LHR RechtsanwÀlte: Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG
23.12.2025 - 18:20:03| LHR RechtsanwĂ€lte / Schlagwort(e): Rechtssache 23.12.2025 / 18:20 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Simon Telian gewinnt Prozess gegen Advanced Blockchain AG LHR RechtsanwĂ€lte, Köln, vertritt Herrn Simon Telian presserechtlich. Nachfolgend gehen wir aufgrund einiger Nachfragen zur Sache auf den Klageerfolg von Herrn Telian gegen die Advanced Blockchain AG (ABAG) vor dem Landgericht Frankfurt am Main in dem Zahlungsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main Az. 3-02 O 8/25 ein. Mit Urteil vom 5. Dezember 2025 hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die ABAG an Herrn Telian offene VorstandsvergĂŒtungen zahlen muss. Der Klage von Herrn Telian gegen die ABAG wurde damit vollstĂ€ndig stattgegeben. Das Gericht stellte dazu fest, dass â entgegen der Auffassung der ABAG â der Dienstvertrag mit Herrn Telian als Vorstandsmitglied nicht durch die von der ABAG erklĂ€rte auĂerordentliche KĂŒndigung beendet worden ist. Die vom Aufsichtsrat der ABAG erklĂ€rte KĂŒndigung aus wichtigem Grund stellt sich dem Urteil zufolge nĂ€mlich als unwirksam dar. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dazu erkannt, dass sich kein Sachverhalt feststellen lĂ€sst, der die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen wĂŒrde. Die Kammer sah insbesondere den zentralen Vorwurf â die angebliche Vorlage unrichtiger Rechnungen â als nicht bewiesen an. Was die Versagung des Testats fĂŒr den Jahresabschluss 2024 der ABAG-Tochtergesellschaft Incredulous Ltd. und das nur eingeschrĂ€nkte Testat fĂŒr den Jahresabschluss 2024 der ABAG angeht, vermochte der Gerichtsentscheidung zufolge die ABAG es noch nicht einmal aufzuzeigen, inwieweit dies konkret auf einem Fehlverhalten von Herrn Telian beruht. Es bleibt daher dabei, dass Herr Telian nicht fĂŒr die MĂ€ngel der JahresabschlĂŒsse 2024 der Incredulous Ltd. und der ABAG verantwortlich ist. Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Ergebnis die ABAG antragsgemÀà verurteilt, ausstehendes Vorstandgehalt an Herrn Telian zu zahlen. Die ABAG hat auĂerdem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Die ABAG hat ihre bisherigen ProzessbevollmĂ€chtigten ersetzt und PwC (PricewaterhouseCoopers) als neue rechtliche Vertretung beauftragt. Herr Telian kĂŒndigt weitere rechtliche Schritte gegen die ABAG an.  LHR RechtsanwĂ€lte â Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB Partnerschaftsregister Amtsgericht Essen, Nr. PR 5004 vertreten durch die Gesellschafter Arno Lampmann, Niklas Haberkamm und Birgit Rosenbaum und Thomas Herro StadtwaldgĂŒrtel 81-83 50935 Köln, Deutschland Phone: +49 221 / 2716733-0 Telefax: +49 221 / 2716733-33 E-mail: info@lhr-law.de Internet: www.lhr-law.de 23.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |

