LS INVEST AG, DE0006131204

Lopesan Touristik, S.A.U. übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LS INVEST AG auf EUR 11,68 je Aktie fest

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 20:35 Uhr | dgap, AD HOC NEWS
LS INVEST AG / DE0006131204
LS INVEST AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out


04.11.2026 / 20:35 CET/CEST
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Investor News 4. November 2026 LS INVEST AG: Die Lopesan Touristik, S.A.U. mit Sitz in Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, eingetragen im Handelsregister von Las Palmas de Gran Canaria (Registro Mercantil de Las Palmas de Gran Canaria) unter Band (Tomo) 1420, Seite (Folio) 159, Blatt (Hoja) GC-15921 (nachfolgend „Lopesan“), hat heute dem Vorstand der LS INVEST AG (ISIN DE0006131204) das konkretisierte Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, eine Hauptversammlung der LS INVEST AG einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der LS INVEST AG (Minderheitsaktionäre) auf Lopesan gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst werden soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out), und hierbei die von ihr festgelegte Barabfindung je Aktie mitgeteilt. Lopesan hat der LS INVEST AG mitgeteilt, dass sie direkt und über ihr unmittelbar gehaltenes Tochterunternehmen Creativ Hotel Buenaventura, S.A., sowie deren hundertprozentiges Tochterunternehmen BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Beteiligung von rund 95,22 % am Grundkapital der LS INVEST AG (nach Abzug der von der LS INVEST AG gehaltenen eigenen Aktien) hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Lopesan hat weiter mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LS INVEST AG auf EUR 11,68 je Aktie der LS INVEST AG festgelegt hat. Die festgelegte Barabfindung beruht auf einer Ermittlung des Unternehmenswerts der LS INVEST AG durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin. Lopesan wird der Hauptversammlung der LS INVEST AG einen schriftlichen Bericht vorlegen, in dem sie die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre darlegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der LS INVEST AG wirksam. Die LS INVEST AG plant, den Beschluss über den aktienrechtlichen Squeeze-out im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich am 18. Dezember 2026 stattfinden wird, zur Beschlussfassung zu stellen. Die Einberufung wird gesondert bekanntgemacht.


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