vbw Pressemitteilung zur Revision der Richtlinie ĂŒber EuropĂ€ische BetriebsrĂ€te (EBR): Kommissionsvorschlag ĂŒberflĂŒssig und gefĂ€hrlich
02.04.2024 - 09:23:06 | dgap.de| Emittent / Herausgeber: ibw â Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 02.04.2024 / 09:23 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Kommissionsvorschlag ĂŒberflĂŒssig und gefĂ€hrlich Brossardt: âUnternehmerische Handlungsfreiheit darf durch Betriebsratsarbeit nicht eingeschrĂ€nkt werdenâ (MĂŒnchen, 02.04.2024). Die vbw â Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den Kommissionsvorschlag fĂŒr die Ăberarbeitung der Richtlinie ĂŒber EuropĂ€ische BetriebsrĂ€te (2024/0006 COD) als ĂŒberflĂŒssig und gefĂ€hrlich ab. Am 03. April 2024 wird ĂŒber den Richtlinienentwurf im Ausschuss fĂŒr BeschĂ€ftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) abgestimmt. âWir erwarten deutliche Verbesserungen beziehungsweise EntschĂ€rfungen an der Richtlinie. Die aktuelle Fassung ist eine ZĂ€sur fĂŒr die unternehmerische Handlungsfreiheit. Die Vorgaben sind bei zeitkritischen Entscheidungen fatal und lĂ€hmen die Unternehmenspolitik. Wir dĂŒrfen nicht zulassen, dass der EuropĂ€ische Betriebsrat (EBR) von einem Gremium der Information und Konsultation zu einem Gremium der Mitbestimmung mutiert. Das geht weit ĂŒber das Ziel der Sozialpartnerschaft hinaus und schafft unnötige wirtschaftliche Risiken fĂŒr die Unternehmen und ihre BeschĂ€ftigtenâ, findet vbw HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Bertram Brossardt. Die vbw bemĂ€ngelt insbesondere die durch die Erweiterung der EBR-ZustĂ€ndigkeiten in Verbindung mit zusĂ€tzlichen Informations- und Konsultationsprozessen entstehenden Rechtsunsicherheiten. âDie KomplexitĂ€t der Verfahren nimmt eklatant zu. FĂŒr multinationale Unternehmen wird sich unweigerlich die Frage der WettbewerbsfĂ€higkeit stellen. Die EU-Kommission sollte aufpassen, dass ihr Vorschlag nicht eine Hauptquartiersflucht aus Europa in Gang setzt. Das kann und darf nicht die Intention der Arbeit der EU-Kommission seinâ, fordert Brossardt. Klar ist aber auch, dass der EBR bisher durch seine StĂ€rkung des sozialen Dialogs und der Arbeitnehmervertretung seinen Mehrwert unter Beweis gestellt hat. âWir sollten die bewĂ€hrte Zusammenarbeit respektieren und bewahren. Nicht jede VerĂ€nderung ist eine VerĂ€nderung zum Besserenâ, findet Brossardt. Im Einzelnen fordert die vbw einen Bestandsschutz fĂŒr bestehende Vereinbarungen, den Erhalt flexibler und schneller Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten und den Erhalt der Vertraulichkeitsregeln bei GeschĂ€ftsgeheimnissen. âDarĂŒber hinaus darf der EBR unter keinen UmstĂ€nden in Konkurrenz zu nationalen Gremien treten. Insbesondere in Deutschland haben wir ein gut funktionierendes System der Arbeitnehmervertretung, aber auch die unterschiedlichen Traditionen und Regelungen anderer Mitgliedsstaaten mĂŒssen berĂŒcksichtigt werden. Wir dĂŒrfen nicht zulassen, dass Interessen und Meinungen unterschiedlicher Gremien gegeneinander ausgespielt werden. DafĂŒr muss die Richtlinie in Ăbereinkunft mit nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken gebracht werdenâ, so Brossardt abschlieĂend. Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de  Veröffentlichung einer Mitteilung, ĂŒbermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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