die Global Power Solutions Corp. erweitert ihre Geschäftsstrategie, um sich als Anbieter innovativer Infrastruktur für saubere Energie zu etablieren, die darauf ausgelegt ist, den rasant steigenden Strombedarf von KI-Rechenzentren und unternehmenskritischen Einrichtungen zu decken. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung wasserstoffbasierter Lösungen für die Grundlaststromversorgung, die zuverlässige, skalierbare und nachhaltige Energie bereitstellen, wo herkömmliche Netzinfrastrukturen begrenzt oder nicht verfügbar sind. Darüber hinaus führt Global Power seine etablierten Aktivitäten in der Herstellung von Leichtbauteilen aus Stahl und modularen Bausystemen für die Bauindustrie fort.

 

Wir berufen uns auf „Safe Harbor“.

 

Im Namen des Boards:

Global Power Solutions Corp.

 

"Peter Medved"

CEO

Tel: 604.684.2181 | E-Mail: info@globalpowercorp.com | https://globalpowercorp.com/

 

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Haftungsausschluss in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze in Bezug auf die Geschäfts- und die Betriebstätigkeit von Global Power Solutions Corp. („Global Power“ oder das „Unternehmen“). Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung können unter anderem Aussagen über die Entwicklung und den Einsatz der modularen Wasserstoff-Energiesysteme des Unternehmens, die Identifizierung und Errichtung potenzieller Produktions- oder Zwischenlageranlagen, die Integration lizenzierter und kommerziell verfügbarer Wasserstofftechnologien, potenzielle Systemwirkungsgrade, zukünftige kommerzielle Anwendungen sowie die Fähigkeit des Unternehmens, erforderliche behördliche Genehmigungen zu erhalten, umfassen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind oft, aber nicht immer, durch die Verwendung von Wörtern wie „plant“, „erwartet“, „wird erwartet“, „geplant“, „beabsichtigt“, „geht davon aus“, „glaubt“, „erwägt“, „schlägt vor“, „schätzt“ oder ähnliche Ausdrücke oder durch Aussagen gekennzeichnet, wonach bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse ergriffen werden, eintreten oder erreicht werden „können“, „könnten“, „würden“, „dürften“ oder „werden“. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen, Annahmen und Überzeugungen des Managements zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können aufgrund einer Vielzahl bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wesentlich von den in diesen Aussagen in Betracht gezogenen abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung und Kommerzialisierung von Wasserstoffenergietechnologien, der Integration von Anlagen und Technologien Dritter, der Verfügbarkeit geeigneter Produktionsstandorte und Partner, der Fähigkeit, erforderliche behördliche Genehmigungen zu erhalten, Veränderungen der Wirtschafts- oder Marktbedingungen, Faktoren der Lieferkette, Risiken der technologischen Entwicklung sowie der Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäftsstrategie erfolgreich umzusetzen. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen können, dass tatsächliche Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse von den erwarteten, geschätzten oder beabsichtigten abweichen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Sofern nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung.

 

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