Pressemitteilung, Revision

vbw Pressemitteilung zur Revision der Richtlinie ĂŒber EuropĂ€ische BetriebsrĂ€te (EBR): Kommissionsvorschlag ĂŒberflĂŒssig und gefĂ€hrlich

02.04.2024 - 09:23:06 | dgap.de

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

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02.04.2024 / 09:23 CET/CEST
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Kommissionsvorschlag ĂŒberflĂŒssig und gefĂ€hrlich
Brossardt: „Unternehmerische Handlungsfreiheit darf durch Betriebsratsarbeit nicht eingeschrĂ€nkt werden“

(MĂŒnchen, 02.04.2024). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den Kommissionsvorschlag fĂŒr die Überarbeitung der Richtlinie ĂŒber EuropĂ€ische BetriebsrĂ€te (2024/0006 COD) als ĂŒberflĂŒssig und gefĂ€hrlich ab. Am 03. April 2024 wird ĂŒber den Richtlinienentwurf im Ausschuss fĂŒr BeschĂ€ftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) abgestimmt. „Wir erwarten deutliche Verbesserungen beziehungsweise EntschĂ€rfungen an der Richtlinie. Die aktuelle Fassung ist eine ZĂ€sur fĂŒr die unternehmerische Handlungsfreiheit. Die Vorgaben sind bei zeitkritischen Entscheidungen fatal und lĂ€hmen die Unternehmenspolitik. Wir dĂŒrfen nicht zulassen, dass der EuropĂ€ische Betriebsrat (EBR) von einem Gremium der Information und Konsultation zu einem Gremium der Mitbestimmung mutiert. Das geht weit ĂŒber das Ziel der Sozialpartnerschaft hinaus und schafft unnötige wirtschaftliche Risiken fĂŒr die Unternehmen und ihre BeschĂ€ftigten“, findet vbw HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Bertram Brossardt.

Die vbw bemĂ€ngelt insbesondere die durch die Erweiterung der EBR-ZustĂ€ndigkeiten in Verbindung mit zusĂ€tzlichen Informations- und Konsultationsprozessen entstehenden Rechtsunsicherheiten. „Die KomplexitĂ€t der Verfahren nimmt eklatant zu. FĂŒr multinationale Unternehmen wird sich unweigerlich die Frage der WettbewerbsfĂ€higkeit stellen. Die EU-Kommission sollte aufpassen, dass ihr Vorschlag nicht eine Hauptquartiersflucht aus Europa in Gang setzt. Das kann und darf nicht die Intention der Arbeit der EU-Kommission sein“, fordert Brossardt. Klar ist aber auch, dass der EBR bisher durch seine StĂ€rkung des sozialen Dialogs und der Arbeitnehmervertretung seinen Mehrwert unter Beweis gestellt hat. „Wir sollten die bewĂ€hrte Zusammenarbeit respektieren und bewahren. Nicht jede VerĂ€nderung ist eine VerĂ€nderung zum Besseren“, findet Brossardt.

Im Einzelnen fordert die vbw einen Bestandsschutz fĂŒr bestehende Vereinbarungen, den Erhalt flexibler und schneller Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten und den Erhalt der Vertraulichkeitsregeln bei GeschĂ€ftsgeheimnissen. „DarĂŒber hinaus darf der EBR unter keinen UmstĂ€nden in Konkurrenz zu nationalen Gremien treten. Insbesondere in Deutschland haben wir ein gut funktionierendes System der Arbeitnehmervertretung, aber auch die unterschiedlichen Traditionen und Regelungen anderer Mitgliedsstaaten mĂŒssen berĂŒcksichtigt werden. Wir dĂŒrfen nicht zulassen, dass Interessen und Meinungen unterschiedlicher Gremien gegeneinander ausgespielt werden. DafĂŒr muss die Richtlinie in Übereinkunft mit nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken gebracht werden“, so Brossardt abschließend.

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de 
 


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