NanoFocus AG, DE000A40ESC1

Ausschluss der MinderheitsaktionĂ€re im Handelsregister eingetragen – Auszahlung der Barabfindung per 30. Dezember 2025

22.12.2025 - 15:00:03 | dgap.de

NanoFocus AG / DE000A40ESC1

NanoFocus AG / Schlagwort(e): Delisting/Squeeze-Out


22.12.2025 / 15:00 CET/CEST
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Oberhausen, 22. Dezember 2025 – Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der NanoFocus AG am 12. November 2025 beschlossene Übertragung der Aktien der MinderheitsaktionĂ€re der Gesellschaft auf die Carl Mahr Holding GmbH als HauptaktionĂ€rin gemĂ€ĂŸ §§ 327a ff. AktG gegen GewĂ€hrung einer von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlenden Barabfindung in Höhe von Euro 1,76 je Aktie wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister der NanoFocus AG eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der MinderheitsaktionĂ€re auf die Carl Mahr Holding GmbH ĂŒbergegangen. Der börsliche Handel der Aktien der NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242) an der Börse MĂŒnchen und der Börse Berlin wird daraufhin zum 22. Dezember 2025 eingestellt. Die ausgeschlossenen MinderheitsaktionĂ€re brauchen fĂŒr die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags soll mit Valuta zum 30. Dezember 2025 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der NanoFocus AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen AktionĂ€rs ĂŒber seine Depotbank erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat der NanoFocus AG danken allen bisherigen AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren herzlich fĂŒr ihr Vertrauen und ihre UnterstĂŒtzung. Mit der kĂŒnftig verstĂ€rkten Zusammenarbeit innerhalb der Mahr Gruppe eröffnen sich neue Chancen fĂŒr Innovation und Wachstum, die wir gemeinsam nutzen wollen, um die Zukunft unseres Unternehmens erfolgreich zu gestalten. NanoFocus AG
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46049 Oberhausen
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NanoFocus AG
Kevin Strewginski
E-Mail: ir@nanofocus.de Disclaimer:
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